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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19786
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 4/08 (https://dejure.org/2008,19786)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - L 27 P 4/08 (https://dejure.org/2008,19786)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - L 27 P 4/08 (https://dejure.org/2008,19786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 82
    Zustimmung zur gesonderten Berechnung höherer betriebsnotwendiger Aufwendungen gegenüber Heimbewohnern durch Verwaltungsakt der zuständigen Landesbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung höherer betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen ohne Anwendung der sogenannten Deckelungsregelung und ohne Verrechnung vereinnahmter Investitionsentgelte; Auslegung des § 26 Abs. 1 Pflegeeinrichtungsförderungs-Verordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 4/08
    Ansonsten ist der Entscheidungsrahmen der zuständigen Behörde in den Fällen des § 82 Abs. 3 SGB XI nicht weiter als nach § 82 Abs. 4 SGB XI. Im Zustimmungsverfahren nach § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI kann deshalb die bundesrechtlich begründete Befugnis des Betreibers der Pflegeeinrichtung, seine durch öffentliche Förderung nicht gedeckten Investitionsaufwendungen durch anteilige Umlage auf die Heimbewohner zu refinanzieren, nicht zur Disposition stehen (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 3 P 3/07 R -, zitiert nach juris Rn. 16 ff.).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 4/08
    Diese Sichtweise kommt entgegen der Auffassung des Beklagten auch im Urteil des BSG vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - (…zitiert nach juris Rn. 19 und 27) zum Ausdruck, in welchem das BSG überzeugend ausgeführt hat, dass das Verbot einer Refinanzierung eines Teils der notwendigen Betriebsaufwendungen über die Heimentgelte auf einen Wettbewerbsnachteil hinausliefe, der über denjenigen noch hinausginge, der ohnehin mit der Forderung von höheren Heimentgelten aufgrund der höheren Kosten verbunden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 18/08

    Gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen für …

    Diese zwingenden Vorgaben dürfen durch vertragliche Regelungen nicht unterlaufen werden, weil allein sie gewährleisten, dass der Vorschrift des § 82 Abs. 3 SGB XI Genüge getan wird, deren Sinn gerade darin liegt, durch präventive Kontrolle zu verhindern, dass den Heimbewohnern Kostenanteile in Rechnung gestellt werden, die bereits durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind (vgl. zum Sinn und Zweck des § 82 Abs. 3 SGB XI: Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - und Urteil vom 6. September 2007 - B 3 P 3/07 R -, jeweils zitiert nach juris, sowie Urteile des Senats vom 6. November 2008 - L 27 P 4/08 und L 27 P 5/08 -).
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