Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen, 01.08.2001 - L 4 SF 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sachverständigenentschädigung - Diktat und Korrektur eines Gutachtens - Anfertigung digitaler Bilddokumente - reformatio in peius
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 2 Satz 1 ZSEG; § 8 Abs. 1 Nr. 2 ZSEG; § 16 Abs. 1 Satz 1 ZSEG
Entschädigung eines Sachverständigen für Diktat und Korrektur nach Zeitaufwand; Geltung des Verbots der reformatio in peius bei richterlicher Festsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entschädigung eines Sachverständigen für Diktat und Korrektur nach Zeitaufwand; Geltung des Verbots der reformatio in peius bei richterlicher Festsetzung
Papierfundstellen
- NZS 2002, 224 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung …
Rn. 54 Für den Arbeitsschritt "Diktat und Korrektur" eines Gutachtens ist nach der ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006 - L 10 SF 9/05 -, vom 17. August 2004 - L 2 SF 4/04 - und vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -) und auch anderer Landessozialgerichte (Thüringer LSG, Beschluss vom 18. November 2020 - L 1 JVEG 998/19 - juris RdNr. 23; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - L 12 SF 40/17 - juris RdNr. 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - L 4 B 7/04 - juris RdNr. 27; Hessisches LSG, Beschluss vom 11. April 2005 - L 2/9 SF 82/04 - juris RdNr. 16) im Regelfall, also ohne ausnahmsweise eine abweichende Bemessung des Zeitaufwandes rechtfertigende besondere Gründe, ein erforderlicher Zeitaufwand von einer Stunde für circa bis zu sechs Seiten eines Gutachtens anzusetzen, wobei auch insoweit zur sachgerechten Berücksichtigung der individuell unterschiedlichen Schriftbilder und Seitenränder eine vorherige Umrechnung auf eine Normseite mit 1.800 Anschlägen erforderlich ist. - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2021 - L 7 KO 3/20
Richterliche Festsetzung der Vergütung für ein Sachverständigengutachten; Für die …
Rn. 44 Für den vierten Arbeitsschritt "Diktat und Korrektur" eines Gutachtens ist nach der ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006 - L 10 SF 9/05 -, vom 17. August 2004 - L 2 SF 4/04 - und vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -) und auch anderer Landessozialgerichte (Thüringer LSG, Beschluss vom 18. November 2020 - L 1 JVEG 998/19 - juris RdNr. 23; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - L 12 SF 40/17 - juris RdNr. 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - L 4 B 7/04 - juris RdNr. 27; Hessisches LSG, Beschluss vom 11. April 2005 - L 2/9 SF 82/04 - juris RdNr. 16) im Regelfall, also ohne ausnahmsweise eine abweichende Bemessung des Zeitaufwandes rechtfertigende besondere Gründe, ein erforderlicher Zeitaufwand von einer Stunde für circa bis zu sechs Seiten eines Gutachtens anzusetzen, wobei auch insoweit zur sachgerechten Berücksichtigung der individuell unterschiedlichen Schriftbilder und Seitenrändern eine vorherige Umrechnung auf eine Normseite mit 1.800 Anschlägen erforderlich ist. - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2002 - L 4 SF 6/01
Bemessung des Stundensatzes für einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen …
Ein Anlass zur Überprüfung, ob die von dem Sachverständigen berechnete Zeit auch erforderlich war, kann aber dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (vgl auch Beschluss des Senats vom 1. August 2001 -- L 4 SF 3/01 = NZS 2002, 224). - SG Karlsruhe, 23.02.2016 - S 1 SF 568/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …
Nachdem überdies die Erinnerung kein Rechtsbehelf ist und die gerichtliche Festsetzung der Entschädigung gem. § 4 Abs. 1 JVEG keine Überprüfung der von dem Kostenbeamten vorgenommenen Berechnung darstellt (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, § 4 JVEG, Rand-Nr. 10), sondern eine davon unabhängige erstmalige Festsetzung der Vergütung, gilt auch das Verschlechterungsverbot (sog. "reformatio in peius") bei der erstmaligen richterlichen Festsetzung nicht (vgl. u.a. Thür. LSG vom 11.11.2015 - L 6 JVEG 1270/15 - m.w.N.; Bay. LSG vom 06.02.2014 - L 15 SF 13/14 - ; LSG Niedersachsen, NZS 2002, 224 sowie Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O., § 4 Rand-Nr. 3;… Hartmann, a.a.O., § 4 JVEG, Rand-Nr. 10 und Gies in Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 4 JVEG, Rand-Nr. 8). - SG Dresden, 16.05.2007 - S 24 RA 1320/02
Antrag des Sachverständigen auf Vergütung, Zulässigkeit der Ergänzung nach …
L 4 SF 3/01).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".