Rechtsprechung
| LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Ebenfalls zutreffend hat es ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG…, Urteil vom 5. August 1992 - 14a/6 RKa 4/90 - SozR 3-2500 Nr. 13; Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 32/02 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 1) nicht zu beanstanden war, dass der Beklagte vom Vorliegen eines sog. offensichtlichen Missverhältnisses bereits bei einer Überschreitung des Gesamtfallwerts von 40 % ausgegangen ist.Ein Gericht darf sein Kürzungsermessen dagegen nicht an die Stelle desjenigen der Prüfgremien setzen (BSG, Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 32/02 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 m.w.N.).
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des (Zahn)Arztes je Fall entweder bei dem Gesamtfallwert oder bei einem Sparten- oder einem Einzelleistungswert in offensichtlichem Missverhältnis zum durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, also ihn in einem Ausmaß überschreitet, das sich nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, so hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (…st. Rspr, vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 S. 263 f.; SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 Rdnr. 8 m. w. N.).Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG Urteil vom 16. Juli 2003, Az.: B 6 KA 45/02 R, zitiert nach juris: Rdnr. 26 m.w.N.).
- BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R
Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des (Zahn)Arztes je Fall entweder bei dem Gesamtfallwert oder bei einem Sparten- oder einem Einzelleistungswert in offensichtlichem Missverhältnis zum durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, also ihn in einem Ausmaß überschreitet, das sich nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, so hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (st. Rspr, vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 S. 263 f.;… SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 Rdnr. 8 m. w. N.).Dies gilt ebenso, wenn es sich um Überschreitungen nur im Bereich der so genannten Übergangszone handelt, die Annahme der Unwirtschaftlichkeit aber durch eine ergänzende Einzelfallprüfung - evtl. mit anschließender Hochrechnung - gestützt wird (s. hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 S. 267 f;… vgl. auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 9 Rdnr. 8).
- BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97
Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Insoweit obliegt es dem betroffenen Zahnarzt darzulegen, durch welche vermehrten Leistungen er in welcher Art von Behandlungsfällen aus welchem Grund welche Einsparungen erzielt hat (BSG, Urteil vom 5. November 1997 - 6 RKa 1/97).Das bedeutet nicht, dass der (Zahn)Arzt alle Einzelfälle - nach Art einer Einzelfallprüfung - anführen und medizinisch erläutern müsste; entscheidend ist vielmehr die strukturelle Darlegung der methodischen Zusammenhänge und der medizinischen Gleichwertigkeit (BSG Urteil vom 5. November 1997, 6 RKa 1/97, SozR 3-2500 § 106 Nr. 42).
- BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Umstände, die sich ausschließlich auf den Arzt, seine Aus- bzw. Fortbildung oder seine Praxisausstattung beziehen, sind dem grundsätzlich nicht zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 35/94).Entscheidend für das Vorliegen von Praxisbesonderheiten ist, welche Leistungen die zu behandelnde Krankheit erforderlich macht; maßgeblich ist damit die Morbiditätsstruktur der Patienten des betroffenen Arztes (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 35/94 -).
- LSG Hessen, 07.07.2010 - L 4 KA 99/09
Honorarberichtigung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise des …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Die substantiierten Darlegung von Praxisbesonderheiten oder kompensatorischen Einsparungen kann insbesondere wegen des den Prüfgremien zustehenden Ermessensspielraums, aber auch wegen der gesamten Struktur des Verfahrens zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit vertrags(zahn)ärztlicher Leistungserbringung, in zeitlicher Hinsicht nur im Verwaltungsverfahren bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschusses erfolgen und im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden (Urteil des Senats vom 7. Juli 2010, L 4 KA 99/09, Juris, vgl. auch BSG…, Urteil vom 20. September 1988, 6 RKa 22/87, SozR 2200 § 368n Nr. 57). - BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 22/87
Entscheidungsgrundlage - Prüfinstanz - Aussageverweigerung eines Kassenarztes - …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Die substantiierten Darlegung von Praxisbesonderheiten oder kompensatorischen Einsparungen kann insbesondere wegen des den Prüfgremien zustehenden Ermessensspielraums, aber auch wegen der gesamten Struktur des Verfahrens zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit vertrags(zahn)ärztlicher Leistungserbringung, in zeitlicher Hinsicht nur im Verwaltungsverfahren bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschusses erfolgen und im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden (Urteil des Senats vom 7. Juli 2010, L 4 KA 99/09, Juris, vgl. auch BSG, Urteil vom 20. September 1988, 6 RKa 22/87, SozR 2200 § 368n Nr. 57). - BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Eine solche Entkräftung des Anscheinsbeweises kann sich zum einen aus Praxisbesonderheiten und zum anderen aus so genannten kompensierenden Einsparungen ergeben (st.Rspr. BSG, z. B. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S. 319). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R
Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid - …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Vergleichsgruppe im Durchschnitt insgesamt wirtschaftlich handelt (…BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 55 S. 307 f.; SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 Rdnr. 14 f.;… Nr. 3 Rdnr. 14). - BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg - …
Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09
Der Anscheinsbeweis der Unwirtschaftlichkeit wird allerdings entkräftet, wenn der (Zahn)Arzt darlegt - und sich dies als zutreffend erweist -, dass bei ihm besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende Umstände vorliegen, die für die zum Vergleich herangezogenen Ärzte untypisch sind (BSG, SozR 3-2500 § 106 Nr. 54 S. 298 f. m. w. N.). - BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage …
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 7/01 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleich bestimmter Einzelleistungen mit …
- BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 4/90
Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenfeststellung - Krankenversicherung - …
- SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18
Vertragsarztrecht
Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R - LSG Hessen, Beschl. v. 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 -). - SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 127/18
Vertragsarztrecht
Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R - LSG Hessen, Beschl. v. 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 -). - LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urteil vom 16. Juli 2003 - B 6 KA 45/02 R; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2012 - L 4 KA 45/09).
- SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 201/18
Vertragsarztrecht
Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R - LSG Hessen, Beschl. v. 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 -). - SG Marburg, 18.11.2015 - S 12 KA 275/14
Vertragsarztrecht
Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R - LSG Hessen, Beschl. v. 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 -). - SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 228/13
Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - MKG-Chirurg - konservierend …
Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urt. v. 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R - LSG Hessen, Beschl. v. 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 -). - SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 835/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich …
Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az: L 4 KA 45/09. - SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 61/12
Vertragszahnarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Geltendmachung von Ersparnissen …
Rn. 58 Im Übrigen sind Praxisbesonderheiten vom Zahnarzt bereits im Verwaltungsverfahren substantiiert vorzutragen und kann der Vortrag im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 09.01.2012 - L 4 KA 45/09 - juris; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. v. 14.08.2012 - B 6 KA 10/12 B - BeckRS 2012, 72997).
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