Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2018 - L 4 KA 46/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 103 SGB 5, § 95 Abs 9b SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5, § 26 Abs 4 Nr 3 ÄBedarfsplRL, § 32b Abs 5 ÄrzteZV
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen - Antrag einer BAG auf Anstellungsgenehmigung neben einem Antrag auf vertragsärztliche Zulassung - Auswahlentscheidung - Kriterien nach § 26 Abs 4 Nr 3 ÄBedarfsplRL - Abstellen ...
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis einer Berufsausübungsgemeinschaft im Rechtsstreit um eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei Erteilun...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagebefugnis einer Berufsausübungsgemeinschaft im Rechtsstreit um eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei Erteilung der Ausgangsbescheide an einen vertretungsberechtigten Arzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 07.06.2017 - S 2 KA 151/16
- LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2018 - L 4 KA 46/17
- SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 11/19 R
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R
- BSG - B 6 KA 39/18 B (anhängig)
Papierfundstellen
- NZS 2019, 560
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2018 - L 4 KA 46/17
Soweit das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 24/15 R - ausgeführt habe, dass auch dann, wenn eine Anstellungsgenehmigung nicht dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG, sondern der BAG als ganzer zu erteilen sei, dies dem Erfolg einer Klage bereits aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehe, könne dies zwar die Zulässigkeit einer Klage von Dr. B... persönlich begründen, nicht jedoch die der Klage der BAG, die am Verwaltungsverfahren bisher nicht beteiligt gewesen sei.Dies habe das Bundessozialgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 24/15 R - anders beurteilt.
Zu dieser Einschätzung gelangt der Senat aufgrund der Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 4. Mai 2016 (B 6 KA 24/15 R, juris) und der bis dahin anders gelebten Praxis der Zulassungsverfahren.
Rn. 46 Willaschek, Kommentar zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, 2014, § 14a Rn. 17; Schallen, Zulassungsverordnung, 8. Aufl. 2012, § 32b Rn. 63; Bonvie, GesR 2008, 505, 506; Steinhilper in: Halbe/Schirmer, Kooperation im Gesundheitswesen, A 1300, Stand November 2015, Rn. 53; aA Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, 2008, § 32b Rn. 35; zitiert nach BSG, Urteil vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 24/15 R, juris Rn. 13), eine Anstellungsgenehmigung einem zugelassenen Arzt persönlich zu erteilen, auch wenn dieser Mitglied einer BAG war.
- BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2018 - L 4 KA 46/17
Hinsichtlich des Approbationsalters und der Dauer der ärztlichen Tätigkeit sind die Bewerber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts grundsätzlich gleich zu bewerten, sofern die entsprechende Tätigkeit bereits seit fünf Jahren ausgeübt wurde, da ein gewisser Erfahrungsstand und der dadurch erworbene Standard in den meisten ärztlichen Bereichen nach ca. fünf Jahren in vollem Ausmaß erreicht sein dürfte (BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010 - B 6 KA 36/09 R -, juris Rn. 39). - BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R
Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2018 - L 4 KA 46/17
Die Annahme einer Klagebefugnis setzt dabei voraus, dass zumindest die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten besteht (BSG vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 2/06 R, juris Rn. 18 m.w.N.).
- SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19
Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung …
Das Sozialgericht hob mit Urteil vom 21. Juli 2017 - S 16 KA 446/14 - die Honorarrückforderung durch Bescheid vom 3. Mai 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. September 2014 für das Quartal II/08 (25.567,50 EUR) auf und wies im Übrigen die Klage ab; auf die hiergegen erhobene Berufung der dortigen Beklagten - L 4 KA 46/17 - wurde mit Senatsurteil vom 21. März 2021 das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 21. Juli 2017 dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wurde; die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.Dies ist eine Frage der Bestimmtheit nach § 33 Abs. 1 SGB X. Insoweit bestehen keine Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit, denn im streitgegenständlichen Bescheid wird auf Seite 2 bis 4 präzise auf die implausiblen Abrechnungen in den Quartalen I bis III/2008 sowie IV/2008 bis IV/2010 nebst der von der Beigeladenen zu 1) insoweit erlassenen Bescheide und schließlich auf die Überprüfung der Vorwürfe in den zwei sozialgerichtlichen Verfahren (zuletzt vor dem Senat unter den Aktenzeichen L 4 KA 46/17 und L 4 KA 47/17) verwiesen.
Der erkennende Senat hatte dies im Urteil vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 - eingehend zu würdigen und macht sich die folgenden Feststellungen und rechtlichen Bewertungen aus diesem Urteil in der hier zur Entscheidung berufenen Besetzung nach erneuter Prüfung vollumfänglich zu Eigen:.
