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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17168
LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06 (https://dejure.org/2011,17168)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.03.2011 - L 4 P 17/06 (https://dejure.org/2011,17168)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. März 2011 - L 4 P 17/06 (https://dejure.org/2011,17168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 SGB 11, § 82 Abs 1 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 1 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 2 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 3 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber Heimbewohnern - Rechtsstreit - Bewohner und zuständiger Sozialhilfeträger - keine Beteiligten - keine notwendige Beiladung - zulässige Klageart - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Das Vergütungsrecht für Pflegeeinrichtungen ist seit Einführung des SGB XI durch das PflegeVG maßgeblich von der Erwartung bestimmt, durch eine Wettbewerbsorientierung Anreize für möglichst kostengünstige Leistungen setzen zu können (vgl. BSG, Urteil v. 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - BSGE 102, 227 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1).

    Das BSG sieht deshalb eine Vergütung für stationäre Pflegeleistungen erst dann als leistungsgerecht an, wenn sie die Gestehungskosten unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos und eines etwaigen zusätzlichen persönlichen Arbeitseinsatzes sowie einer angemessenen Verzinsung ihres Eigenkapitals deckt (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

    Zudem werden die Pflegesatzverhandlungen jeweils mit den einzelnen Pflegeheimen geführt, so dass diese unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Besonderheiten - insbesondere unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals (vgl. unten d sowie BSG v. 29. Januar 2009, a.a.O.) - auszuhandeln sind.

    Rn. 54 Aus diesen Gründen ist der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 29. Januar 2009, a.a.O.) zu folgen, das eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zur Festsetzung einer leistungsgerechten Vergütung für erforderlich hält, diese aber nur bei den Verhandlungen über Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Hinsichtlich der Erbbauzinsen werde auf das Urteil des BSG vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R) verwiesen.

    Darin liegt auch der Unterschied zu der Entscheidung des BSG vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R), nach der bei der Anmietung eines Gebäudes auch die in den Mietkosten enthaltenen Kosten für das reine Grundstück auf die Heimbewohner umgelegt werden können.

    Rn. 45 Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Pflegeeinrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, ihre Leistungen unterhalb ihrer "Gestehungskosten" anzubieten und zu erbringen (…vgl. Wigge in Wannagat, a.a.O., § 82 RdNr. 19) und dass allen Einrichtungen gleichermaßen ein kostendeckender Betrieb und die Erzielung von Gewinnen möglich sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 24. Juli 2003, a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BSG vom 24. Juli 2003 (a.a.O.), da dort offen gelassen wurde, wie hinsichtlich der ausdrücklich von der Refinanzierung ausgeschlossenen Kosten für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken zu entscheiden wäre.

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Zutreffende Klageart ist die Anfechtungs- und Leistungsklage iS von § 54 Abs. 4 SGG (vgl BSG vom 6.9.2007 - B 3 P 3/07 R = BSGE 99, 57 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 4).

    Zutreffende Klageart ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne von § 54 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil v. 6. September 2007, B 3 P 3/07 R).

    Zwar entfaltet der nach Landesrecht ergangene Förderbescheid keine Bindungswirkung für die auf bundesrechtlicher Grundlage zu erteilende Zustimmung zur Umlage ungedeckter Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 SGB XI (vgl. BSG, Urt. v. 6. September 2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit - gesonderte Berechnung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Bei einem Rechtsstreit über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB 11 sind die pflegebedürftigen Heimbewohner und der zuständige Sozialhilfeträger weder Beteiligte iS von § 12 SGB 10 noch sind sie im gerichtlichen Verfahren nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

    Das Gleiche gilt für kalkulatorische Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

    Insoweit bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des § 82 Abs. 3 S 1 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB 11. Die damit einhergehende Ungleichbehandlung mit Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, ist hinreichend sachlich begründet (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 ).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Bei einem Rechtsstreit über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB 11 sind die pflegebedürftigen Heimbewohner und der zuständige Sozialhilfeträger weder Beteiligte iS von § 12 SGB 10 noch sind sie im gerichtlichen Verfahren nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

    Das Gleiche gilt für kalkulatorische Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

    Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ist vielmehr im Rahmen der leistungsgerechten Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen und des angemessenen Entgelts für Unterkunft und Verpflegung nach § 82 Abs. 1 S 1 Nr. 1 und 2 SGB 11 zu berücksichtigen (vgl LSG Halle vom 16.3.2011 - L 4 P 12/07 ).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht hat die Klägerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) verwiesen und gemeint, das Abstellen auf steuerrechtliche Grundsätze sei nach der Rechtsprechung des BSG vom 23. März 2006 (B 3 P 2/05 R) jedenfalls nicht willkürlich.
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R

    Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
    Zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht hat die Klägerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) verwiesen und gemeint, das Abstellen auf steuerrechtliche Grundsätze sei nach der Rechtsprechung des BSG vom 23. März 2006 (B 3 P 2/05 R) jedenfalls nicht willkürlich.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …

    Bei einem Rechtsstreit über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB 11 sind die pflegebedürftigen Heimbewohner und der zuständige Sozialhilfeträger weder Beteiligte iS von § 12 SGB 10 noch sind sie im gerichtlichen Verfahren nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

    Das Gleiche gilt für kalkulatorische Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung (vgl auch LSG Halle vom 11.5.2010 - L 4 P 1/07 sowie vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

    Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ist vielmehr im Rahmen der leistungsgerechten Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen und des angemessenen Entgelts für Unterkunft und Verpflegung nach § 82 Abs. 1 S 1 Nr. 1 und 2 SGB 11 zu berücksichtigen (vgl LSG Halle vom 16.3.2011 - L 4 P 17/06 ).

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