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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12731
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07 (https://dejure.org/2010,12731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2010 - L 3 KA 107/07 (https://dejure.org/2010,12731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - L 3 KA 107/07 (https://dejure.org/2010,12731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Vertragsärztliche Versorgung - Festsetzung der Punktzahlobergrenze durch Zulassungsausschuss - Job-Sharing-Gemeinschaftspraxis - statusrechtliche Entscheidung - keine rückwirkende Änderung nach § 45 Abs 4 SGB 10 - Rückforderung durch Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 2 S. 1 BMV-Ä; § 82 Abs. 1 SGB V; § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB V; § 101 Abs. 3 SGB V; § 45 Abs. 4 S. 1 SGB X; Nr. 23c ÄBedarfsplRL
    Rückwirkende Änderung der Festsetzung von Punktzahlobergrenzen bei der Zulassung einer Job-Sharing-Gemeinschaftspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Änderung der Festsetzung von Punktzahlobergrenzen bei der Zulassung einer Job-Sharing-Gemeinschaftspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Änderung der Festsetzung von Punktzahlobergrenzen bei der Zulassung einer Job-Sharing-Gemeinschaftspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Das hat das Bundessozialgericht (BSG) überzeugend für das Verhältnis zwischen Zulassung und Vertragsarztsitz (§ 95 Abs. 1 S 7 SGB V) ausgeführt (SozR 4-5520 § 24 Nr. 2). Für das hier relevante Verhältnis zwischen Zulassung und Leistungsbegrenzung gilt nichts anderes, weil die Zulassung innerhalb einer Job-Sharing-Gemeinschaftspraxis ohne Beschränkung auf einen Teil des ansonsten möglichen Leistungsumfangs nicht denkbar ist.

    Rn. 36 2. Statusrelevante Regelungen können nach st Rspr des BSG (…zB SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; BSGE 86, 121, 123; SozR 4-5520 § 24 Nr. 2) nur mit Wirkung für die Zukunft getroffen werden.

    Dies gilt zB für die Verlegung des Vertragsarztsitzes (BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 2) , die Genehmigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (…BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) oder die Anstellung eines Arztes in der vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxis gemäß § 32b Ärzte-ZV , (…BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1) .

    Das BSG begründet dies damit, dass der Teilnahmestatus des Vertragsarztes vielfache Auswirkungen hat, zB auf den Behandlungsanspruch der Versicherten, auf die Ansprüche des Arztes auf Teilnahme an der Honorarverteilung und der Verpflichtung der KÄV zur Honorarausschüttung, die alle nicht rückwirkend begründet oder verändert werden können (zuletzt: BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 2)..

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Das BSG hat bereits entschieden, dass es für die Rechtmäßigkeit der Honorargewährung nicht nur auf die formelle Zuerkennung einer vertragsärztlichen Statusentscheidung ankommt; vielmehr muss der Vertragsarzt auch materiell berechtigt gewesen sein, Leistungen innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen (…BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5). Insbesondere stellen Vorschriften, die den dem Arzt gestatteten Leistungsumfang einschränken, zugleich - iVm den Bestimmungen über sachlich-rechnerische Richtigstellungen - eine Grundlage für die Kürzung des Honorars für seine darüber hinausgehenden Leistungen dar, und zwar unabhängig davon, ob die Verstöße außerdem zum Widerruf oder zur Rücknahme der Statusentscheidung berechtigen ( BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2) .

    So hat das BSG in Fällen von durch Täuschung erlangter Zulassung oder Approbation keinen Schutz wegen Fortbestehens des Status Zulassung oder Approbation anerkannt, sondern die unabhängig hiervon geltend gemachten Rückforderungen bereits gezahlten Honorars als rechtmäßig angesehen (BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2;… SozR 2200 § 368f Nr. 1;… SozR 3-2500 § 95 Nr. 5)..