Der Kläger verkennt ebenso wie im Rahmen der Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 -, dass die Schilderung eines erstaunlichen Zusammentreffens einer schier unglaublichen Patientenmenge, eigener scheinbar unbegrenzter Leistungsfähigkeit und einer besonderen Klientel es gerade nicht plausibler macht, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden.
- LSG Hessen, 22.11.2023 - L 4 KA 51/20 Erst wenn die Kassenärztliche Vereinigung aufgrund der Plausibilitätsprüfung allein oder in Verbindung mit weiteren Feststellungen zu dem Ergebnis kommt, dass die Leistungen fehlerhaft abgerechnet worden sind, führt die Kassenärztliche Vereinigung ein Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch (Senatsurteil vom 24. März 2021, - L 4 KA 46/17).
Für Quartalsprofile, die Behandlungszeiten für Leistungen dokumentieren, die der Arzt in einem Quartal und damit in einem deutlich längeren Zeitraum abgerechnet hat, gilt nichts Anderes (BSG, Beschluss vom 17. August 2011 - B 6 KA 27/11 B - Senatsurteile vom 27. August 2014 - L 4 KA 11/13 - und vom 24. März 2021, - L 4 KA 46/17).
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl. auch Senatsurteil vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17), wonach es dabei um bundeseinheitliche Messgrößen handelt, die der Plausibilitätsprüfung nach Zeitprofilen zugrunde zu legen sind und die für Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen verbindlich sind (Senatsurteil vom 26. November 2014 - L 4 KA 2/11 ;… Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB, 12/15, § 106a SGB V, Rn. 71).
Für eine Überschreitung des Gestaltungsspielraums des Bewertungsausschusses sind nach der Rechtsprechung des Senats in Bezug auf die Prüfzeiten - auch unter Berücksichtigung der in der Literatur geübten Kritik (vgl. Scholl-Eickmann, MedR 2019, 603 f.; Dahm, MedR 2019, 373 ff.; Steinhilper/Dahm, MedR 2018, 269 ff.; Willaschek, ZMGR 2015, 387 ff.) keine hinreichenden Anhaltspunkte ersichtlich (Senatsurteil vom 26. November 2014 - L 4 KA 2/11 ; vgl. ausführlich Senatsurteil vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 unter Hinweis auf BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 Rn. 19, 21; BSG…, Urteil vom 29. Mai 2008, a. a. O.;… BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 86 m. w. N.;… BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 39 Rn. 17;… zur IGES-Studie vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2. Januar 2018 - L 11 KA 39/17 B ER - juris Rdnr. 68) und bestand auch keine Veranlassung zu einer Nachbesserung der Regelungen zu den Prüfzeiten (Senatsurteile vom 26. November 2014 - L 4 KA 2/11 - und vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17).
- LSG Hessen, 13.09.2023 - L 4 KA 21/21 Das Sozialgericht hob mit Urteil vom 21. Juli 2017 - S 16 KA 446/14 - die Honorarrückforderung durch Bescheid vom 3. Mai 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. September 2014 für das Quartal II/08 (25.567,50 EUR) auf und wies im Übrigen die Klage ab; auf die hiergegen erhobene Berufung der dortigen Beklagten - L 4 KA 46/17 - wurde mit Senatsurteil vom 21. März 2021 das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 21. Juli 2017 dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wurde; die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
Dies ist eine Frage der Bestimmtheit nach § 33 Abs. 1 SGB X. Insoweit bestehen keine Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit, denn im streitgegenständlichen Bescheid wird auf Seite 2 bis 4 präzise auf die implausiblen Abrechnungen in den Quartalen I bis III/2008 sowie IV/2008 bis IV/2010 nebst der von der Beigeladenen zu 1) insoweit erlassenen Bescheide und schließlich auf die Überprüfung der Vorwürfe in den zwei sozialgerichtlichen Verfahren (zuletzt vor dem Senat unter den Aktenzeichen L 4 KA 46/17 und L 4 KA 47/17 ) verwiesen.
Der erkennende Senat hatte dies im Urteil vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 - eingehend zu würdigen und macht sich die folgenden Feststellungen und rechtlichen Bewertungen aus diesem Urteil in der hier zur Entscheidung berufenen Besetzung nach erneuter Prüfung vollumfänglich zu Eigen:.
Der Kläger verkennt ebenso wie im Rahmen der Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 -, dass die Schilderung eines erstaunlichen Zusammentreffens einer schier unglaublichen Patientenmenge, eigener scheinbar unbegrenzter Leistungsfähigkeit und einer besonderen Klientel es gerade nicht plausibler macht, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden.
