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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16436
LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07 (https://dejure.org/2008,16436)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2008 - L 3 AL 58/07 (https://dejure.org/2008,16436)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - L 3 AL 58/07 (https://dejure.org/2008,16436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Verfügbarkeit eines Studenten, Widerlegung der Vermutung einer beitragsfreien Beschäftigung neben dem Studium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit eines Studiums; Zugehörigkeit des Merkmals der Verfügbarkeit zum Begriff der Arbeitslosigkeit; Anforderungen an die Zurechnung eines Studenten zum Kreis der Arbeitnehmer

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07
    Auf eine konkrete zeitliche Obergrenze für die wöchentliche Belastung durch Studium und potentielle Erwerbstätigkeit kommt es in diesem Zusammenhang nicht entscheidend an (BSG, Urteil vom 21. April 1993, 11 RAr 25/92, SozR 3-4100 § 103a Nr. 1, m.w.N.).

    Was die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen betrifft, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass üblicherweise als Zeit der Vor- und Nacharbeit die Zeit der Vorlesungsstunde selbst geschätzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 1993, a.a.O.; Brand in Niesel, SGB 111, 2. Aufl. § 120 Rz 14).

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07
    Zu der vergleichbaren Vorläuferregelung (§ 103a Arbeitsförderungsgesetz [AFG]) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass ein Student die Vermutung des § 103a Abs. 1 AFG, er könne neben dem Studium nur eine beitragsfreie Beschäftigung ausüben, widerlegt, wenn er darlegt und nachweist, dass weder die für ihn geltenden abstrakten Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen noch seine konkrete Studiengestaltung eine Beschäftigung ausschließen, die mehr als kurzzeitig ist und bei der das Studium hinsichtlich der Gesamtbelastung hinter der Arbeitnehmertätigkeit zurücktritt (Urteil vom 14. März 1996, 7 RAr 18/94, SozR 3-4100 § 103a Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung während eines Studiums

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AL 58/07
    Gegen das hierzu ergangene klagabweisende Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2007 (Az.: S 9 AS 1109/05) hat der Kläger am 4. Dezember 2007 bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht Berufung eingelegt, die ebenfalls parallel zum vorliegenden Rechtsstreit geführt wurde (Az.: L 3 AS 47/07).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung während eines Studiums

    Rn. 6 In einem weiteren gegen die Bundesagentur für Arbeit gerichteten Parallelverfahren (Az. des Sozialgerichts Schleswig: S 4 AL 149/04, Az. des Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat: L 3 AL 58/07) hat der Kläger für die Dauer seines Studiums ab 1. April 2004 die Gewährung von Alhi geltend gemacht, die die Bundesagentur für Arbeit mit Bescheid vom 16. April 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. Mai 2005 aus Gründen fehlender Verfügbarkeit versagt hatte.

    Rn. 7 Die Ehefrau und die Kinder des Klägers erhalten seit dem 1. Januar 2005 von der Beklagten Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II (s. Änderungsbescheid vom 10. Januar 2005, Bl. 75 der Gerichtsakten zum Az. L 3 AL 58/07, und Bescheid vom 14. Juni 2005, Bl. 17 der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens: Leistungshöhe 837, 44 EUR).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 14 AL 125/09
    Das gilt selbst dann, wenn - entsprechend allgemeinen Erfahrungswerten (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 4. Juli 2008 - L 3 AL 58/07 - ) - je Stunde Vorlesungszeit eine Stunde Vor- und Nachbereitung angesetzt und die erforderliche Fahrzeit berücksichtigt würde (…vgl. BSG, Urt. v. 14. März 1996 - 7 RAr 18/94 - ), die nach Vortrag der Antragstellerin 8 Stunden, nach Vortrag der Antragsgegnerin Stunden 4 Stunden 40 Minuten wöchentlich beträgt.
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