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Das BSG hat bereits entschieden, dass es für die Rechtmäßigkeit der Honorargewährung nicht nur auf die formelle Zuerkennung einer vertragsärztlichen Statusentscheidung ankommt; vielmehr muss der Vertragsarzt auch materiell berechtigt gewesen sein, Leistungen innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5). Insbesondere stellen Vorschriften, die den dem Arzt gestatteten Leistungsumfang einschränken, zugleich - iVm den Bestimmungen über sachlich-rechnerische Richtigstellungen - eine Grundlage für die Kürzung des Honorars für seine darüber hinausgehenden Leistungen dar, und zwar unabhängig davon, ob die Verstöße außerdem zum Widerruf oder zur Rücknahme der Statusentscheidung berechtigen (… BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2) .

    So hat das BSG in Fällen von durch Täuschung erlangter Zulassung oder Approbation keinen Schutz wegen Fortbestehens des Status Zulassung oder Approbation anerkannt, sondern die unabhängig hiervon geltend gemachten Rückforderungen bereits gezahlten Honorars als rechtmäßig angesehen (…BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2;… SozR 2200 § 368f Nr. 1; SozR 3-2500 § 95 Nr. 5)..

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Rn. 36 2. Statusrelevante Regelungen können nach st Rspr des BSG (…zB SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; BSGE 86, 121, 123;… SozR 4-5520 § 24 Nr. 2) nur mit Wirkung für die Zukunft getroffen werden.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Dies gilt zB für die Verlegung des Vertragsarztsitzes (…BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 2) , die Genehmigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) oder die Anstellung eines Arztes in der vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxis gemäß § 32b Ärzte-ZV , (…BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1) .
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Rn. 36 2. Statusrelevante Regelungen können nach st Rspr des BSG (zB SozR 3-1500 § 97 Nr. 3; BSGE 86, 121, 123;… SozR 4-5520 § 24 Nr. 2) nur mit Wirkung für die Zukunft getroffen werden.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Rn. 28 Die am 25. Juli 2003 erhobene Klage der Kläger war nur gegen den Beschluss des Beklagten vom 18. Juni 2003 zu richten, weil Entscheidungen des Berufungsausschusses in Zulassungsstreitigkeiten alleiniger Klagegegenstand sind (BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1) .
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    Dies gilt zB für die Verlegung des Vertragsarztsitzes (…BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 2) , die Genehmigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (…BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) oder die Anstellung eines Arztes in der vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxis gemäß § 32b Ärzte-ZV , (BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1) .
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    § 45 Abs. 4 SGB X wird deshalb im vorliegenden Fall gemäß § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) durch die insoweit spezielleren Regelungen des Vertragsarztrechts verdrängt (zum Vorrang der vertragsärztlichen Vorschriften über die Zulassungsentziehung vor § 45 SGB X vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 20; Beschluss vom 5. November 2003 - B 6 KA 56/03 B - juris). Ob § 45 SGB X in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich unanwendbar ist, kann daneben offen bleiben.
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 56/03 B

    Entziehung der Zulassung zur Vertragsärztliche Versorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 107/07
    § 45 Abs. 4 SGB X wird deshalb im vorliegenden Fall gemäß § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) durch die insoweit spezielleren Regelungen des Vertragsarztrechts verdrängt (…zum Vorrang der vertragsärztlichen Vorschriften über die Zulassungsentziehung vor § 45 SGB X vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 20; Beschluss vom 5. November 2003 - B 6 KA 56/03 B - juris). Ob § 45 SGB X in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich unanwendbar ist, kann daneben offen bleiben.
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsobergrenze - Anstellung von Ärzten in …

    Der Festsetzung der Abrechnungsobergrenze kommt jedoch keine Statusrelevanz in dem Sinne zu, dass sie untrennbarer Bestandteil der statusrechtlichen Entscheidung über die Zulassung im Job-Sharing-Verhältnis bzw über die Genehmigung der Angestelltentätigkeit ist (aA LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2010 - L 3 KA 107/07 - Juris RdNr 31; SG Marburg Urteile vom 23.2.2011 - S 12 KA 605/10 - Juris RdNr 37 und 46 und vom 14.3.2012 - S 12 KA 741/11 - Juris RdNr 29 f;… Pawlita in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 101 RdNr 161).

