Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 24.10.2013 - S 11 KA 6099/11
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
Dem Urteil des BSG vom 11.12.2013 (B 6 KA 4/13 R) könne insoweit nicht gefolgt werden.Der Entscheidung des BSG vom 11.12.2013 (B 6 KA 4/13 R, in juris) sei zu folgen.
Soweit die Klägerin in der Berufung noch die Nichtberücksichtigung regionaler Besonderheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur (hierzu unter 1.) sowie die Nichtberücksichtigung des Morbiditätskriteriums "Geschlecht" (hierzu unter 2.) in den Beschlüssen des (E)BewA und die Perpetuierung dieser Fehler in den nachrangigen Regellungen des HVV der Beklagten rügt, schließt sich der Senat insoweit den Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 11.12.2013 (- B 6 KA 4/13 R -, in juris) vollumfänglich an.
- SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09
Vertragsärztliche Vergütung - Ermittlung des Regelleistungsvolumens - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
Insoweit bestünden zwei unterschiedliche Rechtskreise (SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 162, zitiert nach juris).Insofern habe der Einheitliche Bewertungsausschuss keine Möglichkeit gehabt, die gesetzliche Grundlage in vernünftiger Weise umzusetzen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 06.10.2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 166, zitiert nach juris).
So fernliegend die Annahme des EBewA wäre, er könne keine Indikatoren für die Abweichung der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes von der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft iS des § 87c Abs. 2 SGB V aF finden (zutreffende Kritik des SG Marburg - S 11 KA 340/09 - RdNr 159), so wenig folgt aus diesem Befund für die hier allein relevanten regionalen Besonderheiten der Kosten- und Versorgungsstrukturen.
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
Das BSG habe bereits in seinem Urteil vom 21.03.2012 (B 6 KA 21/11 R, in juris) entschieden, dass die Vertragspartner auf regionaler Ebene trotz fehlender Vorgaben nicht gehindert gewesen seien, nach eigener Entscheidung Zuschläge auf den oder Abschläge vom Orientierungspunktwert zu vereinbaren.Der Senat hat in seinem Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - (BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 33 ff) ausgeführt, dass die fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA die Vertragspartner auf regionaler Ebene nicht gehindert hat, nach eigener Entscheidung Zuschläge oder Abschläge von den Orientierungswerten zu vereinbaren.
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
Darüber hinaus ergebe sich auch aus dem Urteil des BSG vom 27.06.2012, dass eine unmittelbare Betroffenheit der Klägerin nicht vorliege (BSG, Urteil vom 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R -, Rn. 71 zitiert nach juris).
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 1896/14 Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 16.03.2016 (- L 5 KA 359/14 -, nicht veröffentlicht) ausgeführt:.
Auch der EBewA ist nicht beizuladen (dazu ebenfalls Senatsurteil vom 16.03.2016, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 1867/14 Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 16.03.2016 (- L 5 KA 359/14 -, nicht veröffentlicht) ausgeführt:.
Auch der EBewA ist nicht beizuladen (dazu ebenfalls Senatsurteil vom 16.03.2016, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 5 KA 2436/14 Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 16.03.2016 (- L 5 KA 359/14 -, nicht veröffentlicht) und ebenso im unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Beschluss vom 10.01.2017 (- L 5 KA 2440/14 -, nicht veröffentlicht) ausgeführt:.
- LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 16.03.2016 (- L 5 KA 359/14 -, nicht veröffentlicht) ausgeführt:.
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - Beschluss vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 31.05.2017 - L 5 KA 471/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung auch im vorliegenden Verfahren an (vgl. schon Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - sowie Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 -, vom 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 -, vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 - und vom 24.01.2017 - L 5 KA 3163/14 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - Beschluss vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 5 KA 1544/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung auch im vorliegenden Verfahren an (vgl. schon Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - sowie Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 -, vom 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 -, vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 -, vom 24.01.2017 - L 5 KA 3163/14 - und vom 21.02.2017 - KL 5 KA 332/15 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 5 KA 1545/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung auch im vorliegenden Verfahren an (vgl. schon Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - sowie Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 -, vom 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 -, vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 -, vom 24.01.2017 - L 5 KA 3163/14 - und vom 21.02.2017 - KL 5 KA 332/15 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 5 KA 3163/14 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung auch im vorliegenden Verfahren an (vgl. schon Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - sowie Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 -, vom 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 - und vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14
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