Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05 |
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Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über den von der "Ghetto-Rechtsprechung" begünstigten Personenkreis hinaus; Voraussetzungen einer rentenversicherungspflichtigen Berücksichtigung von Beschäftigungen in einem Ghetto; Kriterien zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 27.01.2005 - S 12 RJ 107/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (11)
- BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Entgegen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R, setze die Anerkennung einer Ghettobeitragszeit nach dem ZRBG im Übrigen nicht voraus, dass das Beschäftigungsverhältnis entgeltlich gewesen sei.Dabei finden nach § 250 Abs. 1 SGB VI Ersatzzeiten als rentenrechtliche Zeiten allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn vor Beginn der Rente zumindest ein Beitrag wirksam entrichtet worden ist oder als wirksam entrichtet gilt; denn Ersatzzeiten sollen nach dem Gesetz nur Versicherten, d.h. Personen zugute kommen, die bereits Beitragsleistungen erbracht haben (vgl. Niesel in Kasseler Kommentar, § 250 SGB VI RdNr. 10;… Schmidt in Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl., § 250 RdNr. 6; BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).
Eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über den von der "Ghetto-Rechtsprechung" begünstigten hinaus ist hingegen ersichtlich vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen (BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).
Abgesehen davon, dass eine etwaige Vermittlung der Arbeit durch das Arbeitsamt oder eine sonstige Stelle allein kaum ausreicht, um die Freiwilligkeit der verrichteten Arbeit zu bejahen (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03), ist es unter Berücksichtigung des sonstigen Vorbringens der Klägerin in ihrem Entschädigungs- und Rentenverfahren zumindest ebenso gut möglich, dass es sich dabei um Arbeiten handelte, die dem Typus der Zwangsarbeit entsprachen, weil sie durch derart hoheitliche Eingriffe überlagert waren, dass sich die Klägerin ihnen nicht entziehen konnte.
Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines jeden Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben keine Entgeltcharakter mehr (BSG; Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R -).
Die bloße Gewährung freien Unterhalts genügt insoweit ebenfalls nicht, als solche Versicherungspflicht begründen zu können, weil sie zur Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes führt (BSG, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.).
- BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95
Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Rn. 26 Auch bei Arbeiten, die unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet wurden, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nichtversicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (…BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2,3; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15, 16, 17).Zwangsarbeit ist in Abgrenzung zur versicherungspflichtigen Beschäftigung die Verrichtung von Arbeit unter obrigkeitlichem (hoheitlichem) bzw. gesetzlichem Zwang, wie z.B. bei Strafgefangenen und Kriegsgefangenen oder in Zwangsarbeitslagern (vgl. z.B. BSGE 80, 250, 253 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).
- BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R
Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Rn. 26 Auch bei Arbeiten, die unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet wurden, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nichtversicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2,3;… BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15, 16, 17).Die Ausübung einer Beschäftigung im Sinne von "Zwangsarbeit genügt dazu nicht (BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 S.6 ff und Nr. 3 S.18 ff).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 R 3/05
Gewährung einer Altersrente (ARG) unter Berücksichtigung von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Dies setzt voraus, dass der Arbeiter neben einem gewissen Maß an Entscheidungsfreiheit zur Beschäftigungsaufnahme die - wenn auch nur begrenzte - Möglichkeit hat, auf die Organisation und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Einfluss zu nehmen (LSG NRW, Urteil vom 03.06.2005, L 4 R 3/05), und insbesondere dominierende Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das Arbeitsverhältnis auch während der Beschäftigung fehlen (vgl. BSG…, Urteil vom 17.03.1993, 8 RKnU 1/91, SozR 3-5050 § 5 Nr. 1).Das Entgelt muss vielmehr dem Beschäftigen selbst zufließen (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.1974, 4 RJ 379/73; LSG NRW, Urteil vom 03.06.2005, L 4 R 3/05).
- BSG, 10.12.1974 - 4 RJ 379/73
Konzentrationslager - Zwangsarbeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Weiter ist charakteristisch für Zwangsarbeit, dass ein Entgelt für die individuell geleistete Arbeit nicht oder nur in geringem Maße an die Arbeiter ausgezahlt wird (vgl. hierzu BSGE 38, 245 = SozR 5070 § 14 Nr. 12; BSG…, Urteil vom 20.02.1975 - 4 RJ 15/74 - BSG SozR 5070 § 14 Nr. 9).Das Entgelt muss vielmehr dem Beschäftigen selbst zufließen (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.1974, 4 RJ 379/73; LSG NRW, Urteil vom 03.06.2005, L 4 R 3/05).
