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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12458
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02 (https://dejure.org/2004,12458)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.08.2004 - L 3 KA 103/02 (https://dejure.org/2004,12458)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 (https://dejure.org/2004,12458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule; Fachfremde und dementsprechend grundsätzlich nicht zu honorierende Leistungen; Honorierung für abgerechnete Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule; Nachvergütung der insoweit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule; Fachfremde und dementsprechend grundsätzlich nicht zu honorierende Leistungen; Honorierung für abgerechnete Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule; Nachvergütung der insoweit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Diese Beurteilung sei auch vom BSG im Urteil vom 02. April 2003 (B 6 KA 30/02 R) geteilt worden.

    Damit war auch aus der Sicht eines verständigen Empfängers deutlich, daß mit dieser Genehmigung lediglich die - weiterhin unstreitige - radiologische Qualifikation des Klägers zur Erbringung solcher Leistungen bestätigt, nicht jedoch umfassend die Frage der Abrechenbarkeit solcher radiologischer Leistungen unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten unter Einschluß insbesondere der Fachgebietszugehörigkeit geprüft werden sollte (s. auch BSG, Urt. v. 02. April 2003 - B 6 KA 30/02 R - S. 6).

    Vertragsärzte können Leistungen, die nicht in ihr Fachgebiet fallen, grundsätzlich nicht abrechnen (BSG, Urt.v. 02. April 2003, B 6 KA 30/02 R).

    Rn. 70 Auch den Richtlinien zur WBO, die sich auf der Grundlage einer ausdrücklichen Ermächtigung im formellen Satzungsrecht im Rahmen der allgemein anerkannten Typologie der Verwaltungsvorschriften (vgl. BSG, Urt.v. 02. April 2003 aaO, m.w.N.) bewegen, sind keine Indizien für eine vom Wortlaut der WBO abweichende Gebietszuordnung von therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen im Bereich der HWS zu entnehmen.

    Anderweitige fachliche Qualifikationen unter Einschluß auch namentlich von nach Landesrecht erworbenen Zusatzbezeichnungen führen nicht zu einer Ausweitung des im Rahmen der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung abrechnungsfähigen Gebietes (…BSG, Urt.v. 18. Oktober 1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7; ebenso LSG Nds., Breithaupt 1998, 715; zu den im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG gebotenen Modifikationen in - im vorliegenden Zusammenhang nicht relevanten - Sonderfällen, in denen sich im Laufe der Zeit aus einem Mutterfach heraus sog. Tochterfächer entwickelt haben, vgl. BSG, Urt.v. 02. April 2003 aaO, m.w.N.).

    Rn. 95 Die Fachgebietsbindung verfolgt den Zweck, die Qualität der ärztlichen Behandlung und eine möglichst große Transparenz der ärztlichen Qualifikation gerade gegenüber den Patienten zu sichern (BSG, Urt. 02. April 2003 aaO m.w.N.; BVerfG…, Beschluß vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125, 166 ff).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Rn. 84 Da im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Chirotherapie nach den erläuterten Bestimmungen auch "besondere" Kenntnisse und Erfahrungen in der Radiologie unter chirotherapeutischen Gesichtspunkten zu erwerben und nachzuweisen sind, darf der Kläger weiterbildungsrechtlich auch Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule fertigen, wenn und soweit er diese für eine geplante chirotherapeutische Behandlung der Halswirbelsäule benötigt (vgl. auch BSG, Urt. v. 05. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -: Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Fachfremdheit sind auch in der Form gegeben, dass der subjektive Behandlungsanlass stets auf Leistungen für fachgebietseigene [im vorliegenden Zusammenhang also: zusatzbezeichnungsrelevante] Indikationen bezogen sein muss; denn selbst wenn objektive Grenzen nicht bestehen, dürfen Gebietsärzte Leistungen nicht aus Anlässen erbringen, die für sie fachfremd sind).

    Sie zielt auf die Absicherung gebietsärztlicher Spezialisierung und soll der Bevölkerung wie den in der gebietsärztlichen Arbeitsteilung zusammenarbeitenden Ärzten die Gewähr dafür bieten, dass Gebietsärzte sich auf die Spezialgebiete beschränken, deren Bezeichnung sie "führen", und keine Leistungen an sich ziehen, zu denen andere Gebietsärzte besser qualifiziert sind (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Abgrenzung des hno-ärztlichen Fachgebietes den HNO-Ärzten keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage beläßt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 33, 125, 167;… daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f;… BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Rn. 101 Auch bei fachfremd erbrachten Leistungen unterliegt die Befugnis der KÄVen zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes, soweit über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Dies kann selbst dann angezeigt sein, wenn die KÄV Anlaß zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis hatte (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38); dabei kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, wann der Kläger Kenntnis davon erlangt hat, dass der Vorstand der Beklagten hinsichtlich der Fachgebietszugehörigkeit der streitigen Leistungen zwischenzeitlich seine Auffassung geändert hatte (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Rn. 95 Die Fachgebietsbindung verfolgt den Zweck, die Qualität der ärztlichen Behandlung und eine möglichst große Transparenz der ärztlichen Qualifikation gerade gegenüber den Patienten zu sichern (…BSG, Urt. 02. April 2003 aaO m.w.N.; BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125, 166 ff).

