Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 13.09.2000 - L 5 KA 2287/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Horizontalvergleich bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Anerkennung von Praxisbesonderheiten
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 26.04.2000 - S 11 KA 5078/97
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2000 - L 5 KA 2287/00
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 3559/11 Werde dem statistischen Kostenvergleich die Methode "Randlage in der Normalverteilung" zugrunde gelegt, könne die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis etwa ab einer Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts von 1, 6 Sigma angesetzt werden (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2000, L 5 KA 2287/00, L 5 KA 2287/00).
Denn die Zahl der Krankenhauseinweisungen sei von vielen, auch zufälligen Faktoren abhängig, auf die der Vertragsarzt keinen Einfluss habe (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2000, L 5 KA 2287/00, juris-Rd. 79).
Denn soweit spezielle fachärztliche Leistungen zur Behandlung notwendig seien, müsse der Kläger die Patienten an die entsprechenden Fachärzte überweisen (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2000, L 5 KA 2287/00, juris-Rd. 80).
Ist die Streubreite in der gebildeten Vergleichsgruppe größer, ist je nach Verteilung entweder ein robuster Fachgruppendurchschnitt zu bilden oder eine engere Vergleichsgruppe zu bilden (Urteil des Senats vom 13.09.2000 - L 5 KA 2287/00 -, veröffentlicht in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 4791/11 Auch besondere Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die nach ärztlichem Berufsrecht zum Führen einer Zusatzbezeichnung (hier: Allergologie) berechtigten, machten die Bildung einer engeren Vergleichsgruppe nicht erforderlich (…vgl. Engelhard, in: Hauck/Noftz (Hrsg.), SGB V, K § 106 Rn. 322 f. m.w.N.; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.03.1997 - L 5 KA 1202/95 -, in: juris, Rn. 31; Urteil vom 13.09.2000 - L 5 KA 2287/00 -, in: juris, Rn. 64).
Werde dem statistischen Kostenvergleich die Methode "Randlage in der Normalverteilung" zugrunde gelegt, könne die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis rechtsfehlerfrei etwa ab einer Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts von 1, 6 Sigma angesetzt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2000 - L 5 KA 2287/00 -, in: juris, Rn. 65).
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 3307/11 Werde dem statistischen Kostenvergleich die Methode "Randlage in der Normalverteilung" zugrunde gelegt, könne die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis etwa ab einer Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts von 1, 6 Sigma angesetzt werden (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2000, L 5 KA 2287/00, a. a. O.).
Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass jeder Arzt auch besonders aufwendige Fälle habe und sich dies im durchschnittlichen Fallwert der Vergleichsgruppe niederschlage (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2000, L 5 KA 2287/00, juris Rd. 69, m.w.N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 46/06
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss - Teilnahme der Mitglieder an …
Nichts anderes kann für die vorliegende homöopathische Ausrichtung der Klägerin gelten, die nicht mit einer besonderen Zusammensetzung der Patienten zusammenhängt (vgl. ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.September 2000 - L 5 KA 2287/00 - Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".