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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15153
LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12 (https://dejure.org/2014,15153)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2014 - L 3 R 337/12 (https://dejure.org/2014,15153)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - L 3 R 337/12 (https://dejure.org/2014,15153)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe erfordert nach § 202 SGG, § 292 Zivilprozessordnung (ZPO) den vollen Beweis des Gegenteils anhand objektiver Feststellungen (vgl. z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 ff.).

    Solche Rückschlüsse erlauben z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.;… Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe sind in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204, 206, und Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

    Rn. 31 Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten in der Regel von einer so genannten Versorgungsehe auszugehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

    Bei der abschließenden Gesamtbewertung müssen diejenigen besonderen (inneren und äußeren) Umstände, die gegen eine Versorgungsehe sprechen, dann aber umso gewichtiger sein, je offenkundiger und lebensbedrohlicher die Krankheit des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung war (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. 2001 I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Solche Rückschlüsse erlauben z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG…, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Anerkannt sind zudem überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe sind in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204, 206, …und Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Damit genügt es, wenn sich die Absicht der Versorgung des Ehegatten auch auf dessen Versorgung mit privaten Vermögenswerten bezieht und eine Versorgung mit Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung daneben nicht bedacht worden war oder wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2011 - L 13 R 203/11 - NZS 2012, 386).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06

    Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Anerkannt sind zudem überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris;… Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).
  • LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01

    Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Juli 2003 - L 2 U 360/01 - juris).
  • OVG Hamburg, 28.10.2004 - 1 Bf 189/04

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Anerkannt sind zudem überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris;… Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).
  • LSG Bayern, 28.10.2008 - L 6 R 634/07
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Denn einem langjährigen Zusammenleben "ohne Trauschein" liegt die langjährige bewusste Entscheidung zu Grunde, eben nicht zu heiraten und damit nicht den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Eheleute gelten, zu unterliegen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. August 2012 - L 13 R 555/10 - und Urteil vom 28. Oktober 2008 - L 6 R 634/07 - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    In diesem Zusammenhang sprechen für solche objektiven Umstände u.a. auch ein vor der Diagnose der zum Tod des Versicherten führenden Erkrankung feststehender Hochzeitstermin (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - L 7 R 58/09 - juris).
  • LSG Bayern, 08.08.2012 - L 13 R 555/10

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12
    Denn einem langjährigen Zusammenleben "ohne Trauschein" liegt die langjährige bewusste Entscheidung zu Grunde, eben nicht zu heiraten und damit nicht den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Eheleute gelten, zu unterliegen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. August 2012 - L 13 R 555/10 - und Urteil vom 28. Oktober 2008 - L 6 R 634/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …

    Allerdings sind hier Anhaltspunkte dafür, dass dem langjährigen Zusammenleben und gemeinsamen Wirtschaften der Klägerin und von Frau W. "ohne offiziellen Segen" eine langjährige bewusste Entscheidung zugrunde gelegen hätte, die Lebenspartnerschaft nicht einzugehen, um den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Ehe- und Lebenspartner gelten, nicht zu unterliegen (vgl. zur Ehe Bayerischer VGH…, Beschluss vom 19.09.2006, a.a.O.; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch Bayerisches LSG, Urteile vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 - und vom 07.05.2014 - L 13 R 1037/12 -, jeweils Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2013 - L 18 KN 29/13 -, Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.02.2014 - L 3 R 337/12 -, Juris), nicht ersichtlich.
  • LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 1141/11

    Lebensbedrohende Erkrankung, Versorgungsehe, Witwenrente

    Insoweit ergibt sich hier eher der alleinige oder überwiegende Zweck der Eheschließung, der Klägerin eine Versorgung zu verschaffen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 20.02.2014 - L 3 R 337/12 - juris, mwN).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2024 - L 4 R 45/22

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …

    Damit genüge es, wenn sich die Absicht der Versorgung des Ehegatten auch auf dessen Versorgung mit privaten Vermögenswerten beziehe und eine Versorgung mit Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung daneben nicht bedacht worden sei oder wirtschaftlich nicht ins Gewicht falle (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2011 - L 13 R 203/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Februar 2014 - L 3 R 337/12).
  • LSG Bayern, 21.07.2014 - L 20 R 872/13

    Prozesskostenhilfe, Versorgungsehe, Witwenrente

    Insoweit ergibt sich eher der alleinige oder überwiegende Zweck der Eheschließung, der Klägerin eine Versorgung zu verschaffen (vgl. zuletzt LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 20.02.2014 L 3 R 337/12 juris, mwN).
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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2013 - L 3 R 337/12   

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LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2013 - L 3 R 337/12 (https://dejure.org/2013,25261)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.09.2013 - L 3 R 337/12 (https://dejure.org/2013,25261)
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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 3 R 337/12   

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