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Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5613
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER (https://dejure.org/2007,5613)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER (https://dejure.org/2007,5613)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - L 20 B 77/07 AS ER (https://dejure.org/2007,5613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung höherer Heizkosten; Leistungen zur Grundsicherung des Lebensbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 692 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07
    Mit dem BSG (Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 3/06 R) weist der Senat darauf hin, dass sich die Leistungen für Heizung an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren müssen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05

    Qualifizierung eines Schriftstücks als Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG); …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig (…a.a.O. Rn. 67 unter Hinweis auf Beschlüsse des LSG Niedersachsen/Bremen vom 15.12.2005 - L 8 AS 427/05 ER und vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER; siehe auch LSG Rhein-Land-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2006, L 3 ER 148/06 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig (a.a.O. Rn. 67 unter Hinweis auf Beschlüsse des LSG Niedersachsen/Bremen vom 15.12.2005 - L 8 AS 427/05 ER und vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER; siehe auch LSG Rhein-Land-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2006, L 3 ER 148/06 AS).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.10.2006 - L 3 ER 148/06

    Keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten als Grundlage der Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig (…a.a.O. Rn. 67 unter Hinweis auf Beschlüsse des LSG Niedersachsen/Bremen vom 15.12.2005 - L 8 AS 427/05 ER und vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER; siehe auch LSG Rhein-Land-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2006, L 3 ER 148/06 AS).
  • SG Duisburg, 18.09.2007 - S 10 AS 84/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Somit haben sich die Leistungen für Heizung maßgeblich an den tatsächlichen Aufwendungen zu orientieren (LSG NRW Beschluss vom 23.05.2007 Aktenzeichen L 20 B 77/07 AS ER; BSG vom 23.11.2006 B 11 b AS 3/06 R).

    Vor diesem Hintergrund geht die Rechtsprechung von einer Vermutung der Angemessenheit der tatsächlich entstandenen Aufwendungen aus, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (vgl. LSG NRW vom 22.05.2007 Aktenzeichen L 20 B 77/07 AS ER; Hessisches LSG vom 05.09.2007 Aktenzeichen L 6AS 145/07 ER mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dazu bedarf es notwendigenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des Leistungsträgers (vgl. LSG NRW vom 23.05.2007 Aktenzeichen L 20 B 77/07 AS ER).

    Rn. 27 Zudem hätte zugunsten der Antragsteller jedenfalls der Umstand Berücksichtigung finden müssen, dass sich ein erhöhter Heizbedarf im Vergleich zu dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen dadurch ergibt, dass sich Hilfeempfänger in der Regel länger, d.h. auch während der heizungsintensiven Zeit während des Tages in der eigenen Wohnung aufhalten (vgl. LSG NRW vom 23.05.2007 Aktenzeichen L 20 B 77/07 ER; Bayrisches LSG vom 19.01.2007 Aktenzeichen L 7 AS 184/06; Sächsisches LSG vom 24.10.2006 Aktenzeichen L 3 B 158/06 AS ER; Eicher-Spellbrink SGB II § 22 Rn 46).

  • SG Duisburg, 02.10.2007 - S 10 AS 136/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dabei haben sich die Leistungen für Heizung maßgeblich an den tatsächlichen Aufwendungen zu orientieren (LSG NRW Beschluss v. 23.05.2007 Az. L 20 B 77/07 AS ER; BSG v. 23.11.2006 B 11 b AS 3/06 R).

    Vor diesem Hintergrund geht die Rechtsprechung von einer Vermutung der Angemessenheit der tatsächlich entstandenen Aufwendungen aus, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (vgl. LSG NRW v. 22.05.2007 Az. L 20 B 77/07 AS ER; Hessisches LSG v. 05.09.2007 Az. L 6 AS 145/07 ER mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dazu bedarf es notwendigenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des Leistungsträgers (vgl. LSG NRW v. 23.05.2007 Az. L 20 B 77/07 AS ER).

