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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6001
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99 (https://dejure.org/2000,6001)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99 (https://dejure.org/2000,6001)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - L 3 RJ 60/99 (https://dejure.org/2000,6001)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99
    Rn. 45 Nach den Angaben des Klägers und seiner Zeugen im Entschädigungsverfahren war die nunmehr als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeit zu erörternde Zeit des Ghetto aufenthaltes eine Zeit der Zwangsarbeit mit schwersten Misshandlungen (zur Abgrenzung zwischen entschädigungsrechtlich relevanten Zwangsarbeiten von arbeitsrechtlich justiziablen Arbeitsverhältnissen zuletzt BAG, NJW 2000, 1438 ff.).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99
    Rn. 40 Nach deren Vorschriften setzt die Einnahme eines dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält nisses auch unter Berücksichtigung der Zwangslage der Juden in den von den Deutschen besetzten Gebieten Grundelemente eines aus beidseitigem freien Willensentschluss begründeten Arbeitsverhältnisses jedenfalls solange voraus, wie der Ge setzgeber keine entschädigungsrechtlichen Sondertatbestände schafft (…BSG SozR 5070 § 14 Nr. 9; SozR 3 2200 § 1248 Nr. 15, BSGE 80, 250 [Ghetto Lodz]; BSG, NJW 1999, 3144 [Ghetto Sosnowitz];… BSG SGB 1999, 557 - Ghetteo Krenau - SozR 3-5070 § 14 Nr. 3 = NZS 2000, 249 ff - Ghetto Prystain - SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 - Ghetto Zagorow).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99
    Rn. 40 Nach deren Vorschriften setzt die Einnahme eines dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält nisses auch unter Berücksichtigung der Zwangslage der Juden in den von den Deutschen besetzten Gebieten Grundelemente eines aus beidseitigem freien Willensentschluss begründeten Arbeitsverhältnisses jedenfalls solange voraus, wie der Ge setzgeber keine entschädigungsrechtlichen Sondertatbestände schafft (…BSG SozR 5070 § 14 Nr. 9;… SozR 3 2200 § 1248 Nr. 15, BSGE 80, 250 [Ghetto Lodz]; BSG, NJW 1999, 3144 [Ghetto Sosnowitz]; BSG SGB 1999, 557 - Ghetteo Krenau - SozR 3-5070 § 14 Nr. 3 = NZS 2000, 249 ff - Ghetto Prystain - SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 - Ghetto Zagorow).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99
    Rn. 40 Nach deren Vorschriften setzt die Einnahme eines dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält nisses auch unter Berücksichtigung der Zwangslage der Juden in den von den Deutschen besetzten Gebieten Grundelemente eines aus beidseitigem freien Willensentschluss begründeten Arbeitsverhältnisses jedenfalls solange voraus, wie der Ge setzgeber keine entschädigungsrechtlichen Sondertatbestände schafft (…BSG SozR 5070 § 14 Nr. 9;… SozR 3 2200 § 1248 Nr. 15, BSGE 80, 250 [Ghetto Lodz]; BSG, NJW 1999, 3144 [Ghetto Sosnowitz]; BSG SGB 1999, 557 - Ghetteo Krenau - SozR 3-5070 § 14 Nr. 3 = NZS 2000, 249 ff - Ghetto Prystain - SozR 3-5070 § 14 Nr. 2 - Ghetto Zagorow).
  • LSG Berlin, 22.04.1998 - L 6 An 57/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2000 - L 3 RJ 60/99
    Eine Regel dergestalt, dass aus dem bloßen Aufenthalt in einem Ghetto auf das Zustandekommen und Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses geschlossen werden könnte, besteht nicht (LSG Berlin, L 6 An 57/96 vom 22.04.1998; Gagel, Rentenversicherung von Ghettoarbeitsverhältnissen, NZS 2000, 231 f. zur Abgrenzung zwischen Zwangsarbeit und Beschäftigungsverhältnissen in einer durch Dirigismus veränderten Arbeitswelt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04

    Rentenversicherung

    Die Beschäftigte muss aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis eingegangen sein, tatsächlich die von ihr auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrages geforderte Arbeit geleistet haben und ihr dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden sein (LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 R 3/05

    Gewährung einer Altersrente (ARG) unter Berücksichtigung von …

    Der Beschäftigte muss aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis eingegangen sein, tatsächlich die von ihm auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihm dafür im Austausch eine den Umständen angemessen Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden sein (LSG NRW, Urteil vom 23.10.2000, L 3 RJ 60/99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04

    Rentenversicherung

    Die Beschäftigten müssen aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis eingegangen sein, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden sein (LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2004 - L 3 RJ 22/03

    Rentenversicherung

    Die Glaubhaftmachung setzt somit voraus, dass hinsichtlich seines Inhaltes und zeitlichen Verlaufs sowie auch der tatsächlichen Entlohnung ein hinreichend kontinuierliches und konkretisiertes Beschäftigungsverhältnis die überwiegend wahrscheinliche Sachverhaltsvariante darstellt (vgl. LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, L 3 RJ 60/99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05

    Rentenversicherung

    Dabei ist das Vorliegen eines freien Beschäftigungsverhältnisses danach zu beurteilen, ob die Beschäftigten aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sind, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden ist (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - BSG, Urteil vom 23.08.2001, - B 13 RJ 59/00 R; LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06

    Rentenversicherung

    Dabei ist das Vorliegen eines freien Beschäftigungsverhältnisses danach zu beurteilen, ob die Beschäftigten aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sind, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden ist (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - Urteil vom 23.08.2001, - B 13 RJ 59/00 R - LSG NRW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 4 R 53/05

    Rentenversicherung

    Dabei ist das Vorliegen eines freien Beschäftigungsverhältnisses danach zu beurteilen, ob die Beschäftigten aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sind, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden ist (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 -, BSG, Urteil vom 23.08.2001, - B 13 RJ 59/00 R - LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 4 RJ 123/04

    Rentenversicherung

    Die Beschäftigten müssen aus eigenem Willen ein konkretes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis durch zweiseitige Vereinbarung eingegangen sein, tatsächlich die von ihnen auf der Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags geforderte Arbeit geleistet haben und ihnen muss dafür im Austausch eine den Umständen nach angemessene Gegenleistung als Bar- oder Sachlohn gewährt worden sein (BSG, Urteil vom 18.06.1997, - 5 RJ 20/96 - LSG NW, Urteil vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 RJ 1/04

    Versicherungsrechtliche Einordnung und Abgrenzung zwischen Zwangsarbeit und …

    (LSG NRW, Urteil vom 23.10.2000, L 3 RJ 60/99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - L 3 RJ 74/01

    Rentenversicherung

    Dies setzt hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen zunächst im Mindestmaß ein hinsichtlich seines Inhaltes, des zeitlichen Verlaufes wie auch der tatsächlichen Entlohnung hinreichend konturiertes und konkretisiertes Beschäftigungsverhältnis voraus (Urteil des Senats vom 23.10.2000, - L 3 RJ 60/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2002 - L 3 RJ 47/01

    Rentenversicherungsrechtliche Berücksichtigung der Arbeit in einem Ghetto bzw. …

  • SG Düsseldorf, 14.05.2007 - S 11 R 23/06

    Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 30.04.2007 - S 11 R 195/05

    Rentenversicherung

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