Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 4 S 1 SGB 10, § 45 Abs 4 S 2 SGB 10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit - Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs 4 S 2 SGB 10 - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 05.11.2014 - S 14 AS 273/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Sie dient nicht dem Vertrauensschutz, sondern der Rechtssicherheit (vgl. Merten in Hauck/Noftz: SGB X, Losebl. Stand 01.15, § 45 RN 144; BSG, Urteil vom 31. März 2008, Az.: B 13 R 23/07 R, juris RN 28).Bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit reicht die Kenntnis von der Beschäftigung allein nicht aus; soweit eine Einkommensanrechnung erfolgt, sind auch Kenntnisse über die Höhe der erzielten Einkünfte erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2008, a.a.O. RN 24) Da § 45 SGB X neben objektiven auch subjektive Tatbestandsmerkmale (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) enthält, bezieht sich die Kenntnis auch auf diese Tatbestandmerkmale, wie z.B. auf vorsätzliche Falschangaben des Betroffenen.
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Das BSG (Urteil vom 25. Januar 1994, Az.: 7 Rar 14/93) habe ausgeführt, dass aus Hinweisen Dritter auf Tatsachen, die eine rückwirkende Aufhebung rechtfertigten, eine für den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis nur dann folge, wenn die Behörde von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen überzeugt sei oder dieselben einen Sicherheitsgrad erreicht hätten, der vernünftige Zweifel schweigen lasse.Rn. 53 Mithin ist von einer den Fristbeginn auslösende Kenntnis im Sinne von § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X neben der objektiven sicheren Kenntnis von den für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen und der subjektiven Auffassung der Behörde, die ihr vorliegenden Tatsachen genügten (nunmehr) für eine Rücknahme der Bewilligung (BSG, Urteil 25. Januar 1994, AZ: 7 Rar 14/93, juris;… Merten, a.a.O., RN 155) auch dann auszugehen, wenn ein "missbräuchliches sich Verschließen vor der Kenntnis" vorliegt (…vgl. Steinwedel, a.a.O., RN 29) oder bei einer umfassenden Kenntnis die notwendigen Konsequenzen - wie vorliegend - nicht gezogen werden.
- BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des BSG dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (vgl. BSG; Urteil vom 6. April 2006, Az.: B 7a AL 64/05 R, juris RN 13; zuletzt: BSG, Urteil vom 26. Juli 2016, Az.: B 4 AS 47/15 R, juris RN 31).
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98
Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung; …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Im Hinblick darauf, dass die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X dazu dient, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums für alle Beteiligten Rechtssicherheit herzustellen, kann in den Fällen, in denen der Rücknahmegrund mehr als ein Jahr bekannt ist, bei Untätigkeit der Behörde Verwirkung eintreten (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 20. Dezember 1999, Az.: 7 C 42/98, juris RN 27ff.). - BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
So wie überflüssige Ermittlungen nicht geeignet sind, den Fristbeginn hinauszuschieben (BSG, Urteil vom 8. Februar 1996, AZ: 13 RJ 35/94, juris), muss auch die schlichte Untätigkeit oder ein unbegründetes Zuwarten der Behörde zum Lauf der Frist führen. - BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des BSG dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (vgl. BSG; Urteil vom 6. April 2006, Az.: B 7a AL 64/05 R, juris RN 13; zuletzt: BSG, Urteil vom 26. Juli 2016, Az.: B 4 AS 47/15 R, juris RN 31). - LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - L 8 U 69/12
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Rn. 52 Denn der regelmäßige Beginn des Laufs der Jahresfrist erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen darf nicht dazu führen, dass die Behörde durch Verzögern der Anhörung den Beginn der Jahresfrist hinausschieben kann (vgl. Steinwedel in: Kassler Kommentar, SGB X, Losebl. Stand 03/2016, § 45 RN 27;… Merten, a.a.O., § 45 RN 153; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 14. Mai 2014, Az.: L 8 U 69/12, juris RN 44). - LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 154/14
Beweislast des Hilfebedürftigen bei geltend gemachter Bedarfsgemeinschaft unter …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Insoweit ist das Berufungsverfahren L 4 AS 154/14 anhängig. - LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 5 AS 366/10
Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Bestehens einer Einstehensgemeinschaft …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 652/14
Mit Beschluss vom 22. Juni 2011 wies der 5. Senat des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt die dagegen eingelegte Beschwerde zurück (L 5 AS 366/10 B ER, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 9 AS 2972/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Einbeziehung neuer …
Schließlich führte S3 in ihrem für das SG Karlsruhe in dem zwischen den Beteiligten geführten Verfahren S 4 AS 652/14 erstellten Gutachten vom 30.12.2014 aus, der Kläger leide nach der Aktenlage an einem durch eine Blutanalyse festgestellten primären Laktasemangel. - SG Düsseldorf, 20.03.2023 - S 18 AS 1781/17 Da die Rechtsprechung regelmäßig eine Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids nach § 45 SGB X verlangt, um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands aufzuklären (…vgl. Rn. 91), beginnt die Jahresfrist regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (…BSG, Urteil v. 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSG v. 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 - SGb 1997, 177 ; LSG NRW, Urteil v. 5.06.2008 - L 9 AL 157/06 ), es sei denn, die Behörde verfügt mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel bereits zuvor über hinreichend sichere Kenntnis der Bösgläubigkeit (SG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 3.03.2006 - L 1 AL 197/05; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 31.01.2017 - L 4 AS 652/14).
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