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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - L 3 AS 2648/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10570
LSG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - L 3 AS 2648/08 (https://dejure.org/2008,10570)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2008 - L 3 AS 2648/08 (https://dejure.org/2008,10570)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - L 3 AS 2648/08 (https://dejure.org/2008,10570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Erhöhung der in Nr 2400 VV RVG bestimmten Kappungsgrenze

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für ein sogenanntes isoliertes Vorverfahren unter Berücksichtigung einer Erhöhungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwaltliche Vergütung im sozialgerichtlichen Verfahren, Erhöhung der Kappungsgrenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2007 - L 8 AS 39/06

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Erhöhung der Geschäftsgebühr des …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - L 3 AS 2648/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29.11.2007 - L 8 AS 39/06 - (in www.juris.de).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …

    Zwar erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bei Betragsrahmengebühren der Mindest- und Höchstbetrag um 30 % für jede weitere Person, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind; dabei ist fraglich, ob sich bei mehreren Auftraggebern auch die Schwellengebühr entsprechend der Anzahl der Auftraggeber um jeweils 30 % bis maximal zum Doppelten des Ausgangsbetrages erhöht (verneinend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2008 - L 3 AS 2648/08, zustimmend Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl 2008, Nr. 1008 VV RVG RdNr 236; Dinkat in Mayer/Kroiß, RVG, 2004, Nr. 1008 VV RVG RdNr 8; Revision anhängig beim BSG, Az: B 14 AS 83/08 R).
  • SG Aachen, 12.10.2009 - S 14 AS 114/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Beklagte verweist insoweit auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.10.2008, Aktenzeichen L 3 AS 2648/08.

    Der gegensätzlichen Auffassung des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.10.2008, Az. L 3 AS 2648/08) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Der beschriebene Zweck der Nr. 1008 VV RVG ist als Grundgedanke auf den gesamten Regelungsbereich des VV RVG anzuwenden (andere Auffassung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2008, Az. L 3 AS 2648/08).

    Rn. 31 Soweit das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 22.10.2008, Az. L 3 AS 2648/08 im Anschluss an das SG Freiburg ausführt, die Regelung zur Geschäftsgebühr in Nr. 2400 VV RVG sei als lex specialis zu der im Allgemeinen Teil geregelten Mehrfachvertretung in Nr. 1008 VV RVG vorrangig; es sei aber nicht ausdrücklich geregelt, dass Nr. 1008 VV RVG auch für die Geschäftsgebühr des Nr. 2400 VV RVG anwendbar sei, vermag dies die Kammer nicht zu überzeugen, denn die Regelung des Nr. 1008 steht im Teil Eins des Vergütungsverzeichnisses unter der Überschrift "Allgemeine Gebühren".

  • SG Karlsruhe, 28.07.2009 - S 15 AS 1493/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - mehrere Auftraggeber - …

    Rn. 24 Der 3. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 22.10.2008 zum Az. L 3 AS 2648/08 die Auffassung vertreten, aus Nr. 1008 VV RVG resultiere keine Erhöhung der in Nr. 2400 VV RVG festgelegten Kappungsgrenze von 240 EUR.
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