Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer rentenversicherungspflichtigen Berücksichtigung von Beschäftigungen in einem Ghetto; Kriterien zur Abgrenzung von Zwangsarbeit und einer freiwillig aufgenommenen entgeltlichen Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 17.05.2005 - S 12 RJ 218/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Dabei finden nach § 250 Abs. 1 SGB VI Ersatzzeiten als rentenrechtliche Zeiten allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn vor Beginn der Rente zumindest ein Beitrag wirksam entrichtet worden ist oder als wirksam entrichtet gilt; denn Ersatzzeiten sollen nach dem Gesetz nur Versicherten, d.h. Personen zugute kommen, die bereits Beitragsleistungen erbracht haben (vgl. Niesel in Kasseler Kommentar, § 250 SGB VI RdNr. 10;… Schmidt in Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl., § 250 RdNr. 6; BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).Eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über den von der "Ghetto-Rechtsprechung" begünstigten hinaus ist hingegen ersichtlich vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen (BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).
Abgesehen davon, dass eine etwaige Zuweisung oder Vermittlung der Arbeit durch den Judenrat allein kaum ausreicht, um die Freiwilligkeit der verrrichteten Arbeiten zu bejahen (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R), ist es unter Berücksichtigung ihres - zeitnäheren - Vorbringens gegenüber der Claims Conference jedenfalls ebenso gut möglich, dass es sich dabei um Arbeiten handelte, die dem Typus der Zwangsarbeit entsprachen, weil sie durch derart hoheitliche Eingriffe überlagert waren, dass sich die Klägerin ihnen nicht entziehen konnte.
Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben keine Entgeltcharakter mehr (BSG; Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R -).
Die bloße Gewährung freien Unterhalts genügt insoweit ebenfalls nicht, als solche Versicherungspflicht begründen zu können, weil sie zur Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes führt (BSG, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.).
- BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95
Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Rn. 28 Auch bei Arbeiten, die unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet wurden, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nichtversicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (…BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2,3; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15, 16, 17).Zwangsarbeit ist in Abgrenzung zur versicherungspflichtigen Beschäftigung die Verrichtung von Arbeit unter obrigkeitlichem (hoheitlichem) bzw. gesetzlichem Zwang, wie z.B. bei Strafgefangenen und Kriegsgefangenen oder in Zwangsarbeitslagern (vgl. z.B. BSGE 80, 250, 253 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).
- BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R
Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Rn. 28 Auch bei Arbeiten, die unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet wurden, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nichtversicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2,3;… BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15, 16, 17).Die Ausübung einer Beschäftigung im Sinne von "Zwangsarbeit" genügt dazu nicht (BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 S.6 ff und Nr. 3 S.18 ff).
- Drs-Bund, 20.03.2002 - BT-Drs 14/8602
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 S.1 ZRBG als auch aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 14/8583, S.1, 5; 14/8602, S.1,5). - BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Dabei sind gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich (vgl. BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 R 3/05
Gewährung einer Altersrente (ARG) unter Berücksichtigung von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Dies setzt voraus, dass der Arbeiter neben einem gewissen Maß an Entscheidungsfreiheit zur Beschäftigungsaufnahme die - wenn auch nur begrenzte - Möglichkeit hat, auf die Organisation und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Einfluss zu nehmen (LSG NRW, Urteil vom 03.06.2005, L 4 R 3/05), und insbesondere dominierende Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das Arbeitsverhältnis auch während der Beschäftigung fehlen (vgl. BSG…, Urteil vom 17.03.1993, 8 RKnU 1/91, SozR 3-5050 § 5 Nr. 1). - BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91
2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Dies setzt voraus, dass der Arbeiter neben einem gewissen Maß an Entscheidungsfreiheit zur Beschäftigungsaufnahme die - wenn auch nur begrenzte - Möglichkeit hat, auf die Organisation und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Einfluss zu nehmen (LSG NRW, Urteil vom 03.06.2005, L 4 R 3/05), und insbesondere dominierende Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das Arbeitsverhältnis auch während der Beschäftigung fehlen (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1993, 8 RKnU 1/91, SozR 3-5050 § 5 Nr. 1). - BSG, 22.09.1999 - B 13 RJ 71/99 B
Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Diese Kriterien zeigen, dass eine verrichtete Arbeit sich um so mehr von dem Typus des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses entfernt und dem Typus der Zwangsarbeit annähert, als sie durch hoheitliche Eingriffe überlagert wird, denen sich der Betroffene nicht entziehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 71/99 R). - BSG, 10.12.1974 - 4 RJ 379/73
Konzentrationslager - Zwangsarbeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Weiter ist charakteristisch für Zwangsarbeit, dass ein Entgelt für die individuell geleistete Arbeit nicht oder nur in geringem Maße an die Arbeiter ausgezahlt wird (vgl. hierzu BSGE 38, 245 = SozR 5070 § 14 Nr. 12; BSG…, Urteil vom 20.02.1975 - 4 RJ 15/74 - BSG SozR 5070 § 14 Nr. 9). - BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2006 - L 3 R 140/05
Entsprechendes gilt für die Bewachung der Arbeiter während der Arbeit, um zu verhindern, dass diese sich aus dem obrigkeitlichen Gewahrsam entfernen können (zur Abgrenzung vgl. BSGE 12, 71 = SozR Nr. 18 zu § 537 RVO). - BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 15/74
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2026 - L 3 R 878/25 Es bedarf einer Zeugenvernehmung schon deshalb nicht, weil bereits unter Zugrundelegung des eigenen, für wahr unterstellten Vortrags des Klägers zu dessen Ungunsten zu entscheiden ist (…vgl. Senatsurteile vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 -, Rn. 35 und vom 20.02.2006 - L 3 R 140/05 -, Rn. 35, zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05
Rentenversicherung
Zwischen den jüdischen Bewohnern des Reichskomissiariats Ostland und den deutschen Besatzungsbehörden bestand zumindest seit August 1941 ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis, dass unter anderem durch die Einschränkung der Freizügigkeit und der wirtschaftlichen Betätigung, Registrierung, Kennzeichnungspflicht, Beschlagnahme und Enteignung des Vermögens, Ortsgebundenheit, Arbeitszwang, Isolierung und Ausgrenzung von der übrigen Bevölkerung gekennzeichnet war (siehe LSG NRW, Urteil vom 13.01.2006, - L 4 RJ 113/04 - Urteil vom 06.03.2006, - L 3 (18) R 98/05 - Urteil vom 20.02.2006, - L 3 R 140/05 -, Urteil vom 12.05.2006, - L 4 RJ 123/04 -). - SG Hamburg, 02.05.2006 - S 20 RJ 611/04
Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Ghetto im sog. Generalgouvernement
Die Kammer vertritt nicht die Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 20.2.2006, L 3 R 140/05), wonach der Erhalt von Essen am Arbeitsplatz und einer zusätzlichen Tagesration kein Entgelt im Sinne des ZRBG darstellt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06
Rentenversicherung
Zwischen den jüdischen Bewohnern des Reichskomissiariats Ostland und den deutschen Besatzungsbehörden bestand zumindest seit August 1941 ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis, dass unter anderem durch die Einschränkung der Freizügigkeit und der wirtschaftlichen Betätigung, Registrierung, Kennzeichnungspflicht, Beschlagnahme und Enteignung des Vermögens, Ortsgebundenheit, Arbeitszwang, Isolierung und Ausgrenzung von der übrigen Bevölkerung gekennzeichnet war (siehe LSG NRW, Urteil vom 13.01.2006, - L 4 RJ 113/04 - Urteil vom 06.03.2006, - L 3 (18) R 98/05 - Urteil vom 20.02.2006, - L 3 R 140/05 -, Urteil vom 12.05.2006, - L 4 RJ 123/04 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 4 RJ 123/04
Rentenversicherung
Rn. 36 Zwischen den jüdischen Bewohnern des Reichskomissiariat Ostland, das u. a. das Gebiet von Litauen umfasste, und den deutschen Besatzungsbehörden bestand zumindest seit August 1941 ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis, dass unter anderem durch Einschränkung der Freizügigkeit und der wirtschaftlichen Betätigung, Registrierung, Kennzeichnungspflicht, Beschlagnahme und Enteignung des Vermögens, Ortsgebundenheit, Arbeitszwang, Isolierung und Ausgrenzung von der übrigen Bevölkerung, gekennzeichnet war (siehe LSG NRW, Urteil vom 13.01.2006, - L 4 RJ 113/04 - Urteil vom 06.03.2006, - L 3 (18) R 98/05 - Urteil vom 20.02.2006, - L 3 R 140/05 -). - SG Hamburg, 15.08.2006 - S 20 R 1485/05
Ghetto-Beschäftigung als Beitragszeit
In Anbetracht von Brotpreisen im Ghetto, die in 10-facher Höhe oberhalb des Preisniveaus außerhalb des Ghettos lagen, sind Lebensmittelrationen, die mit anderen Personen geteilt und gegen andere Dinge getauscht werden konnten, nicht als derart geringfügig anzusehen, dass ihnen der Entgeltcharakter abzusprechen wäre (so aber wohl LSG NRW, Urteil vom 20.2.2006, L 3 R 140/05). - SG Lübeck, 26.02.2007 - S 14 R 11/06
Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …
In Anbetracht dieser Gegebenheiten sind Lebensmittelrationen, die mit anderen Personen geteilt werden konnten, nicht als derart geringfügig anzusehen, dass ihnen der Entgeltcharakter abzusprechen wäre (vgl. SG Hamburg 15. August 2006 - S 20 R 1485/05; entgegen LSG Nordrhein-Westfalen 20. Februar 2006 - L 3 R 140/05).
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