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Abgrenzung des hno-ärztlichen Fachgebietes den HNO-Ärzten keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage beläßt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 33, 125, 167;… daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f;… BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f;… BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Vor diesem Hintergrund darf der Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht durch eine übermäßige Einschränkung seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 29; BVerfG NJW 2001, 1779, 1780;… BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 29).

    Vertragsärzte unterliegen im Rahmen ihrer Einbeziehung in das öffentlich-rechtliche Vertragssystem des Vertragsarztrechts ohnehin in erhöhtem Maße den Einwirkungen sozialstaatlicher Gesetzgebung (BVerfGE 68, 193).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Rn. 43 Die Facharztgruppen sind ganz unterschiedlich abgegrenzt (vgl. BVerfG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 35).

    Rn. 95 Die Fachgebietsbindung verfolgt den Zweck, die Qualität der ärztlichen Behandlung und eine möglichst große Transparenz der ärztlichen Qualifikation gerade gegenüber den Patienten zu sichern (…BSG, Urt. 02. April 2003 aaO m.w.N.; BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125, 166 ff).

  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Auch unter Zugrundelegung der vom BSG in den Entscheidungen vom 13. März 1991 - 6 RKa 20/89 - und BSGE 62, 22 entwickelten Rechtsgrundsätze dürfe ihm die Abrechnung von Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule nicht verwehrt werden, da er sowohl über die erforderliche Ausbildung als auch über die notwendige Qualifikation verfüge.

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Abgrenzung des hno-ärztlichen Fachgebietes den HNO-Ärzten keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage beläßt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 33, 125, 167;… daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f;… BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

  • LSG Niedersachsen, 23.04.1997 - L 5 Ka 89/95

    Krankenversicherung; Arzt; Zulassung; Vertragsarzt; HNO-Arzt; Fachfremd; …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Im Hinblick auf das Urteil des 5. Senates des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 23. April 1997 - L 5 Ka 89/95 - revidierte die Beklagte diese Einschätzung und teilte allen HNO-Ärzten mit einem am 29. Oktober 1997 abgesandten Rundschreiben mit, daß Leistungen nach den Gebührenziffern 5030 - 5032 des EBM für diese Fachgruppe als fachfremd zu betrachten seien und daher nicht mehr vergütet werden könnten.

    Rn. 18 Die Beklagte hat sich demgegenüber insbesondere auf das Urteil des fünften Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 23. April 1997 - L 5 KA 89/95 - berufen.

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Vor diesem Hintergrund darf der Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht durch eine übermäßige Einschränkung seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 29; BVerfG NJW 2001, 1779, 1780;… BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 29).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Rn. 96 Bei einer vertragsärztlichen Betätigung handelt es sich um eine freiwillig übernommene Tätigkeit (vgl. BVerfGE 54, 251, 270); der Vertragsarzt entscheidet (im Rahmen seiner berufsrechtlich erworbenen Qualifikationen und unter Berücksichtigung der bedarfsplanungsrechtlichen Vorgaben) eigenständig darüber, für welches Fachgebiet er eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung begehrt.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02
    Vor diesem Hintergrund darf der Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht durch eine übermäßige Einschränkung seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 29; BVerfG NJW 2001, 1779, 1780;… BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 29).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - L 5 KA 18/02

    Vertragsärztliche Versorgung - Gynäkologe mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie - …

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

  • LSG Bayern, 11.01.1995 - L 12 Ka 78/93

    Weiterbildung; Abrechnung; Arzt; Vertragsarzt; HNO-Arzt; Chirotherapie; …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03

    Ermächtigung des Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen …

    Phoniatrische und pädaudiologische Kenntnisse sind damit nur erforderlich, um die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Phoniatern bzw. Pädaudiologen zu vermitteln; die entsprechenden Leistungen bleiben für HNO-Ärzte jedoch fachfremd (vgl. Senatsurteil v. 18. August 2004 - L 3 KA 103/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 373/03

    Prüfung der Berechtigung eines Dermatologen zur Abrechnung dermatohistologischer …

    Entsprechend der Auslegungsregelung des § 5 Abs. 5 letzter Halbsatz WBO bescheinigt eine Facharztanerkennung hingegen nicht den Nachweis der Befähigung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten in Bereichen, bezüglich derer keine "eingehenden", sondern lediglich (einfache) Kenntnisse gefordert werden (vgl. Senatsurteile vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 - und vom 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - L 5 KA 1/21

    Befreiung von der Pflicht zur persönlichen Teilnahme am allgemeinen …

    Schließlich gelange der Grundsatz der Facharztbindung im Rahmen der Teilnahme am allgemeinen Notfalldienst und in Fällen notstandsähnlicher akuter Notlagen ohnehin nicht zur Anwendung (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02, Rn. 98).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 1894/05

    Verfassungsmäßigkeit der Fachfremdheit der Ausführung und Abrechnung …

    Auch Regelungen in Honorarverteilungsmaßstäben sind insoweit nicht maßgeblich (vgl. auch etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.8.2004, - L 3 KA 103/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 345/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Urologie - keine Berechtigung zur …

    Für die Beurteilung, ob Leistungen fachzugehörig oder fachfremd sind, ist darauf abzustellen, welche Inhalte und Ziele der Weiterbildung für das jeweilige Fachgebiet in der WBO genannt werden und in welchen Bereichen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSG, Urteil vom 08. September 2004 - B 6 KA 27/03 R - S. 4;… BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 Rd.Nr. 23; so auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 - 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 und 27. April 2005 - L 3 KA 373/03 -).
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