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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 20.01.2004 - L 3 RA 45/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,61095
LSG Hamburg, 20.01.2004 - L 3 RA 45/02 (https://dejure.org/2004,61095)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2004 - L 3 RA 45/02 (https://dejure.org/2004,61095)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - L 3 RA 45/02 (https://dejure.org/2004,61095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei fehlendem Versorgungswerk

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - L 8 (4) R 158/05

    Rentenversicherung

    Vielmehr würde es sich bei der Tätigkeit als Leiter der Finanz- und Controllingabteilung und einer parallel dazu ausgeübten Tätigkeit als Steuerberater um zwei von einander zeitlich, inhaltlich und funktional abgrenzbare Tätigkeiten handeln, die unabhängig von einander zu bewerten seien (vgl. die Rechtsprechung zum Syndikusrechtsanwalt: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2004 Az. L 4 RA 12/03; LSG Hamburg Az. L 3 RA 45/02; beide Urteil abrufbar unter www.juris.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 3 RA 72/04

    Rentenversicherung

    Rn. 34 Dass die Befreiungsregelung des § 6 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB VI in diesem Sinne, also tätigkeits- und nicht personenbezogen, zu verstehen ist, lässt sich nicht nur ihrem Wortlaut (" ...für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der ...") entnehmen (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 20.01.2004 - L 3 RA 45/02 -), sondern ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R - in BSGE 83, 74 ff;… LSG Hamburg, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 344/04

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Ein solcher innerer Zusammenhang besteht aber nur dann, wenn sich die Tätigkeit des Mitglieds der Versorgungseinrichtung, die von der Versicherungspflicht befreit werden soll, als berufsspezifisch darstellt (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5/4 RA 80/97 R; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2004 - L 3 RA 45/02; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 19. März 2004 - L 4 RA 12/03 und vom 22. August 2005 - L 3 RA 72/04 - JURIS).
  • SG Stade, 08.05.2007 - S 27 RA 186/03

    Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen …

    Die Befreiung erfolgt nur wegen der jeweiligen Beschäftigung, aufgrund derer eine Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung besteht (BSG…, Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5/4 RA 80/97 R = SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 12; LSG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2004 - L 3 RA 45/02).
  • LSG Bayern, 07.04.2004 - L 13 RA 45/03

    Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen …

    Danach kann der Versicherte nur für eine berufsspezifische (anwaltliche) Tätigkeit, nicht aber für eine berufsfremde (juristische) Beschäftigung oder Tätigkeit zugunsten der Rechtsanwaltsversorgung befreit werden (so auch LSG Hamburg, L 3 RA 45/02, Urteil vom 20.01.2004).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 11 R 1117/08
    Die Befreiung erfolgt nur wegen der jeweiligen Beschäftigung, aufgrund derer eine Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung besteht (BSG…, Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5/4 RA 80/97 R, SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 12; LSG Hamburg, Urteil vom 20. Januar 2004, L 3 RA 45/02, zitiert nach juris).
  • SG Aachen, 12.11.2020 - S 2 R 484/19
    Eine daneben ausgeübte Tätigkeit unterliegt im Allgemeinen - entsprechend den Grundsätzen der Mehrfachbeschäftigung - der Rentenversicherungspflicht (LSG Hamburg, Urteil vom 20.01.2004, L 3 RA 45/02; LSG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 09.10.2002 a.a.O.).
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