Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.2008 - L 3 AS 127/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Hartz IV-Empfänger muss genügend Zeit zur Arbeitssuche bleiben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Neben einer Arbeitsgelegenheit muss einem Hartz IV Empfänger genügend Zeit zur Arbeitsuche bleiben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zum Bemühen um offene Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt neben einer Arbeitsgelegenheit; Zulässigkeit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden i.R. einer Arbeitsgelegenheit insbesondere auch unter Berücksichtigung von ...
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 24.07.2007 - S 13 AS 277/07
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.2008 - L 3 AS 127/07
Papierfundstellen
- NZS 2009, 171
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82
Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.2008 - L 3 AS 127/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.10.1983 - 5 C 67/82 -, BVerwGE 68, 91) war einem Sozialhilfebedürftigen eine vollschichtige Tätigkeit als Arbeitsgelegenheit nicht zumutbar, da insoweit der Charakter der gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit nicht mehr gegeben war.
- SG Hildesheim, 08.10.2008 - S 33 AS 1815/08
MAE, 30-Stunden, Sanktion
Nicht zumutbare und nicht nach § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II zusätzliche Arbeiten dürften sanktionslos abgelehnt werden (LSG NRW - Urteil v. 18.03.2008 - Aktenzeichen L 3 AS 127/07).Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 18.03.2008 (Aktenzeichen L 3 AS 127/07) dazu ausgeführt, eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich zuzüglich Wegezeiten sei im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nicht mehr zumutbar.
Dies setzt aber gerade voraus, dass ihnen neben der Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit noch zusätzliche Zeit verbleibt, um ihrer Verpflichtung nachkommen zu kommen, sich um offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt durch Lektüre von Arbeitsangeboten, Fertigen von Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen Arbeitgebern und durch Aufsuchen der Agentur für Arbeit sowie des Antragsgegners zu bemühen (vgl. hierzu Urteil des LSG Rheinland-Pfalz v. 18.03.2008 - L 3 AS 127/07, Rn. 20 -).
- SG Berlin, 09.09.2008 - S 119 AS 23189/08
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines 1-Euro-Jobs - …
Ob eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung bei einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden zuzüglich Wegezeiten generell unzumutbar ist (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2008 - L 3 AS 127/07 - vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2007 - L 7 AS 199/06 -, beide abrufbar unter juris), kann vorliegend dahinstehen (vgl. insoweit das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahrens B 4 AS 60/07 R, in dem es um diese Frage geht). - SG Lüneburg, 25.08.2008 - S 25 AS 1185/06
Sozialrechtliche Ausgestaltung der Höhe des Leistungsanspruchs einer dreiköpfigen …
Da es sich bei der Arbeitsgelegenheit um ein ergänzendes Instrument der Arbeitsförderung handelt, muss dem Hilfebedürftigen auch unter Geltung des SGB II ausreichend Zeit verbleiben, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit zu suchen (vgl. hierzu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2008 - L 3 AS 110/07 sowie Urteil vom 18. März 2008, - L 3 AS 127/07 - zitiert nach juris - unter Bezugnahme auf Niewald in LPK-SGB II, § 16 Rdn. 46).
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