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| LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08 |
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Aufhebung und Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen nachträglich festgestellter fehlender Hilbebedürftigkeit; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides und ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 13.10.2006 - S 37 AS 1602/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2008 - L 6 AS 16/07
Heilung einer fehlenden Anhörung durch ein Widerspruchsverfahren gem. § 41 Abs. 1 …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Globale Gesamtaufhebungen auch gegenüber einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ohne konkrete Verfügungen im jeweiligen Leistungsverhältnis sind mangels Bestimmtheit in Gänze und nicht nur in ihrem überschießenden - die anderen Mitglieder betreffenden - Teil aufzuheben (a.A. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. November 2008 - L 6 AS 16/07 - zitiert nach juris Rn. 27).Das Rückabwicklungsverhältnis von Leistungen, die Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zu Unrecht gewährt wurden, ist das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses (vgl. LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. November 2007 - L 18 B 1985/07 AS, zitiert nach juris Rn. 3; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. November 2008 - L 6 AS 16/07, zitiert nach juris Rn. 24; in diesem Sinne auch die Literatur vgl. Spellbrink, NZS 2007, Seite 121 (124);… Brühl in LPK-SBG II 2. Auflage 2007, § 7 Rn. 33;… Marschner in Estelmann, SGB II § 38 Rn. 15 Stand 11/2007).
Globale Gesamtaufhebungen auch gegenüber einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ohne konkrete Verfügungen im jeweiligen Leistungsverhältnis sind mangels Bestimmtheit in Gänze und nicht nur in ihrem überschießenden - die anderen Mitglieder betreffenden - Teil aufzuheben (a.A. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. November 2008 - L 6 AS 16/07 - zitiert nach juris Rn. 27; wie hier LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. November 2007 - L7 SO 2899/06 - zitiert nach juris Rn. 19).
- BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95
Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (vgl. BSG, Urteil vom 14.08.1996 - 13 RJ 9/95 - zitiert nach juris Rn. 38 mwN).Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (vgl. BSG, Urteil vom 14.08.1996 - 13 RJ 9/95 - zitiert nach juris Rn. 38 mwN).
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Selbst wenn diese Formulierung jedoch als eigenständiger Verfügungssatz anzusehen wäre, so wäre auch dieser zu unbestimmt, da insoweit nicht einmal eine zeitliche Zuordnung zu den Leistungsmonaten erfolgt und es daher an der notwendigen zeitlichen Konkretisierung der Aufhebungsentscheidung fehlt (vgl. zur Aufhebung von Arbeitslosengeld BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R - zitiert nach juris, Rn. 18).
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Es kann offen bleiben, ob es dabei auf die Kenntnis aller die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen oder die Rechts- und Tatsachenkenntnis hinsichtlich der Grundvoraussetzung der Rücknahme ankommt (vgl. zu diesen beiden Auslegungsmöglichkeiten BSG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 Rar 28/88 - zitiert nach juris, Rn. 27/28). - BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R
Einbeziehung eines weiteren Bescheids nach dem ZRBG in das Verfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Geändert oder ersetzt wird ein Bescheid immer dann, wenn er denselben Streitgegenstand wie der Ursprungsbescheid betrifft, oder wenn in dessen Regelung eingegriffen und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert wird (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 23/04 R, zitiert nach juris Rn 14.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 9 AS 127/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitssuchende - sofortige …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Dies betrifft sowohl die Aufhebungs- als auch die Erstattungsverfügung, denn es ist zu berücksichtigen, dass sich die Rückabwicklung für vergangene Zeiträume nach Auszahlung rechtswidrig bewilligter Leistungen in einem zweistufigen Verfahren vollzieht, so dass zwischen der Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit einerseits und der Rückforderung geleisteter Zahlungen andererseits zu unterscheiden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2006 - L 9 AS 127/06 ER -;SG Berlin…, Urteil vom 23.04.2007 - S 119 AS 751/07 - zitiert nach juris Rn. 15). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 18 B 1985/07
