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| LSG Rheinland-Pfalz, 03.12.1997 - L 3 U 166/97 |
Zitiervorschläge
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - L 3 U 166/97 (https://dejure.org/1997,20708)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- HVBG: BK-Report
, S. 237 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 07.03.2003 - L 11/3 U 1576/00
Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - Unterschreitung des …
Dabei ist dieser Anscheinsbeweis bei der BK Nr. 2108 jedoch nicht anwendbar, da es für dessen Anwendung derzeit keine hinreichend gesicherten Erfahrungssätze gibt (so Bundessozialgericht vom 18. November 1997 -- 2 RU 48/96; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 3.12.1997 -- L 3 U 166/97), weshalb in jedem Einzelfall eine konkrete individuelle Kausalitätsbeurteilung erforderlich ist. - LSG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - L 3 U 216/97
Zum Vorliegen einer BK-Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankungen der …
HVBG HVBG-Info 08/1999 vom 05.03.1999, S. 0736 - 0757, DOK 376.3-2108; 376.3-2108:§ 9 Abs. 3 Zum Vorliegen einer BK-Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule etc.) - Urteile des LSG Rheinland-Pfalz vom 12.05.1998 - L 3 U 216/97 - (VB 33/99) und vom 03.12.1997 - L 3 U 166/97 - (VB 36/99) sowie des LSG Baden-Württemberg vom 17.12.1997 - L 2 U 1591/97 - (VB 35/99) Berufskrankheit Nr. 2108 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können) der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung; hier:.
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