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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28499
LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 (https://dejure.org/2009,28499)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 (https://dejure.org/2009,28499)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 5 KA 2164/08 (https://dejure.org/2009,28499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das SG München dies verneint (Urteil vom 12.12.2006 - S 43 KA 847/05 -), vertreten das LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -), das LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER -) und dem folgend das SG Düsseldorf (Urteil vom 11.08.2010 - S 2 KA 188/09 - Berufungsverfahren zum Az. L 11 KA 92/10 vor dem Senat anhängig) die gegenteilige Auffassung, derzufolge einem vorhandenen Leistungserbringer (hier: Dialyseeinrichtung) rechtliche Durchsetzungsmacht im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechts eingeräumt ist, um sein (tatsächliches) Interesse an der Abwehr weiterer Leistungserbringer (hier: Dialysezweigpraxis) durchzusetzen.

    Im Hinblick auf den Zweck und den daran ausgerichteten Zuschnitt der Dialyseversorgungsregionen (§ 6 Anlage 9.1 BMV/EKV-Ä) bewirkt eine in die Versorgungsregion eindringende "fremde" (Dialyse-)Zweigpraxis jedoch eine für die Berufsfreiheit des vorhandenen Arztes (Art. 12 Abs. 1 GG) grundrechtlich relevante tatsächliche Wettbewerbslage (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

    Die staatliche Maßnahme hat für ihn vielmehr objektiv berufsregelnde Tendenz und wird zum Eingriff in seine Rechte, den er durch defensive Konkurrentenklage abwehren kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

    Der daraus folgenden Vorrangigkeit der Bedarfsdeckung durch den bereits vorhandenen Leistungserbringer (die vorhandene Dialyseeinrichtung) korrespondiert der Nachrang des in die Versorgungsregion "eindringenden" Leistungserbringers, wodurch das Recht zur defensiven Konkurrentenklage begründet ist (zutreffend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 7/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer …

    Diese Sicherheit darf durch eine Zweigpraxisgenehmigung nicht in Frage gestellt werden (so auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.12.2009 - L 5 KA 2164/08 - Juris RdNr 93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 10/14

    Angelegenheiten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (hier: …

    Die staatliche Maßnahme hat für ihn vielmehr objektiv berufsregelnde Tendenz und wird zum Eingriff in seine Rechte, den er durch defensive Konkurrentenklage abwehren kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

    Der daraus folgenden Vorrangigkeit der Bedarfsdeckung durch den bereits vorhandenen Leistungserbringer (die vorhandene Dialyseeinrichtung) korrespondiert der Nachrang des in die Versorgungsregion "eindringenden" Leistungserbringers, wodurch das Recht zur defensiven Konkurrentenklage begründet ist (zutreffend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer …

    Die hiergegen erhobene Berufung der Antragstellerin wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 09.12.2009 (L 5 KA 2164/08) zurück, da die zugeordnete Versorgungsregion der ursprünglich im April 1999 genehmigten Dialyseeinrichtung der Antragstellerin aufgrund der Regelung in Abs. 3 Satz 4 Anlage 9.1.

    Anders als in dem vom LSG mit Urteil vom 09.12.2009 (L 5 KA 2164/08) entschiedenen vorangegangenen Rechtsstreit zwischen den Beteiligten gehe es nunmehr nicht mehr um die erstmalige Erteilung einer Zweigpraxisgenehmigung, sondern um die Verlängerung der Genehmigung einer seit 10 Jahren bestehenden Einrichtung.

    Das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 09.12.2009 (L 5 KA 2164/08) verhält sich zu dieser Frage nicht, da im dortigen Rechtsstreit die Frage des Drittschutzes vorhandener Zweigpraxen bei Erteilung einer Erstgenehmigung für eine neu hinzutretende Dialyse-Zweigpraxis zu entscheiden war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - L 11 KA 23/13
    Die staatliche Maßnahme hat für ihn vielmehr objektiv berufsregelnde Tendenz und wird zum Eingriff in seine Rechte, den er durch defensive Konkurrentenklage abwehren kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

    Der daraus folgenden Vorrangigkeit der Bedarfsdeckung durch den bereits vorhandenen Leistungserbringer (die vorhandene Dialyseeinrichtung) korrespondiert der Nachrang des in die Versorgungsregion "eindringenden" Leistungserbringers, wodurch das Recht zur defensiven Konkurrentenklage begründet ist (zutreffend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 - zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung).
  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 108/14

    Drittanfechtung der Verlängerung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung

    Des Weiteren verwies die Klägerseite auf Urteile des LSG Baden-Württemberg (L 5 KA 2164/08) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen (L 11 KA 96/10 B), wonach die Genehmigung einer Dialysezweigpraxis in einer fremden Versorgungsregion bei dem durch die Bestimmungen der Anlage 9.1 beziehungsweise des zugehörigen Anhangs 9.1.5 besonders stark regulierten Marktes für Dialyseleistungen angesichts ihres engen Zusammenhangs mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt bewirke, die erhebliche Konkurrenznachteile für die vorhandenen Leistungserbringer habe.

    In dieser Regelung werde auf Gründe der Sicherstellung abgestellt, so dass sich hieraus wohl auch ein Drittschutz ergebe (vgl. dazu z. B. LSG Baden-Württemberg vom 9.12.2009, L 5 KA 2164/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 - zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

    Der Senat (Urteil vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -, veröffentlicht in Juris) hat bereits entschieden, dass das Recht des vorhandenen Leistungserbringers zur Abwehr von Konkurrenten nicht nur von der rechtlichen Qualität und der rechtlichen Wirkung der die Wettbewerbsverhältnisse verändernden Verwaltungsentscheidung (BVerfG (Kammer), Beschl. v. 23.4.2009, - 1 BvR 3405/08 -) abhängt, vielmehr ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Drittschutz im Vertragsarztrecht ausschlaggebend, ob das der Verwaltungsentscheidung zugrunde liegende, den Markt regulierende und die berufliche Entfaltung der Leistungserbringer dadurch ohnehin einschränkende staatliche Regelwerk einem bereits vorhandenen Leistungserbringer den Vorrang für die Befriedigung des Bedarfs hinsichtlich der auf dem Markt nachgefragten (Behandlungs-)Leistungen zuweist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13

    Verlängerung einer Dialysezweitpraxisgenehmigung

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 12 KA 72/08

    Vertragsärztliche Versorgung - defensive Konkurrentenklage - keine …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - vertraglich …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 4620/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Errichtung einer Zweigpraxis - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
  • SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 2 KA 188/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2011 - L 5 KA 248/11
  • SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 12 KA 188/09
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