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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,104636
LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13 (https://dejure.org/2013,104636)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2013 - L 5 R 701/13 (https://dejure.org/2013,104636)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - L 5 R 701/13 (https://dejure.org/2013,104636)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.8.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.8.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R -).

    Der Einsatz der Arbeitskraft des Beigeladenen für sich allein begründet kein Unternehmerrisiko; hierfür fehlt es an korrespondierenden und tatsächlich auch bestehenden, nicht nur vorgespiegelten (unternehmerischen) Freiheiten in der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl. BSG, Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 24/10 R -).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Eine Haftung für Mängel der Arbeitsleistung trifft (wenngleich) eingeschränkt auch Arbeitnehmer (vgl. BSG, Urt. v. 28.9.2011, - B 12 R 17/09 R -).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Nach Maßgabe des allgemeinen Gebots der isolierten sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung der im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten (vgl. BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 7/08 R -) ist jede Tätigkeit gesondert zu beurteilen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08

    Sozialversicherung - Kein Schutz für Kleinbetriebe vor Phantomlohn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 SGB IV (unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht) sind nicht erfüllt (dazu und zum alle Fahrlässigkeitsgrade einschließenden Verschuldensbegriff des § 24 Abs. 2 SGB IV etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.3.2009, - L 16 R 49/08 - m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (vgl. Senatsurteil vom 13.4.2011, - L 5 R 1004/10 - m. w. N.).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, wird das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung indessen nicht wesentlich bestimmen (BSG; Beschl. v. 16.8.2010, - B 12 KR 100/09 B -).
  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AL 152/08

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Zur Begründung wiederholt und bekräftigt er sein bisheriges Vorbringen und trägt ergänzend vor, der Beigeladene habe im Jahr 2006 die Geschäftsidee des "Kraftfahrerleasings" (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 29.3.2011, - L 8 AL 152/08 -) entwickelt und angeboten.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Arbeitgeberprüfung …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 5703/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Erstattungsanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 KR 2587/12
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 1899/14

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - Übernahme von Transportfahrten für …

    Rn. 49 Die Tätigkeit als LKW-Fahrer kann sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. allgemein hierzu BSG, Urteile vom 19.08.2003 - B 2 U 28/02 R - und 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 -, beide in juris, Senatsurteile vom 05.04.2006 - L 5 KR 5313/04 - und vom 10.07.2013 - L 5 R 63/13 sowie L 5 R 701/13 -, alle n.v., LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 23.01.2004 - L 4 KR 3380/02 - n.v. und 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06 -, in juris, vom 06.11.2007 - L 11 KR 2407/04 -, n.v., vom 17.01.2012 - L 11 KR 1138/10 - n.v., vom 18.07.2013 - L 11 R 1083/12 -, in juris, vom 21.10.2014 - L 11 R 684/13 - n.v., vom 16.12.2014 - L 11 R 4236/13 - n.v., vom 27.03.2015 - L 4 R 5120/13 - n.v.) als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständige Tätigkeit (vgl. zur Fahrertätigkeit BSG, Urteil vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 -, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - L 5 R 5/06 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 KR 293/06 -, zu Flugzeugführern BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R -, in juris) ausgeübt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 1618/15
    Ein Arbeitgeber hat sich dabei im Zweifel sorgfältig über die Rechtslage zu informieren und ggf. kundigen Rat einzuholen und im Zweifel eine Einzugsstelle einzuschalten (vgl Segebrecht in jurisPK-SGB IV, § 24 RdNr 34), sodass jedenfalls keine unverschuldete Unkenntnis vorgelegen hat (Urteil des erkennenden Senats vom 01.10.2014, - L 5 R 4331/13 - und vom 10.07.2013, - L 5 R 701/13 -, beide veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 3039/15
    Ein Arbeitgeber hat sich dabei im Zweifel sorgfältig über die Rechtslage zu informieren und ggf. kundigen Rat einzuholen und im Zweifel eine Einzugsstelle einzuschalten (vgl. Segebrecht in jurisPK-SGB IV, § 24 RdNr. 34), sodass jedenfalls keine unverschuldete Unkenntnis vorgelegen hat (LSG BW, Urteil vom 01.10.2014, - L 5 R 4331/13 -, Urteil vom 10.07.2013, - L 5 R 701/13 -, beide veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - L 5 R 220/15
    Ein Arbeitgeber hat sich dabei im Zweifel sorgfältig über die Rechtslage zu informieren und ggf. kundigen Rat einzuholen und im Zweifel eine Einzugsstelle einzuschalten (vgl Segebrecht in jurisPK-SGB IV, § 24 RdNr 34), sodass jedenfalls keine unverschuldete Unkenntnis vorgelegen hat (LSG BW, Urteil vom 01.10.2014, - L 5 R 4331/13 -, Urteil vom 10.07.2013, - L 5 R 701/13 -, beide veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 R 48/16
    Ein Arbeitgeber hat sich dabei im Zweifel sorgfältig über die Rechtslage zu informieren und ggf. kundigen Rat einzuholen und im Zweifel eine Einzugsstelle einzuschalten (vgl. Segebrecht in jurisPK-SGB IV, § 24 RdNr 34), sodass jedenfalls keine unverschuldete Unkenntnis vorgelegen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 01.10.2014, - L 5 R 4331/13 - und vom 10.07.2013, - L 5 R 701/13 -, beide veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de, Beschluss des erkennenden Senats vom 16.02.2016 - L 5 R 220/15 -, n. v.).
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