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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,120711
LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05 (https://dejure.org/2008,120711)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05 (https://dejure.org/2008,120711)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - L 5 KA 5146/05 (https://dejure.org/2008,120711)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Es hat auch nicht beanstandet, dass individuelle Bemessungsgrundlagen auf der Basis früherer Abrechnungswerte als Honorarbegrenzungsregeln im HVM verankert werden (…Urteile vom 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R - Juris-Umdruck Rn. 12 m.w.N. sowie vom 8.2.2006 - B 6 KA 25/05 R ).

    Schließlich läuft das Begehren des Klägers auf eine Besitzstandswahrung hinaus, was mit der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 8.2.06 - B 6 KA 25/05 R -) ebenfalls unvereinbar ist, wonach Ärzte grundsätzlich keinen Anspruch auf Besitzstandswahrung haben, sondern sich ihre Honorierung sowohl den zunehmenden Leistungsmengen als auch den unter Umständen geringer steigenden Gesamtvergütungen anzupassen hat und ein Bestandsschutz damit unvereinbar ist.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R

    Unechte Rückwirkung von Honorarbegrenzungsregelungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Danach steht dem Vertragszahnarzt ein Anspruch auf Teilhabe an den von den Krankenkassen entrichteten Gesamtvergütungen entsprechend der Art und dem Umfang der von ihm erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe der Verteilungsregelungen im HVM zu (BSG Urt. v. 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R).

    Es hat auch nicht beanstandet, dass individuelle Bemessungsgrundlagen auf der Basis früherer Abrechnungswerte als Honorarbegrenzungsregeln im HVM verankert werden (Urteile vom 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R - Juris-Umdruck Rn. 12 m.w.N. sowie vom 8.2.2006 - B 6 KA 25/05 R ).

  • BSG, 19.12.2000 - B 6 KA 56/00 B

    Honorarverteilungsmaßstab, Zulässigkeit von Härtefallregelungen durch die …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Die 20 %-Grenze werde damit deutlich unterschritten, weswegen es auch keiner weiteren Erhebungen bedarf, welche Einnahmen der Kläger noch aus privatärztlicher Tätigkeit erziele (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 19.12.2000 - B 6 KA 56/00 B).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Frage, ob der Kläger besonders schwer von der nachträglichen Absenkung der individuellen Bemessungsgrundlagen betroffen ist, nicht allein vor dem Hintergrund nur eines Honorartopfes zu würdigen, es ist vielmehr auf die gesamte wirtschaftliche Situation seiner Praxis abzustellen, wobei nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht auch zu prüfen ist, welche Einnahmen der Kläger noch aus privatärztlicher Tätigkeit zu erzielen vermag (BSG, Beschluss vom 19.12.2000 - B 6 KA 56/00 B -).

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 58/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ausgleich - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Mit seiner Argumentation, mit der er eine Berücksichtigung seiner individuellen Patientenstruktur in Bezug auf die Unterscheidung von Primärkassenpatienten und Ersatzkassenpatienten verlangt, wendet sich der Kläger im Kern aber auch gegen die Rechtsprechung des BSG, die eine Differenzierung bei Honorartöpfen zwischen Ersatz- und Primärkassenpatienten zulässt und keinen Anspruch gegen eine KZV auf kassenartenübergreifende Ausgleichsmaßnahmen bei vom Durchschnitt abweichenden Anteilen von Primär- und Ersatzkassenpatienten in der einzelnen Praxis gibt (BSG v. 25.8.1999 - B 6 KA 58/98 R).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Angesichts der Vielfalt der im Rahmen des Systems praxisindividueller Bemessungsgrenzen denkbaren Konstellationen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - sowie (zuletzt) Beschluss vom 29.11.2006 - B 6 KA 43/06 B -) verlangt, dass auf eine mehr oder weniger allgemein gehaltene General- bzw. Härteregelung nicht verzichtet werden könne.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Die Aufgabe eines Honorarverteilungsmaßstabs besteht darin (vgl. BSG v. 19.7.2006 - B 6 KA 8/05 R), dass dieser bei aller Gestaltungsfreiheit im Konflikt unterschiedlicher Zielsetzungen einen angemessenen Ausgleich im Sinne praktischer Konkordanz suchen muss.
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Vergleichbares könne für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum gelten (SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S. 196).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Bei einer bloßen Honorarminderung von 5 % kann eine Härte regelmäßig nicht angenommen werden, schon weil der Ausnahmecharakter der Härtefallregelung (BSG Urt. v. 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R) verloren ginge.
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R