Bedarfsgemeinschaft; Bestimmtheit von Verwaltungsakten; Rückforderung von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Das Rückabwicklungsverhältnis von Leistungen, die Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zu Unrecht gewährt wurden, ist das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 18 B 1985/07 AS, zitiert nach juris Rn. 3; LSG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 13. November 2008 - L 6 AS 16/07, zitiert nach juris Rn. 24; in diesem Sinne auch die Literatur vgl. Spellbrink, NZS 2007, Seite 121 (124);… Brühl in LPK-SBG II 2. Auflage 2007, § 7 Rn. 33;… Marschner in Estelmann, SGB II § 38 Rn. 15 Stand 11/2007). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - L 25 B 1646/07
Erfolgsaussicht; Grundsicherung; Aufhebung; Rückforderung; Bestimmtheit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Gegenstand, Ziel und Regelungsgehalt der Entscheidung müssen demgemäß für den Adressaten so eindeutig und vollständig sein, dass er sein Handeln danach ausrichten und die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung in vollem Umfange abschätzen kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - L 25 B 1646/07 AS PKH - zitiert nach juris Rn. 7). - SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Dies betrifft sowohl die Aufhebungs- als auch die Erstattungsverfügung, denn es ist zu berücksichtigen, dass sich die Rückabwicklung für vergangene Zeiträume nach Auszahlung rechtswidrig bewilligter Leistungen in einem zweistufigen Verfahren vollzieht, so dass zwischen der Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit einerseits und der Rückforderung geleisteter Zahlungen andererseits zu unterscheiden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.02.2006 - L 9 AS 127/06 ER -;SG Berlin, Urteil vom 23.04.2007 - S 119 AS 751/07 - zitiert nach juris Rn. 15).
- BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und …
Rn. 6 Mit ihrer Revision macht die Klägerin geltend, es sei davon auszugehen, dass der angefochtene Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nicht hinreichend bestimmt sei (Hinweis auf Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 7.5.2009 - L 28 AS 1354/08). Da es keinen Gesamtanspruch der Bedarfsgemeinschaft gebe, bestehe auch keine gesamtschuldnerische Haftung ihrer Mitglieder.Auch aus der Höhe der Aufhebungs- und Erstattungsverfügung ergibt sich - anders als nach den einzelfallbezogenen Umständen - möglicherweise bei einer Aufhebung der Leistungsbewilligung in vollem Umfang (vgl hierzu zB LSG Berlin Urteil vom 7.5.2009 - L 28 AS 1354/08 - RdNr 43) - keine offensichtliche Nichtübereinstimmung mit dem im Bewilligungsbescheid vom 6.6.2007 bewilligten Einzelanspruch der Klägerin.
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - L 29 AS 2038/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts sowie der von dem Beklagten benannten Entscheidungen des Sozialgerichts Schleswig, Urteil vom 13. Juni 2006, S 9 AS 834/05, des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08 sowie des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2008, L 19 B 106/08 AS, alle zitiert nach juris) könnte nur dann gefolgt werden, wenn sich der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an sämtliche Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichtet hätte (vgl. a. Hessisches LSG…, Urteil vom 12. März 2007, L 9 AS 33/06, a.a.O.; OVG Niedersachen, Beschluss vom 24. April 2003 - 12 LA 85/03 - FEVS 55, 10; VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 1999, 8 K 2907/98, zitiert nach juris), ohne den Umfang der Aufhebung sowie den jeweiligen Erstattungsbetrag individuell zuzuweisen (vgl. Hänlein, Anmerkung zu SG Schleswig…, Urteil vom 13. Juni 2006 in juris PR-SozR 19/2006 Anm. 2: Dem Sozialgericht Schleswig lag folgender Sachverhalt zugrunde: Es änderte sich das Einkommen der Ehefrau des Klägers, der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erging jedoch an den Kläger. Die fehlende Bestimmtheit begründete das Gericht damit, dass der Bescheid ausschließlich an den Kläger gerichtet war und nur diesen verpflichtete; in der Begründung des Widerspruchsbescheides war jedoch ausgeführt, dass die Gesamtrückforderung vom "Ehepaar" zu erstatten sei. Hänlein führt in seiner Besprechung der Entscheidung aus, dass das Sozialgericht den Kläger als alleinigen Adressaten des angefochtenen Bescheides gesehen habe, mit dem der gesamte Erstattungsanspruch gegen diesen geltend gemacht werde. Der so verstandene Bescheid könne kaum als unbestimmt angesehen werden, weil und soweit er den Kläger über das Maß dessen belaste, was er selbst zu Unrecht erhalten habe).Rn. 51 Selbst wenn der angefochtene Bescheid (vom 25. September 2006 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 12. Dezember 2007 zum Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 25. September 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2007 und des Schriftsatzes des Beklagten vom 10. Dezember 2008) nicht hinreichend bestimmt wäre, folgt daraus keine Nichtigkeit im Sinne des § 40 SGB X, wie das Sozialgericht und ebenso der 28. Senat des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08 sowie der 19. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 16. Juni 2008, L 19 B 106/08 AS, zitiert nach juris) aber offensichtlich annehmen.
