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| LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10 (https://dejure.org/2012,22984)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - L 28 AS 2230/10 (https://dejure.org/2012,22984)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 04.11.2010 - S 14 AS 1254/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10
- BSG, 21.09.2012 - B 14 AS 201/12 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 31.08.2011 - GS 2/10
Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10
Der Senat hat indes bereits mit Blick auf die Regelung in § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X keine Zweifel, dass die Aufrechnung auch damals durch Verwaltungsakt zu erfolgen hatte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 31.08.2011 - GS 2/10, juris - für die Verrechnung nach § 52 SGB I …sowie Beschluss des Bayerischen LSG vom 13.03.2012 - L 7 AS 723/11 NZB - juris, 1. Leitsatz, Rn. 16). - BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10
Nach dem Sinn und Zweck des § 144 SGG, der die Berufungsgerichte von vermögensrechtlichen Streitsachen von geringem Wert entlasten soll (vgl. BSG, Beschluss vom 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B - juris, Rn. 11), stellt sich dies als auf eine Geldleistung gerichtete Regelung dar. - LSG Hessen, 26.01.2012 - L 6 AS 676/11
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterlassung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10
Auch handelte es sich bei der Aufrechnung um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt (so auch: Hessisches LSG, Beschluss vom 26.01.2012 - L 6 AS 676/11 B ER - juris, Rn. 4 ff.; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15.03.2012 - L 29 AS 2120/1 B PKH - juris, Rn. 3 ff.). - LSG Bayern, 13.03.2012 - L 7 AS 723/11
Grundsicherung, Arbeitsuchende, Leistungsangelegenheit, Zulassungsgründe
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10
Der Senat hat indes bereits mit Blick auf die Regelung in § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X keine Zweifel, dass die Aufrechnung auch damals durch Verwaltungsakt zu erfolgen hatte (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 31.08.2011 - GS 2/10, juris - für die Verrechnung nach § 52 SGB I sowie Beschluss des Bayerischen LSG vom 13.03.2012 - L 7 AS 723/11 NZB - juris, 1. Leitsatz, Rn. 16).
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 20 AS 261/13
Aufrechnung - Mietkautionsdarlehen
Gegen den Bescheid vom 14. April 2011, mit dem eine Aufrechnung in Höhe von monatlich 36, 40 Euro von dem Beklagten verfügt worden ist, ist die Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - zulässig, da es sich bei dem Bescheid um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, da mit ihm eine belastende Verfügung hinsichtlich eines zukünftigen Verwaltungsaktes über eine Leistungsgewährung getroffen wird (vgl. hierzu: LSG Berlin-Brandenburg vom 11.07.2012 - L 28 AS 2230/10 - juris, Rn. 18 ff.; im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13 - juris).
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