Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - L 3 AL 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwertbarkeit einer der Altersversicherung dienlichen Lebensversicherung; Vermögensfreibetrag bei einer Lebensversicherung; Absetzbarkeit der Altersvorsorge dienender Grundfreibeträge und geldwerter Ansprüche
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 09.09.2004 - S 4 AL 136/03
- LSG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - L 3 AL 100/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - L 3 AL 100/04
Schon zuvor hatte das BSG allerdings mehrfach entschieden, dass die AlhiV 2002 mit der Ermächtigungsgrundlage in §§ 206 Nr. 1, 193 SGB III insoweit nicht in Einklang stehe, als sie keine Regelung enthalte, nach der die besonderen Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden könnten (allgemeine Härteklausel - vergl. z. B. BSG vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - m.w.N.).Rn. 23 Die Verwertung ist auch nicht unwirtschaftlich, weil der Rückkaufswert die geleisteten Beiträge (ca. 29.563,96 EUR) übersteigt (vergl. dazu BSG vom 27. Januar 2005, a.a.O.).
Insbesondere ist ein Härtefall nicht bereits darin zu sehen, dass der Kläger sich in seinem Alter eine weiter gehende Altersversorgung nicht mehr aufbauen kann (vergl. so BSG vom 27. Januar 2005, a.a.O.).
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - L 3 AL 100/04
Rn. 22 Dass die Absenkung des generellen Freibetrages von 520, 00 EUR auf 200, 00 EUR verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ermächtigungskonform ist, hat das BSG im Urteil vom 17. März 2005 (Az.: B 7a/7 AL 68/04 R) entschieden.Im Urteil vom 17. März 2005 (a.a.O.) hat das BSG weiter entschieden, dass in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 zusätzlich zum generellen Vermögensfreibetrag bei einer Lebensversicherung, die gemäß § 165 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz gekündigt werden konnte, 200, 00 EUR pro Lebensjahr des Leistungsempfängers und seines Partners (Höchstbetrag je 13.000,00 EUR) als Härtefall privilegiert sind, wenn die Versicherung der Altersvorsorge dient.
- SG Berlin, 24.01.2003 - S 58 AL 2208/02
Zur Anrechnung von Lebensversicherungen bei der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - L 3 AL 100/04
Soweit der Kläger meine, auch unter Geltung der AlhiV 2002 sei nachgewiesenes Altersvorsorgevermögen, das die Freibetragsgrenze übersteige, vor einer Anrechnung geschützt, wenn anderenfalls die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung erschwert wäre und sich hierzu auf die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 24. Januar 2003 - S 58 AL 2208/02 - berufe, habe dies die Kammer nicht überzeugt.
- LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 137/05
Verwertung einer Lebensversicherung vor Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); …
Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat wiederholt angeschlossen (Urteile vom 2. Dezember 2005, L 3 AL 100/04; 24. Februar 2006, L 3 AL 18/05 und 17. März 2006, L 3 AL 87/05). - LSG Schleswig-Holstein, 17.11.2006 - L 3 AL 156/05
Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung zur …
Dieser BSG-Rechtsprechung hat sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen (Urteile vom 2. Dezember 2005, L 3 AL 100/04;… 24. Februar 2006, a.a.O., 17. März 2006, L 3 AL 87/05 und 5. Mai 2006, L 3 AL 137/05). - LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 18/05
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Dieser Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. bereits Urteil des Senats vom 2. Dezember 2005, L 3 AL 100/04).
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