Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 24.04.2013 - S 24 KA 458/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95
Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
aa) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95 - SozR 3-5550 § 35 Nr. 1), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl hierzu das Senatsurteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02 - juris), hat die Unrichtigkeit der vom Vertragsarzt für jedes Abrechnungsquartal abzugebenden Sammelerklärung den Übergang des Honorarrisikos auf den Arzt zur Folge, wenn die unrichtigen Angaben in den Behandlungsausweisen zumindest grob fahrlässig erfolgt sind.Dabei ist es in der Regel nicht zu beanstanden, wenn die KÄV bei der Neufestsetzung deutliche Abschläge gegenüber der ursprünglich geltend gemachten Honorarforderung vornimmt und sich im Wege pauschalierender Schätzungen damit begnügen, dem betroffenen Vertragsarzt ein Honorar zB in Höhe des Fachgruppenschnitts zuzuerkennen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. September 1997, aaO, juris).
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis der KÄVen auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht (zu alledem BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6; siehe hierzu auch die Urteile des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 KA 40/07 und L 3 KA 53/07).Im Übrigen führen die Mitglieder einer Praxisgemeinschaft ihre jeweilige ärztliche Praxis mit eigenem Patientenstamm bzw eigener Patientenkartei selbstständig (vgl zu alledem auch BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6 mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 53/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis der KÄVen auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht (…zu alledem BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6; siehe hierzu auch die Urteile des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 KA 40/07 und L 3 KA 53/07).Für den strukturell gleich gelagerten Fall einer (nicht umgewandelten, sondern neu gegründeten) Praxisgemeinschaft, in der die beteiligten Vertragsärzte von vornherein ihren jeweiligen Patientenstamm im Wesentlichen gemeinsam behandeln, kann nichts anderes gelten (Senatsurteil vom 10. November 2010 - L 3 KA 53/07; BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B).
- BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Unabhängig davon kommt eine solche Umwandlung ohnehin nur bei quartalsgleichen, nicht aber bei nachträglichen Richtigstellungen in Betracht (vgl dazu BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 6 KA 62/07 R, juris Rn 27 f - SozR 4-2500 § 106a Nr. 7). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 70/12
Neufestsetzung der Honorare eines Facharztes wegen fehlerhaft abgerechneter …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Da der Kläger in den streitbefangenen Quartalen seine Honoraranforderungen - wie dargelegt - grob fahrlässig falsch abgerechnet und damit die Abgabe unrichtiger Sammelerklärungen zu verantworten hat, kann er gerade keine möglichst genaue Alternativberechnung beanspruchen, sondern muss sich als Folge seines gravierenden Fehlverhaltens auf eine mehr oder weniger grobe Schätzung verweisen lassen (vgl hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 2014 - L 3 KA 70/12 - juris). - BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet hat (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN). - BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R
Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Nach diesen für die Abrechnung der hier betroffenen Quartale maßgeblichen und im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtigzustellen (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R
Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Im Vordergrund steht dabei die gemeinschaftliche Behandlung von Patienten und die gemeinschaftliche Karteiführung sowie Abrechnung der erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (vgl hierzu BSGE 91, 164 Rn 19 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 Rn 18). - BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 2/14 B
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Hierzu besteht schon deshalb kein Anlass, weil Umfang und Häufigkeit von Patientenidentitäten gerade als Indizien für den Gestaltungsmissbrauch der Organisationsform einer Praxisgemeinschaft anzusehen sind und zudem bei hohen Überschneidungsquoten außer Zweifel steht, dass sie sich allein durch Vertretungsfälle im für Praxisgemeinschaften üblichen Umfang nicht erklären lassen (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 2/14 B - juris mwN). - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 17/07 B
Honorarberichtigung in der vertragsärztlichen Versorgung, missbräuchliche Nutzung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 54/13
Das haben das LSG Nordrhein-Westfalen (vgl hierzu das Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris mit einer Überschneidungsquote von 37, 6 vH bzw 38, 2 vH) und ihm folgend das BSG (vgl hierzu den Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) klargestellt. - BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 1/11 B
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 82/05
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 74/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 99/02
- BSG, 12.08.2011 - B 6 KA 1/11 BH
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 16/14
Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarforderungen der Vertragsärzte …
Für den strukturell gleichgelagerten Fall einer (nicht umgewandelten, sondern) neu gegründeten Praxisgemeinschaft, in der die beteiligten Vertragsärzte von vornherein ihren jeweiligen Patientenstamm im Wesentlichen gemeinsam behandeln, kann nichts anderes gelten (st Senatsrspr, vgl zB Urteile vom 21. März 2012 - L 3 KA 103/08 und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; vgl außerdem BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris).Wie dem Senat aus zahlreichen bereits von ihm entschiedenen Fällen (vgl Senatsurteile vom 26. Januar 2011 - L 3 KA 96/09, vom 9. November 2011 - L 3 KA 107/10 und L 3 KA 97/10 - und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; Beschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) bekannt ist, ist eine derartige Sprechzeitgestaltung typischerweise in Fällen verdeckter Gemeinschaftspraxen vorzufinden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Schein-Praxisgemeinschaft muss Honorar zurückzahlen, § 106a SGB V
Für den strukturell gleichgelagerten Fall einer (nicht umgewandelten, sondern) neu gegründeten Praxisgemeinschaft, in der die beteiligten Vertragsärzte von vornherein ihren jeweiligen Patientenstamm im Wesentlichen gemeinsam behandeln, kann nichts anderes gelten (st Senatsrspr, vgl zB Urteile vom 21. März 2012 - L 3 KA 103/08 und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; vgl außerdem BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris).Wie dem Senat aus zahlreichen bereits von ihm entschiedenen Fällen (vgl Senatsurteile vom 26. Januar 2011 - L 3 KA 96/09, vom 9. November 2011 - L 3 KA 107/10 und L 3 KA 97/10 - und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; Beschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) bekannt ist, ist eine derartige Sprechzeitgestaltung typischerweise in Fällen verdeckter Gemeinschaftspraxen vorzufinden.
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