Rn. 61 Dem Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 12. April 2011, S 17 AS 627/07, welches auf das o.a. genannte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2009 zum Az. L 28 AS 1354/08 Bezug nimmt, ist schon aus den vorstehend genannten Gründen nicht zu folgen.
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 3 AS 4073/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Das Aufhebungs- bzw. Erstattungsverhältnis (§§ 45, 48, 50 SGB X) ist das Spiegelbild des Leistungsverhältnisses mit der Folge, dass die Rückabwicklung im jeweiligen Leistungsverhältnis zu erfolgen hat (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.09.2007 - L 20 B 152/07 AS; LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 13.11.2008 - L 6 AS 16/07, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08; alle in juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - L 6 AS 107/11
Überprüfungsantrag - Teilaufhebung von Leistungen der Grundsicherung für …
Gegenstand, Ziel und Regelungsgehalt der Entscheidung müssen für den Adressaten so eindeutig und vollständig sein, dass er sein Handeln danach ausrichten und die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung in vollem Umfange abschätzen kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 28 AS 1354/08 -, zitiert nach juris Rdnr. 39). - SG Landshut, 29.06.2026 - S 11 AS 101/24
Angemessenheitsgrenze, Produkttheorie, Klimakomponente, Sicherheitszuschlag, …
Ein Ermessensfehler scheidet damit von vornherein aus (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 28 AS 1354/08 -, Rn. 38). - SG Neuruppin, 12.04.2011 - S 17 AS 627/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unbestimmtheit von Aufhebungs- und …
Eine geltungserhaltende Reduktion in Höhe des mit Bezug auf den Aufhebungsadressaten zutreffenden Anteils ist daher nicht möglich (Anschluss Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 28 AS 1354/08 - [juris]).Rn. 12 Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat insoweit ausgeführt (Urteil vom 7. Mai 2009 - L 28 AS 1354/08 - [juris]):.
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - L 4 R 196/09
Rentenversicherungspflicht - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw Klage in …
Gegenstand, Ziel und Regelungsgehalt der Entscheidung müssen demgemäß für den Adressaten so eindeutig und vollständig sein, dass er sein Handeln danach ausrichten und die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung in vollem Umfange abschätzen kann (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009, Az.: L 28 AS 1354/08 mwN). - SG Berlin, 24.07.2012 - S 96 AS 37112/08
Sozialgerichtliches Verfahren / Arbeitslosengeld II - Bestimmung der Kläger - …
Rn. 48 Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Rückabwicklung für vergangene Zeiträume nach Auszahlung rechtswidrig bewilligter Leistungen in einem zweistufigen Verfahren vollzieht, so dass zwischen der Aufhebung des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit einerseits und der Rückforderung geleisteter Zahlungen andererseits zu unterscheiden ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 28. Senat, Urteil v. 7. Mai 2009, Az: L 28 AS 1354/08, zitiert nach juris, dort Rz. 40 mwN). - LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 12/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Sie entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 7 SO 2899/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2007, L 20 B 152/07 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2006, L 20 SO 20/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08; LSG Hamburg, Urteil vom 15. September 2011, L 8 AS 3/09) Vereinzelt wird in der Rechtsprechung auch eine "geltungserhaltende Reduktion" eines nicht individualisierten Rücknahme- und Erstattungsbescheides zugelassen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 64/09 Mit Rücksicht auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg vom 07.05.2009, Az. L 28 AS 1354/08, in welchem die vom erkennenden Senat angenommene Teilrechtswidrigkeit als unzulässige geltungserhaltende Reduktion aufgefasst wird, besteht das Bedürfnis nach einer höchstrichterlichen Klärung.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2011 - L 12 AS 671/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
- SG Berlin, 19.08.2009 - S 26 AS 5380/09
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Absenkung …
- SG Berlin, 26.02.2009 - S 26 AS 5380/09
Rechtmäßigkeit eines Absenkungsbescheides und eines Änderungsbescheides über …
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