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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21595
LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18 (https://dejure.org/2020,21595)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2020 - L 4 AS 38/18 (https://dejure.org/2020,21595)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - L 4 AS 38/18 (https://dejure.org/2020,21595)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 11/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, seine Konkretisierung durch den Leistungsträger ist gerichtlich voll überprüfbar (BSG, Urteile vom 30.1.2019 - B 14 AS 11/18 R und B 14 AS 41/18 R).

    Die Angemessenheitsgrenze ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. insbesondere den Beschluss vom 2.4.2014 - B 4 AS 17/14 B, aber auch die Urteile vom 30.1.2019, a.a.O.) festzulegen als Bruttokaltmiete, die sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammensetzt.

    Konkret ist dabei in folgenden Schritten vorzugehen (vgl. BSG, Urteile vom 30.1.2019, a.a.O.): (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept und (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.

    Vielmehr gilt in diesem Fall eine Begrenzung durch die Werte nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 % (vgl. BSG, Urteile vom 30.1.2019, a.a.O., Rn. 29: "... andernfalls sind mangels eines in rechtlich zulässiger Weise bestimmten Angemessenheitswerts die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft dem Bedarf für die Unterkunft zugrunde zu legen, begrenzt durch die Werte nach dem WoGG plus Zuschlag von 10 %").

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Ohne Belang ist dabei, ob die in dem Schreiben genannte Mietobergrenze sachlich-inhaltlich richtig ist, denn der Streit darüber, ob die vom Leistungsträger vorgenommene Einschätzung über die Angemessenheit der Unterkunftskosten zutreffend ist, ist grundsätzlich bei der Frage auszutragen, welche Aufwendungen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II angemessen sind (vgl. BSG…, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R, Rn. 34 und Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R, Rn 40).

    Allein die objektiv fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete führt nur dann zur subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung, wenn dadurch bewirkt wird, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige seine Suche auf Grund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt (BSG, Urteil vom 19.2.2009, aaO).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des …

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Das Bundessozialgericht habe allerdings bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 50/10 R) dargelegt, dass die Angemessenheitsgrenze durch eine genau zu benennende Bruttokaltmiete zu bestimmen sei.
  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, seine Konkretisierung durch den Leistungsträger ist gerichtlich voll überprüfbar (BSG, Urteile vom 30.1.2019 - B 14 AS 11/18 R und B 14 AS 41/18 R).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Ohne Belang ist dabei, ob die in dem Schreiben genannte Mietobergrenze sachlich-inhaltlich richtig ist, denn der Streit darüber, ob die vom Leistungsträger vorgenommene Einschätzung über die Angemessenheit der Unterkunftskosten zutreffend ist, ist grundsätzlich bei der Frage auszutragen, welche Aufwendungen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II angemessen sind (vgl. BSG, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R, Rn. 34 und Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R, Rn 40).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener …

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R) ist erforderlich, dass die Kostensenkungsaufforderung den aus Sicht des Grundsicherungsträgers angemessene Mietpreis angibt.
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 17/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.07.2020 - L 4 AS 38/18
    Die Angemessenheitsgrenze ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. insbesondere den Beschluss vom 2.4.2014 - B 4 AS 17/14 B, aber auch die Urteile vom 30.1.2019, a.a.O.) festzulegen als Bruttokaltmiete, die sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammensetzt.
  • LSG Hamburg, 12.05.2022 - L 4 AS 256/20

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger …

    Konkret ist dabei in folgenden Schritten vorzugehen (Urteil des Senats vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 ): (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept und (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.

    Die objektiv fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete führt nur dann zur subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung, wenn dadurch bewirkt wird, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige seine Suche auf Grund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt (Urteil des Senats vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 ; vgl. BSG…, Urteil vom 19.2.2009, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 20.11.2025 - L 4 AS 194/24

    Anspruch des Grundsicherungsberechtigten auf die angemessenen Kosten der …

    Rn. 26 (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 ).

    Insoweit werde auf die ausführlichen Begründungen in den Urteilen des LSG Hamburg (Urteil vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 und Urteil vom 12.5.2022 - L 4 AS 256/20 ) Bezug genommen.

  • LSG Hamburg, 20.11.2025 - L 4 AS 195/24
    Rn. 21 (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 ).

    Insoweit werde auf die ausführlichen Begründungen in den Urteilen des LSG Hamburg (Urteil vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 und Urteil vom 12.5.2022 - L 4 AS 256/20 ) Bezug genommen.

  • LSG Hamburg, 30.05.2024 - L 4 AS 139/21

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und der Betriebskosten durch …

    Die objektiv fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete führt nur dann zur subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung, wenn dadurch bewirkt wird, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige seine Suche auf Grund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt (Urteil des Senats vom 9.7.2020 - L 4 AS 38/18 ; vgl. BSG…, Urteil vom 19.2.2009, a.a.O., und BSG…, Urteil vom 21.7.2021, a.a.O., Rn. 50).
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