    Die Leistungsbeschränkung dient der Realisierung der gegenläufigen Ziele, einerseits weiteren Ärzten den Zugang zum System der vertragsärztlichen Versorgung zu ermöglichen und andererseits eine Leistungsausweitung zu verhindern (so schon LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2010 - L 3 KA 107/07 - Juris RdNr 34).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 3 KA 76/13

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung i.R. der …

    Nachdem der Berufungsausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande F. (BA) die Entscheidung des ZA bestätigt hatte (Beschluss vom 18. Juni 2003), erhoben der Kläger und Dr. P., die im Berufungsverfahren Erfolg hatte: Mit Urteil vom 26. Mai 2010 (L 3 KA 107/07 - veröffentlicht in juris) hob der erkennende Senat den Beschluss des BA auf und führte zur Begründung aus, die Festlegung der Punktzahl-Obergrenze bei Jobsharing-Praxen sei untrennbar mit der Zulassung verbunden und deshalb statusrelevant.

    Rn. 31 Nachdem der Korrekturbeschluss des ZA vom 16. Dezember 2002 bzw der diesen ersetzende Beschluss des BA vom 18. Juni 2003 mit rechtskräftigem Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 2010 im Verfahren L 3 KA 107/07 wieder aufgehoben worden ist, kommt es deshalb grundsätzlich auf den bestandskräftigen Beschluss des ZA vom 14. Juni 2000 an, der auf der Grundlage der Quartale II/1995 bis I/1996 eine jährliche Leistungsobergrenze iHv insgesamt 11.230.612 Punkte festgesetzt hat.

    Rn. 38 aa) In seinem Urteil vom 26. Mai 2010 (im Verfahren L 3 KA 107/07) hat der Senat ausgeführt, dass die vom Zulassungsausschuss vorgenommene Festsetzung einer Leistungsobergrenze zwar statusrechtlichen Charakter habe und deshalb nicht mit Rückwirkung korrigiert werden könne.

  • LSG Sachsen, 22.09.2010 - L 1 KA 7/09

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Berechnung des abrechenbaren …

    Unter Berufung auf eine vom Gesetzgeber gewollte "untrennbare" Verbindung zwischen Zulassung und Leistungsbegrenzung (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.05.2010 - L 3 KA 107/07 - juris Rn. 33) die isolierte Anfechtbarkeit der leistungsbeschränkenden Auflage abzulehnen (Kamps, MedR 1998, 103, 107), schränkte den Rechtsschutz zu sehr ein.

    Wird deshalb die isolierte Anfechtung der leistungsbeschränkenden Auflage zugelassen, darf die Leistungsbegrenzung nicht am statusbegründenden Charakter des Zulassungsbescheides teilnehmen (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.05.2010 - L 3 KA 107/07 - juris Rn. 35), da sonst im Unterliegensfalle die aufschiebende Wirkung von Anfechtungswiderspruch und -klage nur ex nunc und nicht ex tunc entfiele (näher dazu BSG…, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 Rn. 19 ff.) und somit für die Zeit bis zur Rechtskraft eines Urteils eine unbegrenzte Abrechnung möglich wäre.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 326/13
    Dementsprechend hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Einführung der entsprechenden Regelungen in den BedarfsplRL darauf hingewiesen, dass die gemeinschaftliche Leistungsbeschränkungserklärung "wesentliches rechtliches Element für die Rechtfertigung einer Ausnahmezulassung" bei Gemeinschaftspraxen sei (LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 26.05.2010, - L 3 KA 107/07, in juris).
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