- SG Landshut, 05.11.2025 - S 15 U 5018/24
Arbeitnehmerähnliche, Versicherungsschutz, Abhängiges Beschäftigungsverhältnis, …
Erst wenn die Kassenärztliche Vereinigung aufgrund der Plausibilitätsprüfung allein oder in Verbindung mit weiteren Feststellungen zu dem Ergebnis kommt, dass die Leistungen fehlerhaft abgerechnet worden sind, führt die Kassenärztliche Vereinigung ein Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch (Senatsurteil vom 24. März 2021, - L 4 KA 46/17).Für Quartalsprofile, die Behandlungszeiten für Leistungen dokumentieren, die der Arzt in einem Quartal und damit in einem deutlich längeren Zeitraum abgerechnet hat, gilt nichts Anderes (BSG, Beschluss vom 17. August 2011 - B 6 KA 27/11 B - Senatsurteile vom 27. August 2014 - L 4 KA 11/13 - und vom 24. März 2021, - L 4 KA 46/17).
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl. auch Senatsurteil vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17), wonach es dabei um bundeseinheitliche Messgrößen handelt, die der Plausibilitätsprüfung nach Zeitprofilen zugrunde zu legen sind und die für Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen verbindlich sind (Senatsurteil vom 26. November 2014 - L 4 KA 2/11;… Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB, 12/15, § 106a SGB V, Rn. 71).
Für eine Überschreitung des Gestaltungsspielraums des Bewertungsausschusses sind nach der Rechtsprechung des Senats in Bezug auf die Prüfzeiten - auch unter Berücksichtigung der in der Literatur geübten Kritik (vgl. Scholl-Eickmann, MedR 2019, 603 f.; Dahm, MedR 2019, 373 ff.; Steinhilper/Dahm, MedR 2018, 269 ff.; Willaschek, ZMGR 2015, 387 ff.) keine hinreichenden Anhaltspunkte ersichtlich (Senatsurteil vom 26. November 2014 - L 4 KA 2/11; vgl. ausführlich Senatsurteil vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 unter Hinweis auf BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 Rn. 19, 21; BSG…, Urteil vom 29. Mai 2008, a. a. O.;… BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 86 m. w. N.;… BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 39 Rn. 17;… zur IGES-Studie vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2. Januar 2018 - L 11 KA 39/17 B ER - juris Rdnr. 68) und bestand auch keine Veranlassung zu einer Nachbesserung der Regelungen zu den Prüfzeiten (Senatsurteile vom 26. November 2014 - L 4 KA 2/11 - und vom 24. März 2021 - L 4 KA 46/17).
- LSG Hessen, 22.03.2023 - L 4 KA 47/17 Eine Honorarrückforderung aufgrund einer Plausibilitätsprüfung für die Quartale I/2008 - III/2008 war Gegenstand des Berufungsverfahrens L 4 KA 46/17 (Urteil vom 24. März 2021).
Zur Begründung erläuterte sie das Verfahren der Plausibilitätsprüfung und wies auf das Parallelverwaltungsverfahren im Hinblick auf die Berufsausübungsgemeinschaft des Klägers und Herrn C. (zugehöriges Gerichtsverfahren S 16 KA 447/14 bzw. L 4 KA 46/17) hin und erläuterte Details zum dortigen Verfahren.
Der Kläger verkennt ebenso wie im Rahmen der Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 24. März 2021 - L 4 KA 46/17 -, dass die Schilderung eines erstaunlichen Zusammentreffens einer schier unglaublichen Patientenmenge, eigener scheinbar unbegrenzter Leistungsfähigkeit und einer besonderen Klientel es gerade nicht plausibler macht, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden.
- BSG, 11.12.2024 - B 6 KA 8/24 B
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung …
Rn. 3 Die Beigeladene zu 1. setzte nach einer Plausibilitätsprüfung in Bezug auf die Einzelpraxis des Klägers mit bestandskräftigem Bescheid vom 3.5.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3.9.2014 für die Quartale 1/2008 bis 3/2008 eine Honorarrückforderung in Höhe von 70 813, 85 Euro fest (zuletzt LSG-Urteil vom 21.3.2021 - L 4 KA 46/17). - SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 119/18
Vertragsarztrecht
SG Marburg, Urteil v. 21.07.2017 - S 16 KA 446/14 - hob die Honorarrückforderung für das Quartal II/08 (25.567,50 ?) auf und wies im Übrigen die Klage ab (Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 46/17). - SG Marburg, 21.05.2021 - S 12 KA 315/19 SG Marburg, Urteil v. 21.07.2017 - S 16 KA 446/14 - hob die Honorarrückforderung für das Quartal II/08 (25.567,50 ?) auf und wies im Übrigen die Klage ab (Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 46/17).
- SG Marburg, 21.05.2021 - S 12 KA 314/19
Vertragsarztrecht
SG Marburg, Urteil v. 21.07.2017 - S 16 KA 446/14 - hob die Honorarrückforderung für das Quartal II/08 (25.567,50 ?) auf und wies im Übrigen die Klage ab (Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 46/17).
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