Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 20.01.2010 - S 24 KA 297/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht (vgl hierzu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juni 2007 - L 3 KA 9/07 ER - MedR 2007, 623 ff).Im Übrigen führen die Mitglieder einer Praxisgemeinschaft ihre jeweilige ärztliche Praxis selbstständig mit einem jeweils eigenen Patientenstamm bzw eigener Patientenkartei (vgl zu alledem auch BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6 mwN).
Für die Berechnung der Quote kommt es dabei nicht auf eine gemeinsame Berechnung für beide Praxen an; anzusetzen ist vielmehr entsprechend der von Vertragsärzten gewählten Form der Praxisgemeinschaft bei der einzelnen Praxis, die darauf hin zu untersuchen ist, wie hoch die Zahl der gleichzeitig auch in der anderen Praxis behandelten Patienten ist (Senatsurteil vom 26. Mai 2010 - L 3 KA 74/07; vgl auch BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
Mit dem BSG (BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) ist deshalb ohne weiteres davon auszugehen, dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, weil eine derart hohe Patientenidentität ohne Koordinierung des Patientenaufkommens nicht möglich ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 3 KA 9/07
Änderung oder Aufhebung von vertragsärztlichen Honorarfestsetzungen; Besonderes …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG (…vgl BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht (vgl hierzu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juni 2007 - L 3 KA 9/07 ER - MedR 2007, 623 ff).Dies gilt ebenso, wenn - wie hier - mehr als zwei Ärzte zusammenarbeiten, weil anderenfalls eine sachlich nicht zu rechtfertigende Besserstellung von Praxisgemeinschaften mit mehr als zwei Mitgliedern vorläge (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2007 - L 3 KA 9/07 ER - MedR 2007, 623 ff).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 53/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Die überhöhten Honorarabrechnungen der Einzelpraxen können dann sachlich-rechnerisch berichtigt und die Honorare auf die Höhe zurückgeführt werden, die die beteiligten Vertragsärzte im Fall der Führung einer Gemeinschaftspraxis zu beanspruchen hätten (…BSG aaO; vgl auch Senatsurteile vom 10. November 2010 und 9. November 2011 - L 3 KA 53/07, L 3 KA 40/07 und L 3 KA 97/10).Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Urteile vom 10. November 2010 und 9. November 2011 - L 3 KA 40/07, L 3 KA 53/07 und L 3 KA 97/10) und wird auch vom BSG so gesehen (Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris).
- BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet hat (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN). - BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R
Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Nach diesen für die Abrechnung des hier betroffenen Quartals I/2002 maßgeblichen und im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtig zu stellen (vgl BSGE 89, 90, 93f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R
Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Im Vordergrund steht dabei die gemeinschaftliche Behandlung von Patienten und die gemeinschaftliche Karteiführung sowie Abrechnung der erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (vgl hierzu BSGE 91, 164 Rn 19 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 Rn 18). - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 17/07 B
Honorarberichtigung in der vertragsärztlichen Versorgung, missbräuchliche Nutzung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Dies haben das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6 % bzw. 38, 2 %) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) klargestellt. - BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 1/11 B
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Urteile vom 10. November 2010 und 9. November 2011 - L 3 KA 40/07, L 3 KA 53/07 und L 3 KA 97/10) und wird auch vom BSG so gesehen (Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Dies ist schon deshalb überzeugend, weil die im Allgemeinen bei wirklichen Praxisgemeinschaften auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 - 5 %; vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, § 106a Rn 167: normalerweise bis maximal 15 %). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 82/05
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2012 - L 3 KA 20/10
Dies haben das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6 % bzw. 38, 2 %) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) klargestellt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 74/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 16/14
Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarforderungen der Vertragsärzte …
Wie dem Senat aus zahlreichen bereits von ihm entschiedenen Fällen (vgl Senatsurteile vom 26. Januar 2011 - L 3 KA 96/09, vom 9. November 2011 - L 3 KA 107/10 und L 3 KA 97/10 - und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; Beschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) bekannt ist, ist eine derartige Sprechzeitgestaltung typischerweise in Fällen verdeckter Gemeinschaftspraxen vorzufinden.Hierzu gehört, dass die Chipkarten der Versicherten am Quartalsbeginn zeitgleich für beide Ärzte eingelesen worden sind (Senatsbeschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) und dass Mehrfachbehandlungen unter derselben Diagnose durchgeführt worden sind (Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 KA 94/08 - und Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - L 3 KA 73/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Schein-Praxisgemeinschaft muss Honorar zurückzahlen, § 106a SGB V
Wie dem Senat aus zahlreichen bereits von ihm entschiedenen Fällen (vgl Senatsurteile vom 26. Januar 2011 - L 3 KA 96/09, vom 9. November 2011 - L 3 KA 107/10 und L 3 KA 97/10 - und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; Beschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) bekannt ist, ist eine derartige Sprechzeitgestaltung typischerweise in Fällen verdeckter Gemeinschaftspraxen vorzufinden.Hierzu gehört, dass die Chipkarten der Versicherten am Quartalsbeginn zeitgleich für beide Ärzte eingelesen worden sind (Senatsbeschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) und dass Mehrfachbehandlungen unter derselben Diagnose durchgeführt worden sind (Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 KA 94/08 - und Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - L 3 KA 73/11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".