Rechtsprechung
| LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2022 - L 4 BA 21/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 197a Abs. 1 S. 1
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Helfer für minderhandwerkliche Dienstleistungen und Montagearbeiten; Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung; Unerheblichkeit von subjektiven Vorstellungen über das Fehlen einer ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 28e Abs 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Leiharbeitnehmer - Tätigkeit im Rahmen minderhandwerklicher Dienstleistungen und Montagearbeiten - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Einzelauftrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Unbeachtlichkeit der ... - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung auch bei entgegenstehendem Willen der Parteien
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Rostock, 20.06.2019 - S 7 R 114/14
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2022 - L 4 BA 21/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2022 - L 4 BA 21/19
Auf etwaige weitere Tätigkeiten, die die Beigeladenen zu 1. bis 4. bei anderen Auftraggebern (bzw. Arbeitgebern) verrichtet haben mögen, kommt es schon deshalb nicht an, weil Gegenstand der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung lediglich die konkreten Verhältnisse nach Annahme eines Einzelauftrags der Klägerin ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2022 - L 4 R 73/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Trainer bzw Vereinssportlehrer - …
Rn. 57 Für die rechtliche Beurteilung der Statusfrage ist zudem ohne Bedeutung, dass der Kläger und der Beigeladene zu 4) die subjektive Vorstellung gehabt haben mögen, dass letzterer als Selbständiger tätig wird, oder dass beide Vertragsparteien nicht wollten, dass eine Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung eintritt, da diese Rechtsfolge allein auf objektiven, nicht dispositiven Normen beruht, die den Vorstellungen und Wünschen der Vertragsparteien entzogen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Februar 2022 - L 4 BA 21/19 - juris Rn. 33 ). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2022 - L 4 BA 9/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gästeführer im Rahmen von …
Ebenso unbedeutend ist der Umstand, dass die Beigeladenen zu 1. bis 4. die subjektive Vorstellung gehabt haben mögen, als Selbständige tätig zu sein, oder dass beide Vertragsparteien nicht wollten, dass Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung eintritt, da diese Rechtsfolge allein auf objektiven, nicht dispositiven Normen beruht, die den Vorstellungen und Wünschen der Vertragsparteien entzogen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Februar 2022 - L 4 BA 21/19 -, Rn. 33 , juris). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 BA 1/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit einer Ärztin in einer …
Grundsätzlich unbedeutend ist der Umstand, dass ein Auftragnehmer die subjektive Vorstellung gehabt haben mag, als Selbständiger tätig zu sein, oder dass beide Vertragsparteien nicht wollten, dass Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung eintritt, da diese Rechtsfolge allein auf objektiven, nicht dispositiven Normen beruht, die den Vorstellungen und Wünschen der Vertragsparteien entzogen sind (…vgl. Entscheidungen des Senats vom 16. September 2022 - L 4 BA 9/20 -, Rn. 41 , vom 24. Februar 2022 - L 4 R 73/15 -, Rn. 57 , und vom 14. Februar 2022 - L 4 BA 21/19 -, Rn. 33 , juris).
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