Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 3 SB 4352/07 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R
Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 3 SB 4352/07
In der Entscheidung vom 24.04.2008 (B 9/9a SB 10/06 R in www.juris.de) hat das BSG unter Hinweis auf das Urteil vom 29.05.1991 wiederholt, dass die Feststellung des GdB nach dem SGB IX keine Sozialleistung ist und § 44 Abs. 1 SGB X deshalb nicht anwendbar ist.Dabei kann die Rücknahme nicht - wie nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X - zwingend angeordnet werden, sondern muss auf die Fälle beschränkt werden können, in denen die Rücknahme Dritte nicht oder nicht unzumutbar belastet (vgl. BSG, Urteile vom 29.05.1991 und 24.04.2008 a.a.O.; so auch Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007 - L 11 SB 31/05-26 - ; Beschluss des Landessozialgerichts für das Saarland vom 05.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - , jeweils in www.juris.de).
- BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89
Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 3 SB 4352/07
Nach der maßgeblichen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. Urteil vom 29.05.1991 in SozR 3-1300 § 44 Nr. 3) sei zu berücksichtigen, dass sich die Sonderregelungen des § 44 Abs. 1 und Abs. 4 (SGB X), die zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte auch für die Vergangenheit verpflichten würden, auf Verwaltungsakte beschränken würden, die ausschließlich über die Gewährung von Sozialleistungen entschieden. - LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01
Schwerbehindertenrecht - GdB - rückwirkende Feststellung - Steuervorteile
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 3 SB 4352/07
Dabei kann die Rücknahme nicht - wie nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X - zwingend angeordnet werden, sondern muss auf die Fälle beschränkt werden können, in denen die Rücknahme Dritte nicht oder nicht unzumutbar belastet (…vgl. BSG, Urteile vom 29.05.1991 und 24.04.2008 a.a.O.; so auch Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007 - L 11 SB 31/05-26 - ; Beschluss des Landessozialgerichts für das Saarland vom 05.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - , jeweils in www.juris.de). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - L 11 SB 31/05
Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 3 SB 4352/07
Dabei kann die Rücknahme nicht - wie nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X - zwingend angeordnet werden, sondern muss auf die Fälle beschränkt werden können, in denen die Rücknahme Dritte nicht oder nicht unzumutbar belastet (…vgl. BSG, Urteile vom 29.05.1991 und 24.04.2008 a.a.O.; so auch Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007 - L 11 SB 31/05-26 - ; Beschluss des Landessozialgerichts für das Saarland vom 05.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - , jeweils in www.juris.de).
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - L 3 SB 1373/08 Sie ist auf offenkundige Fälle beschränkt, in denen das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung gebietet und Dritte nicht oder nicht unzumutbar belastet werden (hierzu ausführlich BSG…, Urteil vom 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89 in SozR 3-1300 § 44 Nr. 3; bestätigt von BSG, Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - in www.juris.de; so auch Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007 - L 11 SB 31/05-26 - Beschluss des Landessozialgerichts für das Saarland vom 05.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - jeweils in www.juris.de; Urteil des erkennenden Senats vom 16.07.2008 - L 3 SB 4352/07 -).
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