Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 22.09.2009 - S 33 AL 501/09
- LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beginnt die Jahresfrist erst dann zu laufen, wenn die Behörde entweder objektiv eine sichere Kenntnis der Tatsachen hatte, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen, oder subjektiv von der Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr vorliegenden Informationen überzeugt war; dies ist regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen der Fall (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 - BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz 1).Hinzutreten muss vielmehr, dass der für die Feststellung von Erstattungsansprüchen zuständige Referent, zumindest aber der mit der Vorbereitung einer entsprechenden Entscheidung betraute Sachbearbeiter (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 - BSGE 77, 295 [298] = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27 S. 92 = JURIS-Dokument RdNr. 28), von den maßgebenden Umständen Kenntnis erlangt.
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von …
Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
Vielmehr liegt auch bei Doppelzahlungen auf bewilligte Sozialleistungen, also wenn die Leistung ganz oder teilweise ein weiteres Mal ausgezahlt wird, eine unrechtmäßige Erbringung ohne Verwaltungsakt vor (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S. 11 = JURIS-Dokument RdNr. 16). - LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 3133/05
Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen - Bekanntgabe …
Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
Da § 50 Abs. 2 SGB X für diese Konstellation aber die entsprechende Anwendung von §§ 45 und 48 SGB X anordnet, ist § 330 Abs. 2 SGB III dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift auch den Fall der Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht gezahlten Leistungen erfasst, wenn für diese Erstattung der entsprechend anzuwendende § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X erfüllt ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2006 - L 13 AL 3133/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 21). - BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Prozeßhandlungen rechtskundig vertretener …
Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung eines etwaigen Verschuldens der Beklagten an der Überzahlung (zur Berücksichtigung eines Behördenverschuldens im Rahmen des § 45 SGB X: BSG, Beschluss vom 21. Juli 2001 - B 7 AL 18/01 B - JURIS-Dokument Rdnr. 15).
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.10.2024 - L 5 AS 514/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen …
Rn. 40 Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 2012 (…B 14 AS 165/11 R, juris, Rn. 28) ausgeführt, dass die Ermessensausübung durch die in § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II angeordnete ebenfalls entsprechende Geltung des § 330 Abs. 2 SGB III ausgeschlossen ist (vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 2016, L 6 AS 97/14; LSG Sachsen, Urteil vom 7. Juni 2012, L 3 AL 208/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2008, L 13 AS 651/07 und Urteil vom 12. Juni 2013, L 3 AL 1677/11, jeweils veröffentlicht in juris). - LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2016 - L 6 AS 97/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen …
Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 2012 - B 14 AS 165/11 R ausgeführt, dass die Ermessensausübung durch die in § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II angeordnete ebenfalls entsprechende Geltung des § 330 Abs. 2 SGB III ausgeschlossen ist (vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 7. Juni 2012 - L 3 AL 208/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - L 3 AL 1677/11; beide zitiert nach juris).
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