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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,122882
LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09 (https://dejure.org/2010,122882)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.2010 - L 4 R 1764/09 (https://dejure.org/2010,122882)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - L 4 R 1764/09 (https://dejure.org/2010,122882)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Nachdem auch das BSG in ständiger Rechtsprechung ein "konkretes" Verhalten des Berechtigten, das Recht nicht auszuüben, verlangt (SozR 3-2400 § 25 Nr. 6), kann dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2006 (…L 3 R 3/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 38) nicht gefolgt werden, sollte darin ein bloßes Unterlassen als Verwirkungstatbestand für ausreichend gehalten werden.

    Selbst wenn dieses Verhalten gegenüber der Versicherten oder gegenüber der Beklagten - in dem Beitragsrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagter kommt es allerdings nur auf das Verhalten gegenüber der Beklagten an (…BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 133; BSG, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6) - pflichtwidrig gewesen sein sollte, so handelt es sich doch durchgängig um ein Nichtstun, nicht aber um ein aktives Verhalten, das auf der Gegenseite einen Vertrauenstatbestand hätte hervorrufen können.

    So hat das BSG (SozR 3-2400 § 25 Nr. 6) gerade für das Beitragsrechtsverhältnis zwischen dem Rentenversicherungsträger oder der Einzugsstelle und dem Arbeitgeber bzw. Beschäftigungsgeber als Beitragsschuldner entschieden, dass nur eine Pflichtverletzung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger genügt, während ein Verhalten gegenüber dem Beschäftigten als Versichertem für die Frage des Rechtsmissbrauchs der Einrede der Verjährung gegenüber Beitragsansprüchen unerheblich ist, weil es für eine Berücksichtigung dieser internen Verpflichtungen im Beitragsverhältnis keine Rechtsgrundlage gibt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Da beide Verjährungsfristen abgelaufen sind, kann hier auch offen bleiben, ob dem Kläger wegen der Nichtdurchführung der Nachversicherung ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist, wie es unter Umständen zur Bejahung eines vorsätzlichen Verhaltens ausreichen würde (vgl. das von der Beklagten genannte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2003, L 3 R 3/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 31, 32; zum Organisationsverschulden in der Besoldungsstelle des Klägers konkret LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16. November 2007, L 4 R 2218/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 23).

    Nachdem auch das BSG in ständiger Rechtsprechung ein "konkretes" Verhalten des Berechtigten, das Recht nicht auszuüben, verlangt (…SozR 3-2400 § 25 Nr. 6), kann dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2006 (L 3 R 3/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 38) nicht gefolgt werden, sollte darin ein bloßes Unterlassen als Verwirkungstatbestand für ausreichend gehalten werden.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m.w.N.;… SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6; SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m.w.N.;… SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6;… SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6;… SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Selbst wenn bei dieser Frage doch eine Pflichtverletzung gegenüber dem nachzuversichernden Beschäftigten ausreichen würde, um die Verjährungseinrede als treuwidrig erscheinen zu lassen (so das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2007, L 13 R 117/05, veröffentlicht in Juris Rn. 42), so läge eine solche hier nicht vor.
  • BSG, 09.07.1997 - 3 BS 3/96

    Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Die unterbliebene Entscheidung über die Gerichtskosten erster Instanz kann durch den Senat nachgeholt werden (vgl. BSG SozR 3-1500 § 140 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - L 4 R 2218/05

    Verjährung von Beitragsforderungen, 30-jährige Verjährungsfrist, vorsätzliche …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Da beide Verjährungsfristen abgelaufen sind, kann hier auch offen bleiben, ob dem Kläger wegen der Nichtdurchführung der Nachversicherung ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist, wie es unter Umständen zur Bejahung eines vorsätzlichen Verhaltens ausreichen würde (…vgl. das von der Beklagten genannte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2003, L 3 R 3/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 31, 32; zum Organisationsverschulden in der Besoldungsstelle des Klägers konkret LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2007, L 4 R 2218/05, veröffentlicht in Juris, Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - L 4 KR 1913/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Vielmehr muss ein Handeln des Berechtigten hinzukommen, das bei dem Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. zu allem LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Februar 2008 - L 4 KR 1913/06 -, nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 14 ZB 06.3282
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Eine Nachversicherung zu unterlassen kann einen Verstoß gegen die (fortwirkende) beamtenrechtliche Fürsorgepflicht darstellen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Februar 2007, 14 ZB 06.3282, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der …

    Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt dem Gläubiger sein Beitragsanspruch mit der Folge unbekannt, dass er zulasten der Versichertengemeinschaft von der Geltendmachung seines Anspruchs sowie von sonstigen verjährungshemmenden Handlungen abgehalten wird (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2006 - L 3 R 3/05 - Juris RdNr 38; im Ergebnis ebenso, jedoch - zumindest auch - auf das beamtenrechtliche Fürsorgeverhältnis abstellend LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2007 - L 13 R 117/05 - Juris RdNr 42 f; aA die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.1.2010 - L 4 R 1764/09 - sowie vom 13.4.2011 - L 5 R 1663/10 - und des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.10.2010 - L 18 R 247/09 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenfalls aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2010 - L 8 R 181/09 - Juris RdNr 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
    Gegen das vom Kläger angeführte Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.3.2009, a. a. O.) sei Berufung (Berufungsverfahren L 4 R 1764/09) eingelegt worden.

    Mit Beschluss vom 15.7.2009 wurde im Hinblick auf das Berufungsverfahren L 4 R 1764/09 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Am 15.3.2010 hat der Kläger das Verfahren nach Ergehen des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 22.1.2010 (-L 4 R 1764/09-) wieder angerufen; das LSG Baden-Württemberg habe seine Rechtsauffassung bestätigt.

    Der 4. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinem den (Haupt-)Beteiligten bekannten Urteil vom 22.1.2010 (- L 4 R 1764/09 -) zu den auch hier maßgeblichen Fragen Folgendes ausgeführt:.

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