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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,123224
LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10 (https://dejure.org/2011,123224)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10 (https://dejure.org/2011,123224)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 3 AL 2641/10 (https://dejure.org/2011,123224)
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.11.1994 - 11 RAr 89/94

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Der Anspruch setzt voraus, dass die abzulichtenden Aktenteile durch den Verfahrensbeteiligten eindeutig bezeichnet werden (vgl. BSG, Beschluss vom 30.11.1994 - 11 RAr 89/94 - veröffentlicht in juris).

    Die beanspruchte Anfertigung von Ablichtungen der gesamten Prozess- und Beiakten ist ohne jede Konkretisierung und ohne vorherige Prüfung auf Relevanz der Aktenbestandteile für die Rechtsverfolgung ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.11.1994, a.a.O.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.11.1987 -9 C 235/86-; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.09.1995 - Bf IV 8/94 - jew. veröffentlicht in juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 29.06.2011 - L 3 AL 1928/11 B -).

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Der Beklagten steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu; der gerichtlichen Kontrolle unterliegt lediglich, ob die Verwaltungsentscheidung in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R - m.w.N. veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Die beanspruchte Anfertigung von Ablichtungen der gesamten Prozess- und Beiakten ist ohne jede Konkretisierung und ohne vorherige Prüfung auf Relevanz der Aktenbestandteile für die Rechtsverfolgung ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen (vgl. BSG…, Beschluss vom 30.11.1994, a.a.O.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.11.1987 -9 C 235/86-; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.09.1995 - Bf IV 8/94 - jew. veröffentlicht in juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 29.06.2011 - L 3 AL 1928/11 B -).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Abzustellen ist dabei als Beurteilungszeitpunkt grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B

    Anspruch Strafgefangener auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Insoweit hätte es dem Kläger oblegen, gegenüber den Strafvollstreckungsbehörden, seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zu beantragen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 31.10.2005 -B 7a AL 14/05 B - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 3/83
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Der Kläger ist vielmehr, da sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet war, wie jeder andere Prozessbeteiligte zu behandeln, dem das Erscheinen zur mündlichen Verhandlung freigestellt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.1983 - 4 RJ 3/83 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 49/80

    Arbeitslos iS des § 44 Abs 2 Nr 1 AFG - Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
    Dass die Teilnahme für den Kläger beruflich zweckmäßig ist, reicht allein nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1981 - 7 RAr 49/80 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - L 3 AL 1788/11
    Der Umstand, dass sich der Kläger seit dem 13.09.2011 in Untersuchungshaft befindet, ändert hieran, wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 21.09.2011 u.a. in den Verfahren - L 3 AL 2514/10 -, - L 3 AL 2521/10 -, - L 3 AL 2641/10 - und vom 19.10.2011 u.a. in den Verfahren - L 3 AL 3913/11 -, - L 3 AL 3819/11 -, L 3 AL 3917/11 - entschieden hat, nichts.

    Aus der Erwerbsbiographie des Klägers wird vielmehr deutlich, dass er über eine ausreichende fachliche Eignung verfügt, so dass eine (weitere) Weiterbildungsmaßnahme keine Verbesserung der Eingliederungschancen nach sich zieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10 -).

  • BSG, 12.03.2012 - B 11 AL 44/11 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2011 - L 3 AL 2641/10 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - L 3 AL 4450/10
    Der Umstand, dass sich der Kläger seit dem 13.09.2011 in Untersuchungshaft befindet, ändert hieran, wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 21.09.2011 u.a. in den Verfahren - L 3 AL 2514/10 -, - L 3 AL 2521/10 -, - L 3 AL 2641/10 - und vom 19.10.2011 u.a. in den Verfahren - L 3 AL 3913/11 -, - L 3 AL 3819/11 -, L 3 AL 3917/11 - entschieden hat, nichts.

    Der Antrag ist, da der Kläger eine Kopie der gesamten Akte begehrt hat, ohne ihn auf konkrete Aktenteile zu begrenzen, rechtsmissbräuchlich (Beschluss des erkennenden Senats vom 29.06.2011 - L 3 AL 1928/11 B - Urteile des erkennenden Senats vom 21.09.2011, - L 3 AL 2514/10 -, - L 3 AL 2521/10 -, - L 3 AL 2641/10 -).

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