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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4492
LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14 (https://dejure.org/2015,4492)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2015 - L 3 U 2/14 (https://dejure.org/2015,4492)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - L 3 U 2/14 (https://dejure.org/2015,4492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    UV-Schutz gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII - "Wie-Beschäftigung" bei nicht gewerbsmäßiger Bauarbeit - Abgrenzung zur bloßen Gefälligkeit - Stärke und Intensität der Beziehung entscheidend - mehrtägige Mithilfe überschreitet bei "normaler" Freundschaft den Rahmen bloßer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    UV-Schutz gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII - "Wie-Beschäftigung" bei nicht gewerbsmäßiger Bauarbeit - Abgrenzung zur bloßen Gefälligkeit - Stärke und Intensität der Beziehung entscheidend - mehrtägige Mithilfe überschreitet bei "normaler" Freundschaft den Rahmen bloßer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Sog. Wie-Beschäftigung und fremdwirtschaftliches Handeln; Abgrenzung von arbeitnehmerähnlicher Mithilfe und Gefälligkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 25.09.2013 - L 2 U 248/12

    Eine Wie Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) wird nicht dadurch …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Entscheidend sei nach der Rechtsprechung des LSG Bayern (Urteil vom 25. September 2013 - L 2 U 248/12 -) vielmehr, ob die vorgesehene Tätigkeit, so wie sie geplant war, die Merkmale einer "Wie-Beschäftigung" erfüllt hätte.

    Abzustellen ist vielmehr auf den gesamten geplanten bzw. vorgesehenen Umfang der Tätigkeit (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 25. September 2013, L 2 U 248/12).

    Insbesondere in Zeiten, in denen die Freizeit knapp ist und deshalb für die meisten ein hohes Gut darstellt, geht eine mehrtägige, zum Teil die kompletten Wochenenden in Anspruch nehmende Mithilfe beim Bau des Einfamilienhauses über das Maß dessen hinaus, was im Rahmen einer zwischen normal befreundeten Familien bestehenden Beziehung typisch, üblich und deshalb zu erwarten ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 25. September 2013, L 2 U 248/12) und übersteigt vorliegend den Rahmen einer bloßen Freundschaftshilfe im Sinne einer Gefälligkeit, welche ohne weiteres erwartet werden kann und gleichsam einer sittlichen Pflicht entspringt.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Bei dieser Abwägung sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgeblich, unter denen sich die Tätigkeit vollzogen hat im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls; die isolierte Betrachtung der einzelnen zum Unfall führenden Verrichtung ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2011, L 2 U 1422/10 mwN).

    Hinzu kommt, dass es vorliegend auch an einem Gegenseitigkeitsverhältnis fehlt, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kläger irgendwann für entsprechende Tätigkeiten die Hilfe des Zeugen O. hätte in Anspruch nehmen können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2011, L 2 U 1422/10).

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Wenn dennoch nicht versicherte Personen ohne Erläuterung in der Meldung aufgeführt werden, so kann dieser Irrtum über die Versicherungspflicht allein eine Versicherung nicht erzeugen (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2014, B 2 U 26/12 R).
  • LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 U 41/11
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, welches ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und damit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (vgl. schon Senatsurteil vom 10. Mai 2013, L 3 U 41/11).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, welche ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-, vgl. etwa Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - sowie vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - m.w.N.).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, welche ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-, vgl. etwa Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - sowie vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - m.w.N.).
  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14
    Danach kommt es zur Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlichen Mithilfe von einer bloßen Gefälligkeit auf Stärke und Intensität einer Beziehung an, in der diese laufend praktiziert wird, wobei unter guten Freunden der Umfang von Gefälligkeitsleistungen umso größer ist, je enger das freundschaftliche Verhältnis sich darstellt (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 28. Juni 2011, L 3 U 134/09 mwN).
  • LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …

    Rn. 32 Dabei ist es irrelevant, dass es tatsächlich nicht zu einem Anschieben gekommen ist, weil für die Gesamtbetrachtung auch die beabsichtigten Handlungsschritte zu berücksichtigen sind (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 44/90 -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 8; LSG Hamburg, Urteil vom 13. Januar 2015 - L 3 U 2/14 -, nach Juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2015 - L 4 U 176/15
    Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift den Versicherungsschutz aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen ebenso wie zuvor bereits durch die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) auch auf Tätigkeiten erstrecken wollen, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 13.01.2015 - L 3 U 2/14 -, www.juris.de).
  • SG Hamburg, 26.06.2015 - S 6 U 188/10
    Ob eine Tätigkeit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls arbeitnehmerähnlich ist, ist unter Würdigung des Gesamtbildes, im Rahmen dessen sich die Tätigkeit vollzieht, festzustellen (…BSG, Urt. v. 24.1.1991 - 2 RU 44/90, SozR 3-2200 § 539 Nr. 8; LSG Hamburg, Urt. v. 13.1.2015 - L 3 U 2/14, UV-Recht aktuell 2015, 356).
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