Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung von Behinderungen - Zulässigkeit der Klage - Rechtsschutzbedürfnis
Verfahrensgang
- SG Mainz, 20.11.1990 - S 6 Vs 23/87
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende …
Einige (instanzgerichtliche) Entscheidungen haben ein besonderes Interesse für den Fall verneint, dass der Antragsteller aufgrund der vor die Antragstellung zurückreichenden schwerbehindertenrechtlichen Feststellung Steuervergünstigungen wahrnehmen (LSG für das Saarland Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - SG Dortmund Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03 - aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.5.1992 - L 4 Vs 3/91 -) oder rückwirkend Kindergeld beanspruchen wollte (SG Dresden Gerichtsbescheid vom 9.12.2004 - S 7 SB 340/02 -). - LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 6 SB 5814/04 Regelmäßig fehlt es deshalb bei Klagen auf rückwirkende Feststellung eines GdB an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, so dass die Klage unzulässig ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.1992 - L 4 VS 3/91).
Ob etwas anderes dann gilt, wenn substantiiert vorgebracht oder gegebenenfalls belegt wird, dass die Feststellung etwa aus steuerlichen Gründen noch sinnvoll ist, etwa weil durch die Finanzverwaltung ein Vorbehalt in den entsprechenden Steuerbescheid für den vergangenen Veranlagungszeitraum aufgenommen worden ist (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.1992 - L 4 VS 3/91), oder ob das besondere Interesse an der rückwirkenden Feststellung auch in diesem Fall zu verneinen ist (so LSG für das Saarland, Urteil vom 05.11.2002 - L 5 B 12/01 SB) ist vom BSG noch nicht abschließend entschieden.
- LSG Hessen, 22.10.2008 - L 4 SB 33/07
Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung der gesundheitlichen …
Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist hingegen von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2001, Az.: L 5 SB 1220/98, zit. nach juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992; Az.: L 4 Vs 3/91, Leitsatz, zit. nach juris). - LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98 Zu berücksichtigen ist nach Auffassung des Senats dabei, dass die von der Versorgungsverwaltung vorzunehmenden Statusentscheidungen nach § 4 SchwbG ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mit Wirkung für die Zukunft zu treffen sind; sie können sich nur in der Zukunft auf die Gestaltung verschiedener Rechtsverhältnisse auswirken (vgl. dazu auch BSG…, Urteil vom 29. Mai 1991 a. a. O. ...) Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist daher von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992 L 4 Vs 3/91 ...).
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