Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 19.04.2007 - L 3 AL 65/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung gem. § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X); Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Pflicht zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 25.01.2005 - S 5 AL 923/03
- LSG Sachsen, 19.04.2007 - L 3 AL 65/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den …
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2007 - L 3 AL 65/05
Die Vorschrift des § 130 BGB, die das Übermittlungsrisiko dem Absender einer Willenserklärung auferlegt, verkörpert einen allgemeinen Grundsatz, der auch für empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärungen gilt (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991, 7 Rar 74/89, SozR 3-4100 § 81 Nr. 1 zur Versäumung der Frist für einen Antrag auf Wintergeld). - BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2007 - L 3 AL 65/05
Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, 10 RKg 3/84, BSGE 59, 111, 112).
- LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 263/13
Mitteilungspflicht, Umzug, Erreichbarkeit, Ausland, Arbeitslosengeld
Zieht ein Arbeitsloser um, entfällt solange die Erreichbarkeit, wie der Agentur für Arbeit die neue Anschrift nicht bekannt gegeben wurde und zwar wegen der fehlenden postalischen Erreichbarkeit auch bei Umzug innerhalb eines Bezirks der Agentur für Arbeit oder nur des Wohnortes (vgl. dazu BSG, Urteil vom 29.11.1989 - 7 RAr 138/88 - BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil vom 24.04.1997 - 11 Rar 89/96 - juris; Sächs. LSG, Urteil vom 19.04.2007 - L 3 AL 65/05 - juris; Gutzler in Mutschler/Schmitt-de Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5. - SG Hamburg, 02.03.2022 - S 44 AL 460/20 Die Vorschrift des § 130 BGB, die das Übermittlungsrisiko dem Absender einer Willenserklärung auferlegt, verkörpert einen allgemeinen Grundsatz, der auch für empfangsbedürftige öffentlich-rechtlich Willenserklärungen gilt (Sächsisches LSG, Urteil vom 19.4.2007 - L 3 AL 65/05 - Rz. 21, juris unter Berufung auf BSG, Urteil vom 21.2.1991 - 7 RAr 74/89 -).
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