    In diesem Zusammenhang ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein erhöhter Heizbedarf schon durch den Umstand ergibt, dass sich arbeitslose Hilfeempfänger deutlich länger in der Wohnung aufhalten als erwerbstätige Personen (vgl. LSG NRW v. 23.05.2007 Az. L 20 B 77/07 ER; Bayerisches LSG v. 19.01.2007 Az. L 7 AS 184/06; Sächsisches LSG v. 24.10.2006 Az. L 3 B 158/06 AS ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und …

    Will die Behörde hiervon abweichen, bedarf es im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gegebenenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen (LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER).".
  • SG Kassel, 19.11.2009 - S 6 AS 274/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - keine …

    Die Eilbedürftigkeit und damit der Anordnungsgrund ergeben sich vorliegend aus der existenzsichernden Funktion der SGB II-Leistungen (…vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.12.2007, L 26 B 1887/07 AS ER, L 26 B 1900/07 PKH, Rn. 9; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.05.2007, L 20 B 77/07 AS ER, Rn. 8; SG Kassel, Beschluss v. 24.09.2009, S 6 AS 264/09 ER).

    Rn. 41 Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 23.05.2007 (L 20 B 77/07 AS ER) bei einem im Streit stehenden monatlichen Betrag von 12, 90 EUR ausgeführt, dass auch ein solcher nominell recht geringer Betrag ein Eilbedürfnis begründen kann:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2007 - L 13 AS 125/07

    Angemessenheit von Kosten der Unterkunft für Bewohner von Eigenheimen; Anwendung …

    Rn. 17 Ausgehend von diesen Erwägungen entspricht es auch mittlerweile gesicherter Rechtsprechung, dass eine Pauschalierung oder pauschalierte Deckelung der Heizkosten ohne konkreten Nachweis einer verschwenderischen Nutzung von Heizenergie nicht zulässig ist, sondern quadratmeterbezogene Richtlinien nur Anhaltspunkte für eine Angemessenheit der Heizkosten bilden können, die aber immer den Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen sind (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2006 - L 9 AS 124/05 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.03.2006 - L 7 AS 343/05 ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 12.03.2007 - L 7 B 110/07 AS ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.01.2007 - L 8 B 39/06 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 05.09.2007 - L 6 AS 145/07 ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 31.01.2006 - L 7 AS 770/05 ER - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2006 - L 3 ER 148/06 -, FEVS 58 [2007], S. 219).
  • SG Kassel, 15.07.2010 - S 6 AS 164/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Rn. 45 Die Eilbedürftigkeit und damit der Anordnungsgrund ergeben sich vorliegend aus der existenzsichernden Funktion der SGB II-Leistungen (…vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.12.2007, L 26 B 1887/07 AS ER, L 26 B 1900/07 PKH, Rn. 9; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.05.2007, L 20 B 77/07 AS ER, Rn. 8;… SG Kassel, Beschluss v. 19.11.2009, S 6 AS 274/09 ER, juris, Rn. 40 ff.).

    Rn. 46 Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 23.05.2007 (L 20 B 77/07 AS ER) bei einem im Streit stehenden monatlichen Betrag von 12, 90 EUR ausgeführt, dass auch ein solcher nominell recht geringer Betrag ein Eilbedürfnis begründen kann:.

  • SG Duisburg, 22.01.2008 - S 27 AS 488/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vor diesem Hintergrund geht die Rechtsprechung von einer Vermutung der Angemessenheit der tatsächlich entstandenen Aufwendungen aus, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (vgl LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2007, Az. L 20 B 77/07 AS ER; Hessisches LSG Beschluss vom 05.09.2007, Az. L 6 AS 145/07 ER abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dazu bedarf es auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des Leistungsträgers (vgl. LSG NRW v. 23.05.2007 aaO).

  • SG Detmold, 31.03.2009 - S 13 AS 21/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachtete Richtwerte nicht zulässig (LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2007 L 20 B 77/07 AS ER m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 04.09.2008 - L 9 AS 728/08

    Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Zumutbarkeit eines …

    Dabei ist der Begriff der Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar und eröffnet dem Grundsicherungsträger keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Mai 2007 - Az.: L 20 B 77/07 AS ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 Az.: L 10 AS 102/06, beide nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - L 19 B 157/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Rn. 6 Wie das Sozialgericht nimmt auch der Senat in Übereinstimmung mit der wohl absolut herrschenden Meinung an, dass sich die Angemessenheit der im Einzelfall nach § 22 SGB II zu übernehmenden Heizkosten regelmäßig aus der Höhe der vom Leistungsempfänger zu zahlenden Abschläge ergibt, solange keine Hinweise auf mißbräuchliches Heizverhalten vorliegen (vgl. Urteil des BSG v. 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R; Beschlüsse des LSG NW vom 28.09.2005 - L 19 B 68/05 AS ER -, vom 21.05.2007 - L 1 B 49/06 AS -, vom 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER, vom 21.09.2007 L 7 B 226/07 AS ER, jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2007 - L 7 B 226/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2008 - L 20 B 29/08

