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| LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - L 4 B 8/00 (https://dejure.org/2000,12678)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sonstige Angelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe einer Zeugenentschädigung für die Erstellung eines Pflegegutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 07.01.2000 - S 21 AR 20/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R
Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Dafür ist die genaue Kenntnis der Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21.03.1997 erforderlich, zu denen das Bundessozialgericht (BSG) erklärt hat, daß sie, soweit sie sich innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgesehenen Rahmens halten, als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten seien (…SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; s.a. § 14 Nrn. 2, 3, 6, 7; punktuelle Abweichungen dagegen im Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 7/98 R, USK 9944). - BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Dafür ist die genaue Kenntnis der Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21.03.1997 erforderlich, zu denen das Bundessozialgericht (BSG) erklärt hat, daß sie, soweit sie sich innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgesehenen Rahmens halten, als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten seien (SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; s.a. § 14 Nrn. 2, 3, 6, 7; punktuelle Abweichungen dagegen im Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 7/98 R, USK 9944). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - L 4 B 14/99
Sonstige Angelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Zur Ausfüllung dieses Rahmens nimmt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24.02.1999, L 4 B 14/98, und vom 10.04.2000, L 4 B 14/99, Breithaupt 2000, 519 ff) bei Gutachten, die innerhalb der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeit durchschnittliche Fachkenntnisse erfordern und durchschnittliche Schwierigkeiten bereiten, eine mittlere Entschädigung als gerechtfertigt an.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 4 B 8/99
Sonstige Angelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Auch der erkennnende Senat (vgl. Beschluss vom 10.09.1999, L 4 B 8/99, Breithaupt 2000, 516 ff) billigt den Dolmetschern in ständiger Rechtsprechung regelmäßig einen Stundensatz von 75 DM zu. - Drs-Bund, 09.06.2000 - BT-Drs 14/3592
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Benötigt werden aber durchweg besondere Fachkenntnisse (vgl. dazu, daß schon die Qualität der Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen - die ggf. durch Gerichtsgutachten zu überprüfen sind - ein hohes Niveau erreicht haben, Bundestags-Drucksache 14/3592 S. 7). - LSG Brandenburg, 19.06.1998 - L 4 B 14/98
Sozialhilfe ; Leistungen ; Beschwerde ; Einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2000 - L 4 B 8/00
Zur Ausfüllung dieses Rahmens nimmt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24.02.1999, L 4 B 14/98, und vom 10.04.2000, L 4 B 14/99, Breithaupt 2000, 519 ff) bei Gutachten, die innerhalb der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeit durchschnittliche Fachkenntnisse erfordern und durchschnittliche Schwierigkeiten bereiten, eine mittlere Entschädigung als gerechtfertigt an.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - L 10 SB 48/99
Zur Vergütung von Gutachten in sozialgerichtlichen Verfahren
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des LSG NRW (Beschlüsse vom 10.04.2000 - L 4 B 14/99 - vom 31.07.2000 - L 4 B 8/00 -, vom 19.01.2001 - L 4 B 10/00 -) rechtfertigt eine Sachverständigenleistung, die normale Fachkenntnisse voraussetzt und keine wesentlichen Schwierigkeiten enthält, auch keinen besonderen technischen Aufwand verlangt und auch nicht unter schwierigen Umständen bearbeitet werden muss, keine über den Durchschnitt des Entschädigungsrahmens hinausgehende Entschädigung, so dass 75,- DM pro Stunde angemessen sind.
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