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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17816
LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 13/04 (https://dejure.org/2006,17816)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2006 - L 5 KA 13/04 (https://dejure.org/2006,17816)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - L 5 KA 13/04 (https://dejure.org/2006,17816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Berichtigungen einer vertragszahnärztlichen Abrechnung; Anforderungen an die Annahme eines Konsiliums im Sinne einer Besprechung zweier oder mehrerer Ärzte/Zahnärzte nach vorausgegangener Untersuchung des Kranken zwecks Stellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Honorars für mündliche Beratung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.02.1970 - 6 RKa 29/69

    Verweilgebühr und Konsilium in der kassenärztlichen Abrechnung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 13/04
    Erforderlich ist insoweit ein Konsilium im Sinne einer Besprechung zweier oder mehrerer Ärzte/Zahnärzte nach vorausgegangener Untersuchung des Kranken zwecks Stellung einer Diagnose oder Festlegung des Heilplans; nicht darunter fallen die bloße Erkundigung eines Arztes/Zahnarztes bei einem anderen Arzt/Zahnarzt nach bestimmten Ergebnissen aus dessen Behandlung oder die nur gelegentliche Aussprache über einen Kranken ohne den Zweck der Diagnosestellung oder Festlegung des Heilplans (BSG 18.2.1970 - 6 RKa 29/69, BSGE 31, 33, 37 mwN).
  • LSG Hessen, 15.01.2020 - L 4 KA 44/15
    Erforderlich ist insoweit ein Konsilium im Sinne einer Besprechung zweier oder mehrerer Ärzte/Zahnärzte nach vorausgegangener Untersuchung des Kranken zwecks Stellung einer Diagnose oder Festlegung des Heilplans; nicht darunter fallen die bloße Erkundigung eines Arztes/Zahnarztes bei einem anderen Arzt/Zahnarzt nach bestimmten Ergebnissen aus dessen Behandlung oder die nur gelegentliche Aussprache über einen Kranken ohne den Zweck der Diagnosestellung oder Festlegung des Heilplans (BSG, Urteil vom 18. Februar 1970 - 6 RKa 29/69, BSGE 31, 33, 37 m.w.N.; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2006 - L 5 KA 13/04 -, Rn. 41, juris).
  • SG Marburg, 28.10.2015 - S 12 KA 605/14
    So fallen nicht unter eine "Erörterung" die bloße Erkundigung eines Arztes/Zahnarztes bei einem anderen Arzt/Zahnarzt nach bestimmten Ergebnissen aus dessen Behandlung oder die nur gelegentliche Aussprache über einen Kranken ohne den Zweck der Diagnosestellung oder Festlegung des Heilplans (…vgl. BSG, Urt. v. 18.o2.1970 - 6 RKa 29/69 - BSGE 31, 33 = SozR Nr. 1 zu EKV-Zahnärzte vom 01.10.1963, juris Rdnr. 21 m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.02.2006 - L 5 KA 13/04 - juris Rdnr. 41).
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