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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19272
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08 (https://dejure.org/2008,19272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 27 P 73/08 (https://dejure.org/2008,19272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 27 P 73/08 (https://dejure.org/2008,19272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08
    Vielmehr ist insoweit zur Vermeidung einer dem Prozessrecht fremden Popularklage der Rechtsgedanke des § 54 Abs. 1 S. 2 SGG hinsichtlich einer Klagebefugnis heranzuziehen (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 2. August 2001 - B 7 AL 18/00 R -, zitiert nach juris Rn. 11).

    Eine solche setzt rechtliche geschützte Interessen voraus, die vom Schutzzweck der zugrunde liegenden Norm erfasst sind (BSG, Urteil vom 2. August 2001 a.a.O.).

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08
    Im Zustimmungsverfahren nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XI kann deshalb die bundesrechtlich begründete Befugnis des Betreibers der Pflegeeinrichtung, seine durch öffentliche Förderung nicht gedeckten Investitionsaufwendungen durch anteilige Umlage auf die Heimbewohner zu refinanzieren, nicht zur Disposition stehen (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 3 P 3/07 R -, zitiert nach juris Rn. 16 ff.).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08
    Das Verbot einer Refinanzierung eines Teils der notwendigen Betriebsaufwendungen über die Heimentgelte liefe auf einen Wettbewerbsnachteil hinaus, der über denjenigen noch hinausgeht, der ohnehin mit der Forderung von höheren Heimentgelten aufgrund der höheren Kosten verbunden ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R -, zitiert nach juris Rn. 19 und 27).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08
    Die Klagebefugnis setzt zumindest die Möglichkeit einer Rechtsverletzung voraus und ist nicht gegeben, wenn unter Zugrundelegung des klägerischen Vorbringens eine Verletzung eigener Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Sichtweise in Betracht zu ziehen ist (etwa BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 36/94 -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • OLG Celle, 21.03.2001 - 9 U 148/00

    Höhe des Heimentgelts für stationäre Pflegeleistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08
    Der in der Zustimmungsentscheidung liegende Verwaltungsakt kann ohnehin nur zwischen den Beteiligten des Verwaltungsverfahrens, also zwischen Behörde und Heimträger, Bindungswirkung entfalten (OLG Celle, Urteil vom 21. März 2001 - 9 U 148/00 -, zitiert nach juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2016 - L 5 P 107/14

    Pflegeversicherung

    Gegen die Annahme, dass § 82 Abs. 3 SGB XI lediglich bezwecke, Pflegeeinrichtungen von ihren betriebsnotwendigen Investitionskosten zu befreien (so wohl LSG Berlin-Brandenburg, welches die dortige landesrechtliche Deckelung für unvereinbar mit dem Bundesrecht gehalten hat, Urteile vom 6.11.2008 - L 27 P 73/08 und L 5 P 5/08 und Gerichtsbescheid vom 11.12.2008 - L 27 P 73/08 -rechtskräftig-), spricht auch, dass es dann überflüssig gewesen wäre, dem Landesgesetzgeber aufzugeben, das Nähere zur Höhe der Umlage zu regeln.
  • LSG Hessen, 24.08.2022 - L 6 P 27/21

    Pflegeversicherung - Sozialhilfe - sozialgerichtliches Verfahren

    Das Zustimmungserfordernis schützt insofern allenfalls die Gesamtheit der, nicht aber den einzelnen Heimbewohner (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 27 P 73/08 -, juris;… Krohn in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 76a Rn. 12; eher noch enger Bayerisches LSG…, Urteil vom 4. Mai 2011 - L 2 P 20/09 -, juris, Rn. 29).
  • LSG Bayern, 04.05.2011 - L 2 P 20/09

    Soziale Pflegeversicherung - Zustimmung zur gesonderten Berechnung von …

    Der Senat teilt insoweit die Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.12.2008, Az.: L 27 P 73/08), dass allein der Umstand, dass die Heimbewohner durch die Vorschaltung des Zustimmungsverfahrens nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XI mittelbar davor geschützt werden, nicht auf Investitionsentgelte in Anspruch genommen zu werden, die bereits durch öffentliche Förderung gedeckt sind, nicht für die Annahme der Klagebefugnis ausreicht.
  • SG Bremen, 10.12.2009 - S 25 P 17/05

    Berechtigung zur Vereinbarung von Investitionsfolgekosten mit den Bewohnern einer …

    Die Kammer folgt hierbei der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 3 P 3/07 R) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 06.11.2008, L 27 P 5/08, und vom 11.12.2008, L 27 P 73/08), wonach die Gesamtregelung des § 82 Abs. 3 SGB XI einen Ausgleich bewirken soll, wenn die in § 9 Satz 1 SGB XI vorgesehene öffentliche Förderung der Pflegeinfrastruktur durch die Länder ganz oder teilweise unterbleibt, weil in diesen Fällen eine Refinanzierung der ungedeckten Investitionskosten über die Pflegevergütung oder über das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung gemäß § 82 Abs. 2 SGB XI ausgeschlossen ist.
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