Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - L 3 AS 390/12 |
Verfahrensgang
- SG Mainz, 23.02.2012 - S 10 AS 1261/09
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.03.2015 - 3 AS 390/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - L 3 AS 390/12
- BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 149/16 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2017 - L 3 AS 620/16
- BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 28/17 BH
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 150/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung …
Nachdem der Beklagte zunächst bis März 2007 Alg II unter Berücksichtigung einer Summe von 260 Euro monatlich bewilligt hatte, die vom Kläger als "vertraglich vereinbarte Zahlung zur Abwendung des Nießbrauchsrechts" deklariert worden war, gelangte er im Weiteren zu der Überzeugung, dass ein Mietverhältnis zwischen Kläger und Sohn nicht bestehe, weshalb er für den hier streitbefangenen Zeitraum die für die Kaltmiete bestimmten Beträge zurückgefordert und für den Zeitraum von April 2007 bis zum 17.11.2009 unterkunftsbezogene Leistungen nur noch auf Nebenkosten erbracht hat; Letzteres ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens B 14 AS 149/16 B zum Berufungsverfahren L 3 AS 390/12.Auf den im Parallelverfahren L 3 AS 390/12 gegebenen und im hier streitbefangenen Verfahren in Bezug genommenen Hinweis der Klägerbevollmächtigten durch Schriftsatz vom 18.5.2015 auf die ausstehende Bescheidung des PKH-Antrags und dass daher "die Berufungsbegründung noch nicht fertig gestellt" sei, lehnte das LSG zunächst das PKH-Gesuch ab (Beschluss vom 27.5.2015, durch Telefax versandt am 3.6.2015) und wies dann die Berufung im Beschlussverfahren nach § 153 Abs. 4 SGG im Wesentlichen unter Bezug auf das Urteil des SG zurück (Beschluss vom 10.6.2015).
- BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 28/17 BH
Parallelentscheidung zu BSG - B 14 AS 27/17 BH - v. 22.01.2018
Nachdem Klage und Berufung gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erfolglos geblieben waren (Urteil des SG vom 23.2.2012 - S 10 AS 1261/09; Beschluss des LSG vom 10.6.2015 - L 3 AS 390/12), hat der erkennende Senat den Beschluss des LSG auf die Beschwerde des Klägers wegen Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (Beschluss vom 19.10.2016 - B 14 AS 149/16 B).Keinen Verfahrensfehler begründet es weiter, dass das LSG die von dem Kläger mit seinem Anhörungsschreiben gestellten Befangenheitsanträge gegen die Senatsvorsitzende, die weitere Berufsrichterin und den Berichterstatter, die an dem als verfahrensfehlerhaft aufgehobenen Beschluss vom 10.6.2015 - L 3 AS 390/12 - beteiligt waren, als rechtsmissbräuchlich erachtet und über die Berufung des Klägers unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden hat.
- BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 149/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung …
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2015 - L 3 AS 390/12 - aufgehoben.
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