    Nichtvorliegen eines Anordnungsgrundes bei Gewährung von mindestens 70% der …

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - L 7 SO 310/08
  • SG Köln, 15.10.2009 - S 13 AS 162/09

    Bestehen eines Anordnungsgrundes für eine einstweilige Anordnung auf Gewährung …

  • SG Lüneburg, 21.02.2008 - S 30 AS 148/08

    Angemessene Unterkunftskosten bei einem selbstgenutzten Eigenheim; Anspruch auf …

  • SG Lüneburg, 11.01.2009 - S 25 AS 2115/08

    Abschlagsbetrag; Angemessenheit; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Anteil; …

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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07 AY ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15851
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07 AY ER (https://dejure.org/2008,15851)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.2008 - L 20 B 77/07 AY ER (https://dejure.org/2008,15851)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - L 20 B 77/07 AY ER (https://dejure.org/2008,15851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylbLG § 2 Abs. 1; SGG § 86 b Abs. 2
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, freiwillige Ausreise, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Roma, Kosovo, UNMIK, UNHCR, Beweislast

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer bei Nutzung einer durch vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erlangten Rechtsposition zur Aufenthaltsverlängerung; Ein über das Verbleiben in Deutschland hinausgehendes sozialwidriges Verhalten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07
    Auch der UNHCR gehe in seinem Bericht "UNHCR-Position zur fortdauernden Schützbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo" von Juni 2006 davon aus, dass insbesondere ethnischen Minderheiten wie den Roma im Kosovo noch immer grundlegende Rechte verweigert würden wie z. B. ein gleichwertiger Zugang zum Gesundheitssystem, zum Schulbesuch, zur Registrierung, usw. Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R im Übrigen u.a. eine Rechtsmissbräuchlichkeit dann verneint, wenn eine Rückkehr ins Heimatland nicht mehr zumutbar sei.

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R bestehe kein Anspruch auf höhere Leistungen.

    Rn. 19 Die Antragsteller tragen demgegenüber vor, in ausländerrechtlicher Hinsicht möge die Ausreise von Roma ins Kosovo als zumutbar angesehen werden können; asylbewerberleistungsrechtlich liege die Schwelle der Unzumutbarkeit jedoch niedriger, wie das BSG mit Urteil vom 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 deutlich gemacht habe.

    Rn. 28 Zwar hatte das BSG mit Urteilen vom 08.02.2007 (B 9b AY 1/06 R und 2/06 R) eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer angenommen, wenn eine Rechtsposition, die ein Ausländer durch vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erlangt hat, in von der Rechtsordnung missbilligter, subjektiv vorwerfbarer und zur Aufenthaltsverlängerung führenden Weise genutzt wird; hierunter falle auch der Verbleib eines Ausländers in Deutschland, dem es möglich und zumutbar wäre, aus Deutschland auszureisen.

    Rn. 31 Bei summarischer Prüfung kann für die Antragsteller ein solches, über das bloße Verbleiben in Deutschland hinausgehendes sozialwidriges Verhalten - für das die Antragsgegnerin, da es sich materiell um eine anspruchsausschließende Einwendung handelt, die Beweislast trägt (insoweit unverändert zutreffend BSG, Urteile vom 08.20.2007 - B 9b AY 1/06 R und 2/06 R) - nicht festgestellt werden.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07
    Rn. 30 Denn im Anschluss an die Entscheidungen des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und B 8 AY 8/07 R (bisher nur als Terminbericht des BSG Nr. 30/08 zu Nr. 2 und Nr. 5 vorliegend) hält das BSG an seiner Rechtsprechung vom 08.02.2007 nicht fest; vielmehr geht das Gericht nunmehr (wie auch der erkennende Senat in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor Aufkommen der Rechtsprechung des BSG vom 08.02.2007; so etwa Beschlüsse vom 23.01.2006 - L 20 B 15/05 AY ER, vom 10.03.2006 - L 20 B 7/06 AY ER und vom 29.03.2006 - L 20 B 6/06 AY ER) davon aus, dass es für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs i.S.v. § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht genügt, dass die betroffenen Ausländer nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen.

