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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4518
LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05 (https://dejure.org/2007,4518)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05 (https://dejure.org/2007,4518)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 (https://dejure.org/2007,4518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Witwenrente, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts ein überwiegend anderes Motiv als das der Versorgung für Heirat maßgeblich war

  • anwalt-suchservice.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Witwenrente bei kurzer Ehe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei einer vermuteten Versorgungsehe, Beistand bei einer schweren Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Witwenrente i.F.e. Versorgungsehe; Beweislastobliegenheit hinsichtlich der Begründung eines Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung als überwiegender Zweck einer Heirat; Grundsätzliches Abstellen auf die Motive beider Ehegatten bei der Untersuchung der gegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 207
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05
    Die objektive Beweislast für das Vorliegen von Anhaltspunkten gegen die Annahme, dass es alleiniger oder überwiegender Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, liegt bei der Klägerin (Bundessozialgericht, Urteil vom 3. September 1986, Az. 9a RV 8/84, BSGE 60, 204 (206) = SozR 3100 § 38 Nr. 5;… GK-SGB VI-Butzer § 46 Rdnr. 111;… KassKomm-Gürtner § 46 SGB VI Rdnr. 46 b).

    Abzustellen ist insoweit grundsätzlich auf die Motive nicht nur eines, sondern beider Ehegatten (BSG, Urteil vom 3. September 1986, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.12.1998 - 3 B 95.3050

    Anspruch auf Witwengeld bei nur drei Monate andauernder vorangegangener Ehe; …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05
    Die Beklagte hat auf das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 1998 (3 B 95.3050) sowie das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M. vom 9. Februar 2004 (S 16 RJ 1259/03) Bezug genommen.
  • SG Würzburg, 15.09.2004 - S 8 RJ 697/02

    Gewährung von Witwenrente i.F.e. Eheschließung i.R.e. standesamtlichen …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05
    Insoweit beziehe sie sich auf das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. September 2004 (S 8 RJ 697/02).
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKn 37/71

    Rentenbewilligung - Unrechtmäßige Gewährung - Falsche Subsumtion - Entzug der …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05
    Insoweit beziehe sie sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. März 1973 (5 RKN 37/71).
  • SG Frankfurt/Main, 09.02.2004 - S 16 RJ 1259/03
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - L 3 RJ 126/05
    Die Beklagte hat auf das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 1998 (3 B 95.3050) sowie das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M. vom 9. Februar 2004 (S 16 RJ 1259/03) Bezug genommen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 3 R 424/07
    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführte Regelung entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe erfordert nach § 202 SGG, § 292 ZPO den vollen Beweis des Gegenteils anhand objektiver Feststellungen, die in typisierender Betrachtungsweise zu würdigen sind (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).

    Aus den objektiven Umständen lassen sich Rückschlüsse auf eine nicht in Versorgungsabsicht erfolgte Eheschließung zum Beispiel aus dem Eintritt eines Unfalltodes, aus der Sicherstellung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder der Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Auch religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209) können maßgebend sein.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 3 R 232/07
    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführten Regelung entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe erfordert nach § 202 SGG, § 292 ZPO den vollen Beweis des Gegenteils anhand objektiver Feststellungen, die in typisierender Betrachtungsweise zu würdigen sind (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Aus den objektiven Umständen lassen sich Rückschlüsse auf eine überwiegend nicht in Versorgungsabsicht erfolgte Eheschließung, z.B. aus dem Eintritt eines Unfalltodes, aus der Sicherstellung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder, der Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe, ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Auch religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209) können maßgebend sein.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.10.2014 - L 3 R 183/13

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. 2001 I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Rn. 33 Objektive Umstände, wie z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.) lassen Rückschlüsse auf eine überwiegend nicht in Versorgungsabsicht erfolgte Eheschließung zu.

    Anerkannt sind zudem überwiegende religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. 2001 I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Solche Rückschlüsse erlauben z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG…, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Anerkannt sind zudem überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2017 - L 3 R 416/15

    Ausschluss der Gewährung von Witwenrente bei nicht widerlegter Absicht der …

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. 2001 I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 -, NZA-RR 2008, 207, 208).

    Rn. 31 Objektive Umstände, wie z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, BSGE 103, 99 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.) lassen Rückschlüsse auf eine überwiegend nicht in Versorgungsabsicht erfolgte Eheschließung zu.

    Anerkannt sind zudem überwiegende religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 -, NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2014 - L 3 R 431/12

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. 2001 I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Rn. 24 Objektive Umstände, wie z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.) lassen Rückschlüsse auf eine überwiegend nicht in Versorgungsabsicht erfolgte Eheschließung zu.

    Anerkannt sind zudem überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09

    Anspruch auf Bewilligung einer großen Witwenrente bei vermuteter Versorgungsehe

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Solche Rückschlüsse erlauben, z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG…, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Rn. 29 Anerkannt sind in diesem Zusammenhang überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2014 - L 3 R 366/13

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Solche Rückschlüsse erlauben z.B. der Eintritt eines Unfalltodes, das mit der erfolgten Eheschließung sichergestellte Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG…, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Rn. 33 Als ein mindestens gleichwertiges anderes Motiv für die Eheschließung als die Versorgung sind anerkannt überwiegende religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2014 - L 3 R 306/12

    Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe zur Begründung eines Anspruchs auf …

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführten Vorschrift entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Solche Rückschlüsse erlauben z.B. der Eintritt eines Unfalltodes oder die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe (vgl. BSG…, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Rn. 34 Anerkannt sind in diesem Zusammenhang überwiegende religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2010 - L 3 R 360/07

    Witwenrente bei unter einjähriger Ehedauer

    Dieser mit Wirkung vom 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403) eingeführten Regelung entsprechen vergleichbare Regelungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung sowie in den Vorschriften über die Beamtenversorgung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 208).

    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung geeignete Umstände sind z.B. der Unfalltod des Ehepartners, die Sicherstellung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder, die Legitimation einer vorher nach deutschem Eherecht ungültigen Ehe etc. (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Auch religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209) können ausreichend sein.

  • BSG, 15.11.2024 - B 5 R 1/24 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

  • SG Duisburg, 16.12.2009 - S 10 R 23/07

    Rentenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06

    Anscheinender Beweis; Beweggrund; Beweis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; …

  • LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 R 14/06

    Widerlegung der bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr bestehenden …

  • SG Halle, 26.03.2008 - S 8 KN 18/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer großen Witwenrente nach …

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