Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24042
LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18 (https://dejure.org/2020,24042)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18 (https://dejure.org/2020,24042)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - L 5 BA 2357/18 (https://dejure.org/2020,24042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Der Wille der Beteiligten stellt lediglich ein Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dar, das im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R und B 12 KR 23/13 R, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R -, alle in juris).

    Auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung ist sodann das Rechtsverhältnis - wertend - dem Typus der Beschäftigung oder dem einer selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen, wobei zu berücksichtigen ist, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R - alle in juris).

    Hingegen ist die Tätigkeit noch Teil der dienenden Teilhabe, wenn sich beispielsweise Arbeitsort und/oder Arbeitszeit bereits aus "der Natur der Tätigkeit" ergeben, also aus den mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit verbundenen Notwendigkeiten (BSG, Urteil v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, in juris, dort Rn. 29 ff.).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Der Wille der Beteiligten stellt lediglich ein Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dar, das im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R und B 12 KR 23/13 R, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R -, alle in juris).

    Auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung ist sodann das Rechtsverhältnis - wertend - dem Typus der Beschäftigung oder dem einer selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen, wobei zu berücksichtigen ist, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R - alle in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Der Wille der Beteiligten stellt lediglich ein Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dar, das im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R und B 12 KR 23/13 R, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R -, alle in juris).

    Auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung ist sodann das Rechtsverhältnis - wertend - dem Typus der Beschäftigung oder dem einer selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen, wobei zu berücksichtigen ist, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R - alle in juris).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R und B 12 KR 23/13 R, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R -, alle in juris).

    Auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung ist sodann das Rechtsverhältnis - wertend - dem Typus der Beschäftigung oder dem einer selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen, wobei zu berücksichtigen ist, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R - alle in juris).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urteile vom 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

    Maßgebendes Kriterium für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel mithin ungewiss ist und diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Hierbei ist wiederrum einzig auf die einzelnen Arbeitseinsätze abzustellen (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R -, in juris, dort Rn. 26).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Obschon die Tätigkeit als Lkw-Fahrer sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil des erkennenden Senats vom 05.04.2006 - L 5 KR 5313/04 -, alle in juris) als auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - L 5 R 5/06 - Bayerisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 KR 293/05 -, alle in juris) ausgeübt werden kann, ist für die Statusabgrenzung daher sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des BSG maßgebend, ob ein eigenes Fahrzeug genutzt wird (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - beide in juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Obschon die Tätigkeit als Lkw-Fahrer sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil des erkennenden Senats vom 05.04.2006 - L 5 KR 5313/04 -, alle in juris) als auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - L 5 R 5/06 - Bayerisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 KR 293/05 -, alle in juris) ausgeübt werden kann, ist für die Statusabgrenzung daher sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des BSG maßgebend, ob ein eigenes Fahrzeug genutzt wird (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - beide in juris).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Obschon die Tätigkeit als Lkw-Fahrer sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil des erkennenden Senats vom 05.04.2006 - L 5 KR 5313/04 -, alle in juris) als auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - L 5 R 5/06 - Bayerisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 KR 293/05 -, alle in juris) ausgeübt werden kann, ist für die Statusabgrenzung daher sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des BSG maßgebend, ob ein eigenes Fahrzeug genutzt wird (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 5 R 5/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18
    Obschon die Tätigkeit als Lkw-Fahrer sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil des erkennenden Senats vom 05.04.2006 - L 5 KR 5313/04 -, alle in juris) als auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - L 5 R 5/06 - Bayerisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 KR 293/05 -, alle in juris) ausgeübt werden kann, ist für die Statusabgrenzung daher sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des BSG maßgebend, ob ein eigenes Fahrzeug genutzt wird (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R - Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R - beide in juris).
  • LSG Bayern, 17.11.2006 - L 5 KR 293/05

    Vorliegen einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung beim Überführen von …

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …

  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Arbeitgeberprüfung …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19

    Betriebsprüfung - Fahrdienstleistungen/Chauffeurdienste - abhängige Beschäftigung …

    Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen zwar eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2020 - L 5 BA 2357/18 - juris Rn. 31; Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Dezember 2015 - L 1 KR 108/12 - juris Rn. 44 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2025 - L 10 BA 13/22

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenen LKW für ein …

    Ein LKW-Fahrer ohne eigenen LKW wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als abhängig beschäftigt bewertet (vgl nur Bayerisches LSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 5 R 23/12; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 27. Juli 2016 - L 5 R 1899/14 und 22. Juli 2020 - L 5 BA 2357/18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Mai 2017 - L 2/12 R 285/12; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 25. Oktober 2017 - L 8 R 515/15 - und 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18; Hessisches LSG, Urteile vom 23. August 2018 - L 1 KR 180/17 und 31. Januar 2020 - L 8 BA 45/19; jeweils juris und mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2022 - L 9 BA 3554/20
    Im Übrigen gingen, selbst wenn man ein unternehmerisches Risiko darin erblicken könnte, dass P. und B. für Schäden an den Fahrzeugen und Transportgütern gehaftet hätten, für sie damit jedenfalls keine größeren Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs der Tätigkeit einher (mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2020 - L 5 BA 2357/18 -, juris Rn. 28 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht