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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69125
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10 (https://dejure.org/2011,69125)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.2011 - L 4 U 685/10 (https://dejure.org/2011,69125)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 2011 - L 4 U 685/10 (https://dejure.org/2011,69125)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gefälligkeitsleistung und Nachbarschaftshilfe: Besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz? ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06

    Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Rn. 17 Die Beklagte hat die angefochtenen Bescheide unter Hinweis auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) NRW (Urteil vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -) und des Bayerischen LSG (Urteil vom 5.12.2006 - L 17 U 166/04 -) für rechtmäßig gehalten.

    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergleiche BSG, Urteil vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - mit weiteren Nachweisen); Urteile des erkennenden Senats vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, vom 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Seine Tätigkeit habe auf einer Sonderbeziehung, nämlich einem Freundschaftsverhältnis, zumindest einem Bekanntschaftsverhältnis, beruht (Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 12.7.2006 - L 4 U 49/05).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergleiche BSG, Urteil vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - mit weiteren Nachweisen); Urteile des erkennenden Senats vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, vom 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Nach der Rechtsprechung besteht keine feste Stundengrenze für die Beurteilung einer Versicherungspflicht bei Gefälligkeitsdiensten (vergleiche Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.5. 2008 - L 2 U 28/08 -).
  • LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall im Zuge …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Rn. 17 Die Beklagte hat die angefochtenen Bescheide unter Hinweis auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) NRW (Urteil vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -) und des Bayerischen LSG (Urteil vom 5.12.2006 - L 17 U 166/04 -) für rechtmäßig gehalten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 369/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - privater Helfer - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Dabei können im Rahmen eines engsten verwandtschaftlichen bzw. freundschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses auch Tätigkeiten von erheblichem Umfang und größerer Zeitdauer diesem Gemeinschaftsverhältnis ihr Gepräge geben (vergleiche Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.1.2009 - L 31 U 369/08 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2010 - 4 U 140/09

    Haftung des Zwangsverwalters für die doppelte Vereinnahmung der Mehrwertsteuer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10
    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergleiche BSG, Urteil vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - mit weiteren Nachweisen); Urteile des erkennenden Senats vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, vom 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).
  • SG Detmold, 16.02.2015 - S 1 U 18/13

    Einordnung einer durch das Führen eines Pferdes im Rahmen einer Gefälligkeit …

    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer z.B. als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - m.w.N.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.09.2011 - L 4 U 685/10 - vom 28.02.2011 - L 4 U 484/10 -, vom 03.09.2010 - L 4 U 140/09 - und vom 02.03.2007 - L 4 U 47/06 -).

    Nicht arbeitnehmerähnlich sind auf Kameradschaft und Gegenseitigkeit beruhende kleinere Handreichungen (vgl. zum Vorstehenden: LSG NRW, Urteil vom 30.09.2011 - L 4 U 685/10 -).

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