    Insbesondere liegt eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer nach der Entscheidung des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R dann nicht vor, wenn ein Ausländer auch ohne eine (im vom BSG entschiedenen Fall geschehene) Vernichtung seiner Passpapiere in der gesamten Zeit seines Aufenthalts in Deutschland nicht hätte abgeschoben werden können.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07
    Rn. 30 Denn im Anschluss an die Entscheidungen des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und B 8 AY 8/07 R (bisher nur als Terminbericht des BSG Nr. 30/08 zu Nr. 2 und Nr. 5 vorliegend) hält das BSG an seiner Rechtsprechung vom 08.02.2007 nicht fest; vielmehr geht das Gericht nunmehr (wie auch der erkennende Senat in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor Aufkommen der Rechtsprechung des BSG vom 08.02.2007; so etwa Beschlüsse vom 23.01.2006 - L 20 B 15/05 AY ER, vom 10.03.2006 - L 20 B 7/06 AY ER und vom 29.03.2006 - L 20 B 6/06 AY ER) davon aus, dass es für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs i.S.v. § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht genügt, dass die betroffenen Ausländer nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen.

    Vielmehr bedarf es für eine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Selbstbeeinflussung der Dauer des Aufenthalts durch ein über das Verbleiben in Deutschland hinausgehendes sozialwidriges Verhalten (BSG vom 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - L 20 B 15/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07
    Rn. 30 Denn im Anschluss an die Entscheidungen des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und B 8 AY 8/07 R (bisher nur als Terminbericht des BSG Nr. 30/08 zu Nr. 2 und Nr. 5 vorliegend) hält das BSG an seiner Rechtsprechung vom 08.02.2007 nicht fest; vielmehr geht das Gericht nunmehr (wie auch der erkennende Senat in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor Aufkommen der Rechtsprechung des BSG vom 08.02.2007; so etwa Beschlüsse vom 23.01.2006 - L 20 B 15/05 AY ER, vom 10.03.2006 - L 20 B 7/06 AY ER und vom 29.03.2006 - L 20 B 6/06 AY ER) davon aus, dass es für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs i.S.v. § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht genügt, dass die betroffenen Ausländer nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - L 20 B 7/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07
    Rn. 30 Denn im Anschluss an die Entscheidungen des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und B 8 AY 8/07 R (bisher nur als Terminbericht des BSG Nr. 30/08 zu Nr. 2 und Nr. 5 vorliegend) hält das BSG an seiner Rechtsprechung vom 08.02.2007 nicht fest; vielmehr geht das Gericht nunmehr (wie auch der erkennende Senat in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor Aufkommen der Rechtsprechung des BSG vom 08.02.2007; so etwa Beschlüsse vom 23.01.2006 - L 20 B 15/05 AY ER, vom 10.03.2006 - L 20 B 7/06 AY ER und vom 29.03.2006 - L 20 B 6/06 AY ER) davon aus, dass es für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs i.S.v. § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht genügt, dass die betroffenen Ausländer nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen.
  • SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09

    Sozialhilfe

    Entsprechend der Judikatur des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (vgl. beispielsweise Beschluss vom 26.06.2008, Az.: L 20 B 77/07 AY ER) ist daher ein Anordnungsgrund in Fällen, in denen - wie hier - Leistungen nach § 2 AsylbLG dem Grunde oder der Höhe nach im Streit stehen, stets dann zu bejahen, wenn ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ist.
  • SG Dessau-Roßlau, 18.11.2011 - S 17 AY 25/08

    Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Mitwirkungspflicht, …

    Die Darlegungs- und objektive Beweislast hinsichtlich des in § 2 Abs. 1 AsylbLG als rechtsvernichtende Einwendung ausgestatteten Tatbestandsmerkmals der rechtsmissbräuchlichen Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer trifft die Beklagte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.2008 - L 20 B 77/07 AY ER;… Hohm, GK-AsylbLG, Aktualisierungslieferung Nr. 43 (Stand: November 20111, § 2 Rn. 91 ff.;… Herbst in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, 14. Lfg. Stand Mai 2009, § 2 AsylbLG Rn. 24; a.A. SG Reutlingen. Gerichtsbescheid vom 03.04.2008 - S 2 AY 1686/07).
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