Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Justiz Hamburg
Nachweis der Ernsthaftigkeit der Mietzinsforderung als Voraussetzung der Bewilligung von Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger - Mietverhältnis unter engsten Verwandten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 17.01.2019 - S 22 AS 1635/15
- LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Rn. 17 b. Der Gesichtspunkt, inwieweit ein zwischen Verwandten abgeschlossener Mietvertrag tatsächlich praktiziert wird (BSG, a.a.O., B 14 AS 31/07 R, Rn. 20), ist im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Wirksamkeit und Ernsthaftigkeit des Mietzahlungsverlangens ungeeignet.Rn. 18 c. Die Mutter der Klägerin hatte die Miete zur Zeit der Entstehung des Streits nicht dauerhaft gestundet (vgl. zu dieser Voraussetzung BSG, B 14 AS 31/07 R, Rn. 16).
Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG…, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24; Urteil v. 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R).
Entscheidend ist der entsprechende rechtliche Bindungswille der beteiligten Vertragsparteien (BSG, Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn. 16, 18).
Das heißt, bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn. 20).
Rn. 33 Soweit das Sozialgericht in seinen Entscheidungsgründen formuliert hat, dass der Gesichtspunkt, inwieweit ein unter Verwandten abgeschlossener Mietvertrag tatsächlich praktiziert werde, im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Wirksamkeit und Ernsthaftigkeit des Mietzahlungsverlangens ungeeignet sei, und der Beklagte hierin einen möglichen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R) sieht, bedarf es einer Klarstellung.
In der Sache wendet das Sozialgericht die vom Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 3.3.2009 (B 4 AS 37/08 R) und 7.5.2009 (B 14 AS 31/07 R) entwickelten Grundsätze zur Bewertung von Mietverträgen unter Verwandten vollumfänglich an.
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24; Urteil v. 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R).Einzig der in der Formel des Bundesfinanzhofs (BFH) enthaltene Gesichtspunkt des tatsächlichen Vollzugs des Vertragsinhalts, also insbesondere die Feststellung, ob die Absicht bestand oder besteht, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, spielt auch im Falle der Grundsicherung eine Rolle (BSG, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, 26, 27).
Zu prüfen ist, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden ist oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist (BSG, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 25).
In der Sache wendet das Sozialgericht die vom Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 3.3.2009 (B 4 AS 37/08 R) und 7.5.2009 (B 14 AS 31/07 R) entwickelten Grundsätze zur Bewertung von Mietverträgen unter Verwandten vollumfänglich an.
- BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Nach der Rechtsprechung des BFH müssen vor allem die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH, Urteil vom 31. Juli 2007, IX R 8/07; Urteil vom 19.10.1999, IX R 39/99). - BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Verträge zwischen Angehörigen
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Nach der Rechtsprechung des BFH müssen vor allem die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH, Urteil vom 31. Juli 2007, IX R 8/07; Urteil vom 19.10.1999, IX R 39/99).
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2025 - L 2 AS 559/25
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - …
Auch bezogen auf die mietrechtlichen Konsequenzen, die das BGB bei Verletzung der Hauptpflichten aus dem Mietvertrag eröffnet, ist bei einem Mietverhältnis unter engsten Verwandten das Standhalten eines Fremdvergleichs nicht gefordert (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 -, juris, Rn. 34). - LSG Bayern, 09.12.2024 - L 16 AS 538/21
Mietverträge, Widerspruchsbescheid, Mietzinsforderung, Widerspruchsverfahren, …
Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 R, Rdnr. 31 juris).Auch bezogen auf die mietrechtlichen Konsequenzen, die das BGB bei Verletzung der Hauptpflichten aus dem Mietvertrag eröffnet, ist bei einem Mietverhältnis unter engsten Verwandten das Standhalten eines Fremdvergleichs nicht gefordert (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19, Rdnr. 34 juris).
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2025 - L 3 AS 3680/21
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten - tatsächliche …
Zu prüfen ist folglich, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden ist oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 -, juris Rn. 31).
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2026 - L 2 AS 2283/25
Bürgergeld - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - Mietvertrag …
Zu prüfen sei folglich, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden sei oder ob es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden sei (unter Verweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 - Rn. 31). - LSG Baden-Württemberg, 26.02.2025 - L 3 AS 3681/21
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf - Mietvertrag …
Zu prüfen ist folglich, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden ist oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 -, juris Rn. 31). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 12 AS 2009/19
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …
Bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann allerdings für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden (BSG Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R, juris Rn.16ff., 20;… BSG Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R, juris Rn. 27; LSG Hamburg Urteil vom 06.08.2020, L 4 AS 49/19, juris Rn. 31). - LSG Baden-Württemberg, 25.02.2026 - L 2 AS 2284/25 Zu prüfen sei folglich, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden sei oder ob es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden sei (unter Verweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 - Rn. 31).
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2026 - L 2 AS 2285/25 Zu prüfen sei folglich, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden sei oder ob es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden sei (unter Verweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - L 4 AS 49/19 - Rn. 31).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für …
Bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann allerdings für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden (BSG Urteile vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn.16 ff., 20, juris; …und vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 27, juris;… Senatsurteil vom 08.09.2021, L 12 AS 2009/19, Rn. 54, juris; LSG Hamburg Urteil vom 06.08.2020, L 4 AS 49/19, Rn. 31, juris). - LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Bewilligung der angemessenen Kosten für die Unterkunft durch den …
Rn. 12 Im Verlauf des erstinstanzlichen Parallelverfahrens unter dem Aktenzeichen S 22 AS 1635/15 ( L 4 AS 49/19 ) legte die Klägerin ein Kündigungsschreiben ihrer Mutter vom 11. Juli 2016 vor, in dem es heißt: "[...] aus gegebenem Anlass kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag zum 1.9.2016. - LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 142/19
Anforderungen zum Nachweis einer wirksamen Mietzinsforderung zur Bewilligung von …
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