    Honorarverteilung - unterdurchschnittlich abrechnende Praxen - Fallzahlerhöhung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Das BSG hat es in ständiger Rechtsprechung gebilligt, dass für Vertragszahnärzte Bemessungsgrenzen für die Bereiche Zahnerhaltung, Kieferorthopädie und Zahnersatz, getrennt nach Primär- und Ersatzkassen geschaffen werden (vgl. etwa BSG Urteil vom 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R -).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 43/06 B

    Härteregelung im Honorarverteilungsmaßstab einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05
    Angesichts der Vielfalt der im Rahmen des Systems praxisindividueller Bemessungsgrenzen denkbaren Konstellationen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - sowie (zuletzt) Beschluss vom 29.11.2006 - B 6 KA 43/06 B -) verlangt, dass auf eine mehr oder weniger allgemein gehaltene General- bzw. Härteregelung nicht verzichtet werden könne.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B

    Ausgestaltung eines Honorarverteilungsmaßstabes durch die Kassenärztliche …

  • LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 1718/12
    Die Rechtsprechung habe, ohne nach den Ursachen für einen außergewöhnlich hohen Fallwert zu fragen, einen solchen sogar als Ausschlussgrund für eine besonders schwere Härte angesehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05 -).

    Die dabei erfolgende Aufteilung der Töpfe nach Primär- und Ersatzkassen sowie nach zahnärztlichen Leistungsbereichen sei sachgerecht und verhindere, dass durch eine Mengenausweitung einzelne Zahnarztgruppen ihre Anteile an der Gesamtvergütung zu Lasten der anderen Zahnärzte vergrößern könnten (…LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.02.2003, L 5 KA 1909/00 zum Budgetausgleich 1999; zum Budgetausgleich 2001: Urt. v. 09.07.2008, L 5 KA 5146/05;… zum Budgetausgleich 2003: Urt. v. 01.07.2009, L 5 KA 70/07).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 01.07.2009 - L 5 KA 1977/07 - und Beschluss vom 09.07.2008 - L 5 KA 5146/05 -) ist dies regelmäßig erst bei Honorarminderungen von 20 % des Gesamtumsatzes in Betracht zu ziehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3228/12

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztpraxen mit …

    Die dabei erfolgende Aufteilung der Töpfe nach Primär- und Ersatzkassen sowie nach zahnärztlichen Leistungsbereichen sei sachgerecht und verhindere, dass durch eine Mengenausweitung einzelne Zahnarztgruppen ihre Anteile an der Gesamtvergütung zu Lasten der anderen Zahnärzte vergrößern könnten (…LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.02.2003, L 5 KA 1909/00 zum Budgetausgleich 1999; zum Budgetausgleich 2001: Urt. v. 09.07.2008, L 5 KA 5146/05;… zum Budgetausgleich 2003: Urt. v. 01.07.2009, L 5 KA 70/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 1618/12
    Die dabei erfolgende Aufteilung der Töpfe nach Primär- und Ersatzkassen sowie nach zahnärztlichen Leistungsbereichen sei sachgerecht und verhindere, dass durch eine Mengenausweitung einzelne Zahnarztgruppen ihre Anteile an der Gesamtvergütung zu Lasten der anderen Zahnärzte vergrößern könnten (…LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.02.2003, L 5 KA 1909/00 zum Budgetausgleich 1999; zum Budgetausgleich 2001: Urt. v. 09.07.2008, L 5 KA 5146/05;… zum Budgetausgleich 2003: Urt. v. 01.07.2009, L 5 KA 70/07).
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