Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 31.05.1996 - L 4 S 5/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 4 B 8/99
Sonstige Angelegenheiten
Das nach § 3 Abs. 3 Buchst. b ZSEG eingeräumte billige Ermessen wird nämlich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates (siehe die oben genannten Beschlüsse sowie die vom 07.11.1996, L 4 S 5/96, und 06.10.1998, L 4 B 7/98) dahingehend ausgeübt, daß die Differenz zwischen der nach § 3 Abs. 2 ZSEG zu gewährenden Grundentschädigung und dem Entgelt, das der Dolmetscher für eine entsprechende Leistung in der privaten Wirtschaft oder in sonstigen Bereichen außerhalb der Rechtspflege erzielt hätte, auf ein für ihn annehmbares Maß zu reduzieren ist (…vgl. dazu auch Meyer/Höver/Bach aaO § 3 Rn. 45.7).
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