Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 39/09 |
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 18.12.2008 - S 11 U 165/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 39/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 39/09
Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Für eine auslösende Mitursache kann dies nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) regelmäßig aber dann nicht angenommen werden, wenn die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, vielmehr jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte.
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 39/09
Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 39/09
Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9). - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2011 - L 3 U 39/09
Insoweit gilt im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
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Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2009 - L 3 U 39/09 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
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