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| LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - L 3 R 84/09 (https://dejure.org/2010,19195)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 Abs 2a SGB 6, § 19 Abs 1 S 2 Nr 1 BeamtVG, § 36 Abs 2 BVG
Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bei Versorgungsehe
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 46 Abs 2a SGB 6
Versorgungsehe; Ehevertrag; Erbvertrag; Leberzirrhose - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.11.2008 - S 35 R 147/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
- BSG, 21.02.2011 - B 13 R 383/10 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (Bundessozialgericht , Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, zitiert nach Juris Rdnr. 18 ff.). - LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 16 R 487/06
Große Witwenrente; lebensbedrohliche Erkrankung; Versorgungsehe; Widerlegung der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
Sie verweist zunächst auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2007 - L 16 R 487/06 -, wonach für die Widerlegung genüge, dass beide Partner eine dauerhafte Beziehung mit Heiratsabsicht aufgebaut hätten, die gerade nicht auf gegenseitige Versorgungsansprüche ausgerichtet gewesen sei. - LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
Sie ist unter Hinweis auf das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - der Meinung, dass die Dauer einer vorehelichen Lebensgemeinschaft Argument für als auch gegen das Vorliegen einer solchen Versorgungsehe sei, weshalb maßgebend in diesem Zusammenhang die Umstände des Einzelfalls seien, welche hier für sie sprechen würden. - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06
Anscheinender Beweis; Beweggrund; Beweis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
Sie ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 - der Auffassung, dass die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bereits dann widerlegt sei, wenn lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, bei der Eheschließung nachweislich nicht maßgebend gewesen sei. - Drs-Bund, 06.03.2001 - BT-Drs 14/5495
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09
Da § 46 Abs. 2 a SGB VI vom Gesetzgeber bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches ) und der Kriegsopferversorgung (§ 36 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes ) nachgebildet ist (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5495 Seite 44; siehe auch die inhaltsgleiche Norm des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ), kann an die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der besondere Umstände angeknüpft werden, wonach Umstände alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls sind, welche auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen, wobei es auf die gegebenenfalls auch voneinander abweichenden Beweggründe beider Ehegatte ankommt, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasste.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 3 U 78/13 Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (so die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur § 65 Abs. 6 SGB VII nachgebildeten Vorschrift des § 46 Abs. 2a des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI), vgl. etwa Urteil vom 08. Oktober 2010 - L 3 R 84/09 -, zitiert nach juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf Bundessozialgericht (BSG)…, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, zitiert nach juris Rn. 18 ff.).
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