Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Betriebsprüfungen
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1 SGB 4, § 7 Abs 7a SGB 4
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Golflehrer mit einem vom Verband der Berufsgolfer anerkannten Status - Auftragsverhältnis - Dienstleistungsvertrag über eine freiberufliche Zusammenarbeit zur Erteilung von Golfunterricht - abhängige Beschäftigung - ...
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB IV § 7 Abs. 7a
Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines Golflehrers, der auch für das Mannschaftstraining zuständig ist. - rechtsportal.de
SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB IV § 7 Abs. 7a
Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Golflehrers mit PGA-Status auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Keine Eingliederung in den Betrieb und keine Weisungsgebundenheit ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Golflehrers
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 21.04.2022 - S 17 BA 2239/19
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R -, in juris).Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der (der jeweiligen Tätigkeit zugrunde liegenden) Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder zum Typus der selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 14.03.2018 a.a.O., Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris).
- BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vergleiche zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - und Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht (BVerfG) [Kammer], Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, alle in juris). - BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R
Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vergleiche zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - und Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht (BVerfG) [Kammer], Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, alle in juris).
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der (der jeweiligen Tätigkeit zugrunde liegenden) Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder zum Typus der selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 14.03.2018 a.a.O., Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris). - BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris). - BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vergleiche zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - und Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht (BVerfG) [Kammer], Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, alle in juris). - BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R
Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalles als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R -, in juris). - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R -, in juris). - BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R -, in juris). - BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, wird das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung nicht wesentlich bestimmen (BSG, Beschluss vom 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B -, in juris). - BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Ärztin - zweite Leichenbeschauerin - …
Der Widerspruchsbescheid als letzte behördliche Entscheidung war aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen, so dass - zumal die Tätigkeit vor und nach dem 01.04.2022 stattfindet - die neue Rechtslage zu berücksichtigen war (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 -, in juris). - SG Ulm, 18.09.2025 - S 13 BA 2730/23
Sozialversicherungspflicht - Honorararzt in einem MVZ - abhängige Beschäftigung - …
Rn. 40 Hat die Tätigkeit - wie vorliegend - vor und nach dem 01.04.2022 stattgefunden, wird zum Teil nur die Neufassung des § 7a SGB IV angewendet ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 -, Rn. 58 , juris; SG Landshut, Urteil vom 03.03.2023 - S 1 BA 25/22 -, juris; SG Ulm, Urteil vom 16.10.2024 - S 10 BA 462/24 -, nicht veröffentlicht, Berufung anhängig), nach anderer Auffassung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Geltungszeitraumprinzip bereits ergangene Entscheidungen nicht korrigiert werden (u.a. LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13.01.2023 - L 1 BA 67/19 -, Rn. 50 - Revision anhängig beim BSG unter - B 12 BA 2/23 R -) oder nur die Alt-Fassung Anwendung finden (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2023 - L 8 BA 9/22 -, juris m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 07.05.2025 - L 2 BA 3436/21
Statusfeststellungsverfahren - Anwendung des § 7a SGB 4 in der bis 31.3.2022 …
Rn. 62 Die zum 01.04.2022 in Kraft getretene Neufassung des § 7a SGB IV (kurz: nF [neue Fassung]), auf dessen Grundlage nunmehr auch über den Erwerbsstatus als Element einer möglichen Versicherungspflicht entschieden werden kann, findet auf hiesige Fallgestaltungen (noch nicht bestands-/rechtskräftiger, vor dem 01.04.2022 erlassener Bescheid bei über den 01.04.2022 hinaus ausgeübter Tätigkeit) nach Auffassung des Senats keine Anwendung (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 -, Rn. 58 ; und auch für den Fall, dass Widerspruchsbescheid erst nach dem 01.04.2022 erlassen wird: LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24 -, Rn. 26 ). - SG Ulm, 20.06.2024 - S 13 BA 2280/22
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …
Rn. 26 Hat die Tätigkeit - wie vorliegend - vor und nach dem 01.04.2022 stattgefunden, wird zum Teil nur die Neufassung des § 7a SGB IV angewendet ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 -, Rn. 58 , juris; Sozialgericht Landshut, Urteil vom 03.03.2023 - S 1 BA 25/22 -, juris), nach anderer Auffassung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Geltungszeitraumprinzip bereits ergangene Entscheidungen nicht korrigiert werden (u.a. LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13.01.2023 - L 1 BA 67/19 -, Rn. 50 - Revision anhängig unter B 12 BA 2/23 R). - LSG Baden-Württemberg, 19.11.2024 - L 9 BA 1572/23 Die zum 01.04.2022 in Kraft getretene Neufassung des § 7a SGB IV findet auf das vorliegende Verfahren, in dem die streitige Tätigkeit bereits vor dem 01.04.2022 ausgeübt und die angefochtenen Bescheide vor dem 01.04.2022 erlassen wurden, auch wenn die Tätigkeit nach dem 01.04.2022 weiterhin ausgeübt wird, noch keine Anwendung (vgl. zum Geltungszeitraumprinzip allgemein BSG…, Urteil vom 19.10.2026 - B 14 AS 53/15 R -, juris Rn. 15; zum intertemporalen Recht BSG…, Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B-, juris Rn. 9; str., wie hier: LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 -, juris Rn. 41; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13.01.2023 - L 1 BA 67/19 -, juris Rn. 55 m. w. N., Revision anhängig unter B 12 BA 2/23 R - zur Rechtsfrage: Welche Konsequenzen hat die Neufassung des § 7a SGB IV auf noch nicht bestandskräftige Statusfeststellungsbescheide des Rentenversicherungsträgers nach § 7a SGB IV aF bei fortlaufend ausgeübter Tätigkeit?; Hessisches LSG…, Urteil vom 14.12.2023 - L 8 BA 9/22 -, juris Rn. 22; a.A.: Anwendbarkeit nur der Neuregelung vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 -, juris Rn. 58; a.A.: Anwendbarkeit der Altregelung bis 31.03.2022 und Anwendbarkeit der Neuregelung ab 01.04.2022 SG Ulm…, Urteil vom 20.06.2024 - S 13 BA 2280/22 -, juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".