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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 27.02.2025 - L 4 AS 309/22 D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,27364
LSG Hamburg, 27.02.2025 - L 4 AS 309/22 D (https://dejure.org/2025,27364)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2025 - L 4 AS 309/22 D (https://dejure.org/2025,27364)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2025 - L 4 AS 309/22 D (https://dejure.org/2025,27364)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.07.2024 - B 7 AS 10/23 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen …

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2025 - L 4 AS 309/22
    Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts u.a. solche Zuwendungen Dritter nicht, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger abgelehnte Leistung eben wegen der Ablehnung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren sollen (BSG…, Urteil vom 16.2.2012 - B 4 AS 94/11 R - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 17.7.2024 - B 7 AS 10/23 R - juris Rn. 24).
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an …

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.02.2025 - L 4 AS 309/22
    Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts u.a. solche Zuwendungen Dritter nicht, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger abgelehnte Leistung eben wegen der Ablehnung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren sollen (BSG, Urteil vom 16.2.2012 - B 4 AS 94/11 R - juris Rn. 18; BSG…, Urteil vom 17.7.2024 - B 7 AS 10/23 R - juris Rn. 24).
  • LSG Hamburg, 19.02.2026 - L 4 SO 24/25

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Grundsicherung im Alter - Anrechnung von …

    Rn. 59 Diese letztgenannten Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig, gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens, einspringt, weil der Grundsicherungsträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat, die also in Erwartung der Rückzahlung und im Vertrauen auf einen bestehenden, lediglich noch nicht erfüllten SGB II- oder SGB XII-Anspruchs erfolgen, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R -, unter Hinweis auf die Rspr. des BVerwG zum Bundessozialhilfegesetz, Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 -, wonach es Angehörigen eines Hilfesuchenden möglich sein müsse, diesem "während der Verweigerung der Sozialhilfe" Mittel für den Lebensunterhalt "vorzuschießen", ohne dass die damit verbundene Deckung des tatsächlichen Bedarfs den Sozialhilfeanspruch entfallen lasse; s. auch BSG, Urteil vom 16.2.2012 - B 4 AS 94/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 27.2.2025 - L 4 AS 309/22 D - sowie Urteil vom 30.9.2021 - L 4 AS 249/18 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.3.2025 - L 3 AS 281/24).
  • LSG Hamburg, 13.10.2025 - L 4 AS 311/24
    Solche Zuwendungen, mit denen der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Grundsicherungsträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat, die also in Erwartung der Rückzahlung und im Vertrauen auf einen bestehenden, lediglich noch nicht erfüllten Alg II-Anspruchs erfolgen, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R -, unter Hinweis auf die Rspr. des BVerwG zum Bundessozialhilfegesetz, Urteil vom 23.6.1994 - 5 C 26/92 -, wonach es Angehörigen eines Hilfesuchenden möglich sein müsse, diesem "während der Verweigerung der Sozialhilfe" Mittel für den Lebensunterhalt "vorzuschießen", ohne dass die damit verbundene Deckung des tatsächlichen Bedarfs den Sozialhilfeanspruch entfallen lasse; s. auch BSG, Urteil vom 16.2.2012 - B 4 AS 94/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 27.2.2025 - L 4 AS 309/22 D - sowie Urteil vom 30.9.2021 - L 4 AS 249/18 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.3.2025 - L 3 AS 281/24).
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