- Drs-Bund, 20.03.2002 - BT-Drs 14/8602
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 S.1 ZRBG als auch aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 14/8583, S.1, 5; 14/8602, S.1,5). - BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Dabei sind gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich (vgl. BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4). - BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91
2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Dies setzt voraus, dass der Arbeiter neben einem gewissen Maß an Entscheidungsfreiheit zur Beschäftigungsaufnahme die - wenn auch nur begrenzte - Möglichkeit hat, auf die Organisation und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Einfluss zu nehmen (LSG NRW, Urteil vom 03.06.2005, L 4 R 3/05), und insbesondere dominierende Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das Arbeitsverhältnis auch während der Beschäftigung fehlen (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1993, 8 RKnU 1/91, SozR 3-5050 § 5 Nr. 1). - BSG, 22.09.1999 - B 13 RJ 71/99 B
Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Diese Kriterien zeigen, dass eine verrichtete Arbeit sich um so mehr von dem Typus des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses entfernt und dem Typus der Zwangsarbeit annähert, als sie durch hoheitliche Eingriffe überlagert wird, denen sich der Betroffene nicht entziehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 71/99 R). - BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - L 3 R 43/05
Entsprechendes gilt für die Bewachung der Arbeiter während der Arbeit, um zu verhindern, dass diese sich aus dem obrigkeitlichen Gewahrsam entfernen können (zur Abgrenzung vgl. BSGE 12, 71 = SozR Nr. 18 zu § 537 RVO). - BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 15/74
- BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R
Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach …
Die Erfüllung der Wartezeit wird unter den vorstehend angesprochenen Aspekten in der Rechtsprechung des BSG (genanntes Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R) und von mehreren LSG vertreten (ua LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.6.2007 - L 4 R 457/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.1.2007 - L 2 R 464/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.2.2006 - L 3 R 43/05) als auch von einem Teil der Literatur (Strassfeld, SGb 2007, 598) gefordert. - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2026 - L 3 R 878/25 Es bedarf einer Zeugenvernehmung schon deshalb nicht, weil bereits unter Zugrundelegung des eigenen, für wahr unterstellten Vortrags des Klägers zu dessen Ungunsten zu entscheiden ist (vgl. Senatsurteile vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 -, Rn. 35 …und vom 20.02.2006 - L 3 R 140/05 -, Rn. 35, zitiert nach juris).
- SG Düsseldorf, 11.01.2007 - S 26 R 276/05
Rentenversicherung
Auch nach aktueller Rechtsprechung des LSG NRW, der sich die 26. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf anschließt, greift die Anspruchstheorie nicht ein (LSG NRW Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 178/05).
- SG Düsseldorf, 25.01.2007 - S 26 R 526/05
Rentenversicherung
Auch nach aktueller Rechtsprechung des LSG NRW, der sich die 26. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf anschließt, greift die Anspruchstheorie nicht ein (LSG NRW Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 178/05). - SG Düsseldorf, 28.09.2006 - S 26 R 60/05
Rentenversicherung
Im Übrigen spricht die Nicht-Zahlung eines evtl. zivilrechtlich geschuldeten angemessenen Arbeitsentgeltes gerade dafür, dass es sich um Zwangsarbeit zur Ausnutzung der Arbeitskraft handelte, wie bereits oben ausgeführt; auch nach aktueller Rechtsprechung des LSG NRW greift eine "Anspruchstheorie" nicht ein (LSG NRW Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 169/05). - SG Düsseldorf, 23.08.2006 - S 26 R 185/05
Rentenversicherung
Bevollmächtigten herangezogene Anspruchstheorie nicht ein (LSG NRW, Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 168/05). - SG Düsseldorf, 03.07.2008 - S 26 R 361/05
Pflegeversicherung
Auch nach der Rechtsprechung des 13. und des 3. Senats des LSG NRW, der sich die Kammer weiterhin anschließt, greift eine Anspruchstheorie nicht ein (Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 168/05). - SG Düsseldorf, 08.03.2007 - S 26 R 198/06
Rentenversicherung
Auch nach aktueller Rechtsprechung des LSG NRW, der sich die 26. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf anschließt, greift die Anspruchstheorie nicht ein (LSG NRW Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 178/05). - SG Düsseldorf, 22.02.2007 - S 26 R 214/05
Rentenversicherung
Auch nach aktueller Rechtsprechung des LSG NRW, der sich die 26. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf anschließt, greift die Anspruchstheorie nicht ein (LSG NRW Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 178/05). - SG Düsseldorf, 07.12.2006 - S 26 R 301/05
Rentenversicherung
Im Übrigen spricht die Nicht-Zahlung eines evtl. zivilrechtlich geschuldeten angemessenen Arbeitsentgeltes gerade dafür, dass es sich um Zwangsarbeit zur Ausnutzung der Arbeitskraft handelte, wie bereits oben ausgeführt; auch nach aktueller Rechtsprechung des LSG NRW greift eine "Anspruchstheorie" nicht ein (LSG NRW Urteile vom 27.01.2006 - L 13 R 123/05 und vom 13.02.2006 - L 3 R 43/05 und 169/05). - SG Düsseldorf, 25.01.2007 - S 26 R 499/05
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 20.06.2006 - S 26 R 230/05
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 06.09.2007 - S 26 R 246/06
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 06.09.2007 - S 26 R 293/06
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 22.02.2007 - S 26 R 168/05
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 23.08.2006 - S 26 R 102/05
Rentenversicherung
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